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Schlida die zweite

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    Schlida die zweite

    Moin

    Mann ist das ein Tag.
    Irgendwie scheine ich heute Pech zu haben, bei dem, was ich so lese.

    Guckst Du:

    Doch für all diejenigen Messerfreunde, die gerade in der jetzigen Erntezeit zum Beispiel auf einer Hunde-Runde oder sonstigem Spaziergang ganz gerne mal eine Apfelplantage durchstreifen und dann tatsächlich in Versuchung geraten, einen Apfel vom fremden Baum zu pflücken - all diejenigen seien hiermit gewarnt:


    Mit Beschluss vom 03.06.2008 verkündet der BGH 3 StR 246/07:
    "Ein Taschenmesser ist grundsätzlich ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB; dies gilt unabhängig davon, ob der Dieb es allgemein, also auch ohne es gegen Menschen einsetzen zu wollen, mit sich führt."
    Die gesetzliche Mindeststrafe dafür beträgt 6 Monate.
    Nachzulesen unter: http://www.rep-jura.de/essen/files/pdf/3_str_246-07.pdf

    Das wird hoffentlich nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird.

    stefan
    Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

    #2
    Das trifft Dich als Messerfabrikant natürlich besonders hart
    No place for second best!
    (Accuracy international)

    Kommentar


      #3
      Ja, und ich kann gerade nicht soviel essen, wie ich Ko.zen möchte.
      Über manche Sachen ereifere ich mich sehr.

      stefan
      Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

      Kommentar

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