Mann ist das ein Tag.
Irgendwie scheine ich heute Pech zu haben, bei dem, was ich so lese.
Guckst Du:
Doch für all diejenigen Messerfreunde, die gerade in der jetzigen Erntezeit zum Beispiel auf einer Hunde-Runde oder sonstigem Spaziergang ganz gerne mal eine Apfelplantage durchstreifen und dann tatsächlich in Versuchung geraten, einen Apfel vom fremden Baum zu pflücken - all diejenigen seien hiermit gewarnt:
Mit Beschluss vom 03.06.2008 verkündet der BGH 3 StR 246/07:
"Ein Taschenmesser ist grundsätzlich ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB; dies gilt unabhängig davon, ob der Dieb es allgemein, also auch ohne es gegen Menschen einsetzen zu wollen, mit sich führt."
Die gesetzliche Mindeststrafe dafür beträgt 6 Monate.
Nachzulesen unter: http://www.rep-jura.de/essen/files/pdf/3_str_246-07.pdf
Das wird hoffentlich nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
stefan
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