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Wirksamkeit von §42 WaffG

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    Wirksamkeit von §42 WaffG

    Hallo an alle,

    abgesehen von der Erlaubnis nach §42 Abs. 2, interessiert es mich, ab wann der Paragraph § 42 Abs. 1 greift, wenn angenommen der hypothetische Fall eintritt, dass in der Stadtmitte überall verteilt der Weihnachtsmarkt stattfindet (ohne Eingrenzung), und man eine Schusswaffe nach § 10 Abs. 4 WaffG mit sich führen darf. Wie lässt es sich ermitteln, wann § 42 greift? Wenn ich direkt an einer Markthütte stehe? Es gibt Weihnachtsmärkte, die einsehbar abgegrenzt sind, aber es gibt auch welche, wo überall in der Stadt die Markthütten verteilt stehen.
    Oder kann dies tatsächlich nur die Behörde beantworten.

    Fall 2:
    In einer Kneipe sitzend (mit einer Schusswaffe führend nach § 10 Abs. 4 WaffG) findet auf einmal ab einer späteren Uhrzeit eine Feier an, zur welcher es auch ein Plakat gibt. Muss ich dann die Kneipe verlassen?

    #2
    ???
    Abgesehen davon, dass es darauf ankommt, welche Auflagen man nach 10/4 auferlegt bekommt, verstehe ich Dein Problem nicht
    wirklich...

    Fall eins : eindeutig verboten
    Fall zwei : wie oft bist Du in die Verlegenheit gekommen, Dich von einer spontan stattfindenden öffentlichen Veranstaltung überraschen zu lassen ???
    Zuletzt geändert von Gunner; 05.02.2018, 08:00.
    Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

    Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
    , aktueller denn je)

    I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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      #3
      Kann man sich solche Themen hier sparen ? Diese Diskussionen sind genau das, was die Groko wählende Wählerschaft hier lesen will. Ich würde mir wünschen nicht weiter zu posten, da das hier 💯 Prozent wieder aus dem Ruder läuft und der Feind sich die ✋ reibt.

      Kommentar


        #4
        Oh je. Hätte jetzt nicht gedacht, dass einige Gemüter hier auf Hochspannung liegen. Aus welchem Grund auch immer.

        @Gunner
        Wenn man will, kann man auch meine Fragestellung verstehen.
        Deine erste Antwort passt leider nicht zu meiner Frage. Und deine zweite Frage kann ich mit "öfters" beantworten.

        @erich74 und alle anderen "Empfindlichen" bitte ich um Verzeihung.
        Hätte jetzt nicht gedacht, dass ich ausgerechnet in einem Forum mich für mein Hobby und Sport schämen muss, bzw. Vorsicht zum sachlichem Diskurs walten lassen muss.

        Bitte diesen Thread löschen!
        Zuletzt geändert von misanthrop; 05.02.2018, 14:00.

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          #5
          Hier wird nichts gelöscht Grundsätzlich. Außer es ist Späm oder strafbar.

          Abgesehen davon hab ich mich, als Waffenträger, genau das gleiche auch schon gefragt. Wo beginnt eine öffentliche Veranstaltung. Und ja, din Frage kam mir auch beim Weihnachtsmarkt. Ist halt eine Frage die nur die allerwenigsten hier tatsächlich betrifft.
          Zuletzt geändert von KESSELRING; 05.02.2018, 13:31.
          ECRA

          Patronensammlervereinigung

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            #6
            Danke für die unaufgeregten Beiträge. Ich denke auch, wo wenn nicht hier oder einer ähnlichen Gruppe sollte man eine solche Frage stellen, wenn nicht bei Polizei oder Amt.

            Eigene Erfahrung/Wissen besitze ich dazu nicht. Ich habe mir mal versuchsweise die Frage gestellt, warum Waffentragen trotz Berechtigung verboten sein könnte. Entweder weil Eskalation in einem Rahmen vermieden werden sollte, in dem es zumindest früher öfter zu "Raufhändeln" kam oder weil die Wahrscheinlichkeit verringert werden sollte, dass eine Auseinandersetzung unbeteiligte trifft.

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              #7
              Zitat von Olympia Beitrag anzeigen
              [...] Ich habe mir mal versuchsweise die Frage gestellt, warum Waffentragen trotz Berechtigung verboten sein könnte. [...]
              Sicherlich um präventiv Unbeteiligte nicht ins Geschehen zu involvieren, aber auch gleichermaßen massenpsychologisch verursachte Anfeindungen dadurch nicht in Massenpanik zu verwandeln.

              Ich stelle den §42 ja auch nicht in Frage, sondern wollte lediglich fundierte Erfahrungswerte am Beispiel meiner dargelegten Fällen für mich gewinnen. Aber anscheinend hat sich bis dato niemand mit diesen Paragraphen dezidierter auseinandergesetzt.

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                #8
                Die Grenze ist total flüssig.
                Wenn du auf dem Weihnachtsmarkt einen Amri stoppst wird man
                sagen das war noch zulässig, wenn eine grün-dämliche Nuss eine
                Panikattacke wegen dir bekommt und ein SEK anrückt war es nicht
                mehr zulässig.

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von misanthrop Beitrag anzeigen
                  Oh je. Hätte jetzt nicht gedacht, dass einige Gemüter hier auf Hochspannung liegen. Aus welchem Grund auch immer.
                  ...........
                  Hätte jetzt nicht gedacht, dass ich ausgerechnet in einem Forum mich für mein Hobby und Sport schämen muss, bzw. Vorsicht zum sachlichem Diskurs walten lassen muss.
                  ..............
                  "Hobby und Sport" mit Waffen hat halt nach gültiger Rechtslage nicht in der Öffentlichkeit stattzufinden.

                  Gruß
                  GSJ

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                    #10
                    Zitat von Gunsmoke Joe Beitrag anzeigen
                    "Hobby und Sport" mit Waffen hat halt nach gültiger Rechtslage nicht in der Öffentlichkeit stattzufinden.

                    Gruß
                    GSJ
                    Stimme ich dir absolut zu.Dass ich Präzision-Schießen in der Öffentlichkeit nicht vorhabe, liegt wohl auf der Hand. Den § 42 gibt es aber trotzdem, und die Grenzen seiner Auslegung sind für mich unschlüssig.

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