Ich habe eine Frage bezüglich des Gesetzes in DE.
Da ich in nächster Zeit vorhabe einen Schiesskurs in CZ zu besuchen, muss ich durch DE reisen und somit auch meine gewünschten Waffen, welche ich für den Schiesskurs benötige, vorübergehend mitzuführen.
Ich besitze selbstverständlich den EU-Feuerwaffenpass und meine Waffen sind dort eingetragen.
Da ich mit einigen Kollegen gehe, werden wir wohl alle unsere Waffen gemeinsam in einem Auto mitnehmen, sprich; Jeder der Teilnehmer sitzt im selben Fahrzeug. (Wir alle besitzen den EU-Feuerwaffenpass für die entsprechenden Waffen)
Mitnehmen würden wir pro Person zwei Waffen und zwar wie folgt:
-2x Swiss Arms SG551-1 (Werkshalbautomat mit Klappschaft -> Länge eingeklappt 601mm)
-1x H&K MR223 mit 14" Lauf (Werkshalbautomat mit Schiebeschaft)
-1x SR-556 TD mit 16" Lauf (Werkshalbautomat mit Schiebeschaft)
-3x Glock 17
-1x Glock 19
Wir haben vieles Abgeklärt was erlaubt sein sollte und was nicht und wir bekommen immer wieder andere Informationen.
Kann mir irgendjemand sagen (Allenfalls jemand der damit Erfahrung gemacht hat) was vo den Waffen erlaubt sein sollte und was nicht?
(PS: Unsere Waffen sind getrennt von Verschluss (Bei Pistole der Lauf) in einem verschlossenen Behältniss und werden so transportiert).
Müssen wir beim Zoll in DE anhalten und die Waffen anmelden bzw. vorzeigen und bei der Ausreise wieder das selbe Spiel?
Gibt es weitere Infos welche ich Beachten muss beim temporären Verbringen dur die Bundesrepublik Deutschland?
Ich würde mich selbstverständlich über viele gute Antworten freuen

Vielen Dank im Voraus und Grüsse
BokiMP
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