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K98, Frage an die Profis

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    K98, Frage an die Profis

    Hallo,

    ich heiße Stefan, bin neu im Forum, und brauche fachlichen Rat.
    Hintergrund: mein Vater ist langjähriger Sportschütze. Da sich sein Gesundheitszustand seit kurzem rapide verschlechtert, hat er mich gebeten, Ihm beim Verkauf seiner Waffen zu helfen.

    Wir haben am WE mal seinen K98 fotografiert. Da er Sportschütze, und kein Sammler ist, weiß er auch nicht so recht, welchen Wert die Waffe darstellt.
    Vom K98 gibts ja inzwischen allerlei zusammengefrickeltes, nachgebautes, usw.
    Die Waffe hat den Stempel dou.45. Also Brünn 1945. Soviel hab ich schon rausgefunden. Aber ist sie Original?
    Wäre schön, wenn Ihr mir da weiter helfen könntet.
    Ich bräuchte mal n paar Daten zur Waffe. Und ewtl. welchen Wert sie hat.
    PS: Der k98 wurde 1997 als Einzellader gekauft, und 2006 vom BüMa zum Repetierer "zurückgerüstet" worden. Ist dann in der WBK auch geändert worden.
    Wäre schön, wenn Ihr mir da weiterhelfen könntet. Vielen Dank schonmal im Voraus.
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    This gallery has 9 photos.
    Zuletzt geändert von Stefan15913; 31.08.2020, 07:57.

    #2
    Hallo Stefan,

    zunächst mal "Willkommen im Forum" !

    Zum K 98k Deines Vaters:

    Die Waffe wurde 1945 bei den Waffenwerken Brünn gefertigt. Der Seriennummer 2158 nach war sie eine der wirklich letzten K98k dieser Firma unter deutscher Leitung. Ein vergleichbarer K98k mit der Codierung dou 1945 und der Nummer 3475 wurde schon unter tschechischer Leitung (Stempel Löwe, CESKA-Aufschrift ganz rechts) gefertigt:


    P1370747.JPG

    Noch im gleichen Jahr wurde er an der Ostfront von den Russen erbeutet ( X-Stempel auf der Hülsenbrücke). Tausende K 98k blieben bis in die 90er Jahre in russischen und ukrainischen Depots, wurden dann von Frankonia (Stempel FWW) aufgekauft und nach Deutschland verbracht. Der K98k wurde im Januar 1997 in Mellrichstadt beschossen (Stempel 1KH).

    Nach meiner Bewertung befindet sich der K98k nicht mehr im Originalzustand. Am offensichtlichsten ist der nicht nummerngleiche Oberring, welcher 1945 vereinfacht gefertigt so aussehen müsste:

    P1370748.JPG

    Die Schaftkappe wurde nachträglich brüniert, das war original beim K98k nicht üblich.
    Auch der vermeintlich nummerngleiche Schaft sah zu Kriegsende 1945 bei den Waffenwerken Brünn anders aus:


    P1370729.JPG

    Wenn man genau hinsieht erkennt man auch, dass der Schaft nicht die Nummer 2158 sondern die 2153 trägt. Das Einschlagen einer Waffennummer an dieser Stelle war zudem bei deutschen Waffen nach meiner Kenntnis unüblich.


    Zusammenfassend sehe ich hier einen nicht nummerngleichen K98k in optisch durchaus ansprechendem Zustand. Für Sammler wird er aufgrund der oben genannten Gründe sowie den (vermutlichen) Spuren des Rückbaus wohl eher nicht in Frage kommen, für einen Ordonnanzschützen oder Jäger aber durchaus.
    Die Preise für K98k sind in den letzten Jahren bei eGun gestiegen. Wenn Du ihn dort einstellst könntest Du nach meiner Ansicht durchaus € 300,-- erzielen.

    Ich hoffe mal, dass ich Dir mit meinen Infos weiterhelfen konnte.

    Alles Gute auch für Deinen Vater.

    Gruß,

    Bernhard

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      #3
      Hallo Bernhard,

      vielen Dank für die rasche Antwort. Die Infos helfen mir schon weiter. Weiß ich wenigstens, wo wir beim Verkauf ansetzen können.

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        #4
        Hallo Stefan, hallo Bernhard

        ich gehe da bei der Beurteilung des Karabiners nicht von einem nachgeschönten Schaft aus.
        Während der Vorderring zweifelsfrei getauscht wurde frage ich mich, warum sich jemand, der einen nummerngleichen Schaft vortäuschen will, ausgerechnet bei den Ziffern patzen und sich nicht an die bekannte Position der Schaftnummer halten sollte.
        Die Zahlen im Schaft erwecken den Eindruck, vom Alter her zu passen und die scheinbare 3 kann durchaus eine verunglückte 8 sein, die schräg und nicht genügend stark angesetzt wurde.
        Und zur Zeit sollten 300 Doppelmärker eher das untere Preislimit sein....

        Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

        Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
        , aktueller denn je)

        I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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          #5
          Hallo Gunner,

          letztlich bleibt einiges doch nur Spekulation, die Waffe existiert immerhin schon seit 75 Jahren. Zum Preis kann ich auch nur sagen: Es wird so viel bezahlt, was es jemandem wert ist.

          Gruß,

          Bernhard

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            #6
            Zitat von Der Sheriff Beitrag anzeigen
            ...Es wird so viel bezahlt, was es jemandem wert ist....
            Regel 1 des Handelns. Ein Gut ist das wert, was einer bereit ist dafür zu bezahlen. Den Wert eines Rennpferds sieht ein Rossmetzger ganz anders als ein Rennstallbesitzer.

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              #7
              Danke bis dahin für die Antworten.
              Hab mir gestern nochmal alle Waffen angesehen.
              2 Karabiner DWM 1909.
              1 Karabiner Steyr 1912.
              Der K98, ein .22 Matchgewehr, ein Colt 686-4.
              Eine Doppelflinte von Piethe/Halberstadt, kal. 16/65.
              Alles in Top Zustand.
              Je öfter ich mir die Waffen anschaue, desto weniger möchte ich sie verkaufen.
              Bin früher öfters mit Papa auf den Stand gegangen.
              Ich denke, ich werde meine Waffensachkunde nochmal neu machen, und die Waffen vom Vater übernehmen.
              Werd die Sache mal mit meiner "Regierung" diskutieren.

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                #8
                Sachkunde läuft nicht ab,
                aber eine Vereinszugehörigkeit und die Ausübung des Schießsports ist Mindestvoraussetzung für den Besitz.
                Dann könntest Du die Waffen problemlos erben, mögen tausend Jahre vergehen bis es soweit ist.
                Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

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                  #9
                  Ich weiß, das eine Sachkunde nicht abläuft.
                  Ich hab meine Prüfung allerdings schon 1994 gemacht, und danach nie eine WBK beantragt.
                  Bin immer zusammen mit meinem Vater schießen gegangen.
                  Wenn ich jetzt eine beantrage, benötige ich eine Waffensachkunde gemäß §7 Waffengesetz. Und die hab ich ja nu mal nicht.
                  Ist vielleicht auch nicht verkehrt, in den letzten 26 Jahren hat sich ja doch ne Menge geändert.

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                    #10
                    Zitat von Stefan15913 Beitrag anzeigen
                    Je öfter ich mir die Waffen anschaue, desto weniger möchte ich sie verkaufen.
                    Bin früher öfters mit Papa auf den Stand gegangen.
                    Ich denke, ich werde meine Waffensachkunde nochmal neu machen, und die Waffen vom Vater übernehmen.
                    Werd die Sache mal mit meiner "Regierung" diskutieren.
                    Das liest sich doch schon mal gut, sehr gut sogar. Und was Gunner schreibt von wegen Verein und so, wäre auch ne runde Sache. So bleibt in der Familie, was in die Familie gehört.

                    MfG aus der schönen Pfalz

                    Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
                    Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

                    "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

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                      #11
                      Meine Sachkunde ist aus '87 und gilt unbefragt weiter.....
                      Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

                      Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
                      , aktueller denn je)

                      I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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                        #12
                        Du hast warscheinlich dann nach der Prüfung zeitnah eine WBK beantragt, und erhalten. Was du hast, hat Bestand.
                        Ich stelle das erstemal einen Antrag für ne WBK. Da siehts leider anders aus.

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                          #13
                          Nachtrag: Meine Waffensachkunde ist Tatsache noch gültig. Hab heute mal bei der zuständigen Behörde angerufen. Meine alte Prüfung von 1994 wird anerkannt. Hätte ich nicht für 10 Pfennig drauf gewettet. Man lernt nie aus. Und das beste, ich kann sogar Vaters A und B Schränke auf mich übertragen lassen.
                          Die Mitgliedschaft in meinem alten Sportschützenverein ist auch geklärt.
                          Jetzt heißt es schießen gehen, und ein Jahr geduldig sein.
                          ​​​​​​​Läuft.

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                            #14
                            Dann herzlichen Glückwunsch für die sehr Kundenorientierte Waffenbehörde, in deren Einzugsgebiet du bist.
                            Versuch aber dennoch, dir das schriftlich geben zu lassen...
                            Voehre Germany, 22LR ML / Schmidt-Rubin G11, 7,5*55 / VKT Mosin Nagant, 7,62*54R / Safari Arms 1911, 6", 45ACP

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                              #15
                              Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
                              Dann herzlichen Glückwunsch für die sehr Kundenorientierte Waffenbehörde, in deren Einzugsgebiet du bist.
                              Versuch aber dennoch, dir das schriftlich geben zu lassen...
                              Mein letzter Kommentar zu dem Thema:

                              Bitte hört auf damit, Probleme zu suchen, wo es keine gibt.

                              Sachkunden werden ohne Limitierung anerkannt, sofern sie in der BRD erworben wurden. ´Fakt.

                              Ebenso wie Führerscheine, die gemacht wurden, als Frauen dazu noch die Erlaubnis Ihrer Ehemänner brauchten.

                              Das WaffG ändert sichwie die Straßenverkehrsordnung gefühlt alle 14 Tage, wenn da jeder nachlernen müßte, säßen wir nur noch in der Schule, statt zu trainieren oder an Wettkämpfen teil zu nehmen.
                              Ich unterrichte in dem Thema seit Jahrzehnten und weis durchaus, wovon ich schreibe.

                              Die allgemeine Stimmung gegenüber Legalwaffenbesitzern ist schlimm genug, da müssen wir uns das Leben nicht selber schwer machen.

                              Allgemein gilt: Geh nicht zum Fürsten, wenn Du nicht gerufen wirst und wecke keine schlafenden Hunde, sonst gerät man irgendwann an den einen Gutmenschen, der sich genötigt fühlt, hier das WaffG zu ändern/verschärfen.

                              Freut Euch einfach, wenn auch mal etwas einfach geht.
                              Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

                              Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
                              , aktueller denn je)

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