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Gewehrriemen zum Fallschirmjäger G3A4

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    #16
    Was die Schweizer alles haben................
    MfG aus der schönen Pfalz

    Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
    Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

    "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

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      #17
      Du darfst gerne übersiedeln. Nach 5 Jahren hast Du eine Niederlassungsbewilligung und kannst auch mitmachen. Geregeltes Einkommen vorausgesetzt *g*
      Schweizer (Ordonnanz-)Waffen: http://www.swisswaffen.com

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        #18
        Sehr gute Maßnahme!

        Es ist doch wirklich unglaublich, dass man eher ein G3A4 als den passenden Riemen dazu bekommt.

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          #19
          Also den Webriemen kriegte ich schon. Aber 60 Euro zahl ich nicht für einen solchen. Vielleicht in ein paar Monaten, wenn ich keinen gefunden habe *g*.

          Das mit dem G3 war Schicksal: ich hatte bei ZIB 10 G3 Magazine bestellt und erhalten. Da fragt mein Sohn, ob wir ein Gewehr dazu haben. Ich verneinte. 10 Minuten später ruft das Waffengeschäft meines Vertrauens an und bietet mir das G3-A4 in Vollauto an. Da musste ich zuschlagen. Bewilligung beantragt und es eine Woche später abgeholt. Und nochmals 100 Magazine bei ZIB bestellt.

          Die G3 Magazine bei ZIB sind preislich ganz Ok (oder sie waren es, jetzt sind sie wieder teuerer), auch wenn einige rostig sind. Aber für 1.30 pro Stück muss man schweigen.

          Bei Thompson-, DT28 und UZI Magazinen liefert ZIB im Moment nur Schrott aus. Verrostet, verbogen, einfach nur schlimm. In keinster Weise der Beschreibung entsprechend. Ein G3 Riemen war gerissen, der Laufdeckel ebenfalls. Der Kundendienst ist schleppend. Ich habe viel dort bestellt, aber das war meine letzte Bestellung. Ende.

          Hier ein Thompson Magazin in sehr gutem Zustand:



          Magazinlippen oben eingedrückt, da kriegt man keine Patrone mehr rein:



          Und hier UZI Magazin, Zitat: "gut wie abgebildet, minimaler Flugrostansatz kann bei wenigen Stück drauf sein, wie auf dem Bild. Einmal Öllappen drüber und Magazine sind fast neuwertig.". Wohlbemerkt ist das Bild entstanden, nachdem ich sie mit Teflonwolle schon vorgereinigt habe:





          Das sind natürlich nur meine persönlichen Erfahrungen. Ich bin sicher ein Einzelfall *g*
          Schweizer (Ordonnanz-)Waffen: http://www.swisswaffen.com

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            #20
            Ach , die neuwertigen Arsenalbestands Thompson Magazine sahen, nach der Reinigung, zu 50% so aus:









            Meine Bewertungen im Shop wurden nicht publiziert. Seltsam *g*
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              #21
              Zum Thema zurück: ein paar der G3 Magazine:



              Einen G3 Maglula habe ich auch noch gekauft.

              Mein G3 ist von Enfield, was immer das auch heissen mag. Lizenzproduktion oder "assembled" by Enfield. Die Stanag Montage passt nur nach Abfeilen des Nockens.
              Schweizer (Ordonnanz-)Waffen: http://www.swisswaffen.com

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                #22
                Zitat von Swisswaffen Beitrag anzeigen
                Du darfst gerne übersiedeln. Nach 5 Jahren hast Du eine Niederlassungsbewilligung und kannst auch mitmachen. Geregeltes Einkommen vorausgesetzt *g*
                Hätte ich hier nix, an dem ich doch etwas hänge, wäre das durchaus denkbar für mich.
                MfG aus der schönen Pfalz

                Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
                Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

                "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

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                  #23
                  G3 bezogen noch was zum Schweizer Waffengesetz:

                  In der Schweiz sind seit jeher Bestandteile von Vollautomaten verboten. Verboten heisst, man braucht eine Ausnahmebewilligung, so wie für den Vollautomaten selbst. Ein G3 Griffstück braucht also zum Erwerb eine Bewilligung, seit Jahren. Kommt ja jetzt in Deutschland auch.

                  Nun wird es spannend: der Verschluss ist, wäre hätte das gedacht, ebenfalls ein besonders konstruiertes, wesentliches Teil eines Vollautomaten. Aber ein Verschlussträger nicht, das ist kein Verschluss. Und ein Verschlusskopf ist auch kein Verschluss. Also kann ich einen G3 Verschlusskopf frei kaufen. Und einen Verschlussträger auch. Aber darf sie dann nicht zu einem "Verschluss" zusammensetzen. Analog könnte man nun den Verschluss einer AR15 oder einer M16 betrachten......
                  Schweizer (Ordonnanz-)Waffen: http://www.swisswaffen.com

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