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für mich stellt sich hier die Frage ob ich meine wiedergeladene Munition (Schein §27 vorhanden und gültig):
1: überhaupt an Schützen weiter geben kann?
2: müssen die Schützen auch einen §27 Schein haben um Wiedergeladenes zu schießen?
3: kann diese zum Selbstkostenpreis weiter gegeben werden ( wenn überhaupt)?
Ja, Du darfst selbst geladene Munition an andere Berechtigte weitergeben, bist dann aber Hersteller im Sinne des Gesetzes und damit für Schäden (Sachschäden und Körperschäden) die durch Dein Produkt entstehen voll haftbar.
Als nichtgewerblicher Wiederlader darfst Du dabei allerdings keinerlei Gewinn erzielen, sondern maximal die Selbstkosten verlangen, sonst machst Du Dich wiederum strafbar.
Überlege gut, ob Du das machen willst.
Du entscheidest, Du haftest.
Viele Grüße,
Lichti
"Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
(Prof. Max Otte)
.....Als nichtgewerblicher Wiederlader darfst Du dabei allerdings keinerlei Gewinn erzielen, sondern maximal die Selbstkosten verlangen, sonst machst Du Dich wiederum strafbar....
Haften ist richtig, strafbar machen wg. mehr als Selbstkosten wohl kaum. Zeig mir mal den Paragraphen dazu.
.....Wie immer, sehr nette und hilfreiche Antworten.
.....
Ja was denn? Die Frage zeigt doch nur wieder einmal das die Lehrgänge eigendlich fürn Popo sind wenn nichtmal das grundliegende Wissen vermittelt wird.
Haften ist richtig, strafbar machen wg. mehr als Selbstkosten wohl kaum. Zeig mir mal den Paragraphen dazu.
Schon mal was vom Steuerrecht gehört, evtl. auch Sozialabgaben?
Als Hersteller Produkte mit Gewinn vertreiben ohne eine Firma angemeldet zu haben?
Nicht strafbar?
Und um beim SprengG zu bleiben, worauf Du ja anspielst, begehst Du als Wiederlader einen Verstoß gegen §7 ff..
Sicher, nicht strafbar, aber ein Verstoß.
Mein Sachbearbeiter würde sich draufstürzen und ich würde so sicher wie irgend möglich eine Verwarnung kriegen, Deinen kenn ich nicht.
"Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
(Prof. Max Otte)
Ja was denn? Die Frage zeigt doch nur wieder einmal das die Lehrgänge eigendlich fürn Popo sind wenn nichtmal das grundliegende Wissen vermittelt wird.
Ich finde es schade.
Da stellt ein Gleichgesinnter in einem Fachforum eine offene und ehrliche Frage an Gleichgesinnte, bittet um Hilfe, und bekommt als Antwort unterstellt, dass er a)zu doof ist oder b)gepennt hat, bzw. c)am Besten seinen Schein zurückgeben soll.
So kommt es bei mir an, und das ist eigentlich nicht das, was ich mir unter Kameradschaft vorstelle.
Hoffentlich braucht Ihr nie Hilfe von Jemandem.
"Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
(Prof. Max Otte)
@Lichtgestalt
Ich habe dem TS weder unterstellt das er zu doof ist, noch das er gepennt hat und warum sollte ich wollen das er seine Wiederladepappe zurück gibt?
Ich habe gesagt das in den meisten Wiederladekursen nicht das nötige Wissen vermittelt wird sonst fürden gerade Fragen dieser Art nicht quer durch alle Foren fast wöchendlich gestellt
sonst fürden gerade Fragen dieser Art nicht quer durch alle Foren fast wöchendlich gestellt
Ja richtig, aber warum werden sie das immer und immer wieder ?
Wenn man nach der Art dieser Fragen tatsächlich den begründeten Verdacht haben kann, daß der Fragesteller entweder im Kurs gepennt hat, bzw. einfach zu faul ist, sich selbst mal kundig zu machen
und das dann auch mal offen anspricht,
dann ist das noch lange kein Mangel an Hilfsbereitschaft oder widerspricht einem gesunden Verständnis von Kameradschaft,
es ist einfach eine natürliche Reaktion darauf, daß man den Eindruck bekommt, da will jemand die eigene Bequemlichkeit auf Kosten Anderer leben.
Der Faulheit (HelGerd) muss ich wiedersprechen! Im Vorfeld habe ich den Kursanbieter kontaktiert und dieser hat mir geschrieben das es strikt verboten sei selbstgeladenes weiter zu geben! Bei den Sportschützen die dies machen wird Lautstark das Gegenteil argumentiert und das es der Kursanbieter nur das gerne so hätte und es nicht der Gesetzgebung entsprechen würde. Nun war mein Fazit "ich bin genau so schlau wie vorher". Ich habe auch noch die Unterlagen vom Kurs 10/1999 gelesen, leider wird meine Frage nicht beantwortet.
Was ich hier definitiv entnehmen kann ist:
1. Ich darf kein Gewinn machen
2. Ich kann die Wiedergeladene Munition weitergeben aber hafte als Hersteller dafür.
Und genau dieser Punkt 2 wird vom Kursanbieter schriftlich untersagt! Aber von Sportschützen Sachlich wiederlegt.
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