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§27 SprengG Erlaubnis - Auflagen

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    #16
    Zitat von dmag Beitrag anzeigen
    aber dafür hat der behördenmensch bei mir folgendes eingetragen:" es dürfen nur die patronen wiedergeladen werden für die auch eine gültige ewb. vorliegt!"
    Dann tu was dagegen!
    "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
    Peter Ustinov

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      #17
      ach über sowas lache ich nur....... ! an meiner presse spanne ich die matritzen ein die ich will ! da ich eh nur lade was ich auch so kaufen kann ist mir das egal. wenn die meinen sowas da reinzuschreiben.... meinen segen haben die da im amt.
      aus meiner sicht ist es blödsinn unbrauchbare,oder einfacher gesagt patronen zu laden die ich eh nicht verschiessen kann zu besitzen.
      da mag der mun sammler anderst drüber denken ,aber wenn sammeln dann nur orginal und nicht irgentwas wiedergeladenes.
      daher ist mir ein solcher eintrag egal, aber ich wenn ich irgent einen labermaul aus dem ort , weil das sind ja nun die f.w. oberhansels zwangläufig einweisen sollte würde ich den ein ausgeben,abzeichnen lassen und dann nach hause schicken, morgen früh weiß der eh nicht nicht mehr was da gesagt wurde !

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        #18
        @dmag: Und was ist, wenn Dich eines schönen Tages ein lieber Schützenkollege bittet, für ihn ein paar Ladungen zu basteln; Du aber den Kaliber nicht hast? Ich persönlich würde mich nicht einfach so einschränken lassen, nur weil mich das in der aktuellen Situation scheinbar nicht einschränkt.
        Erma Sammler, Suche sämtliche Informationen, Unterlagen, Waffendaten, usw. von Erma, sowie Kontakt zu ehemaligen Mitarbeitern.

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          #19
          Zitat von Camouflage Beitrag anzeigen
          Dauerhaft bewohnt darf er wohl nicht sein,

          Richtig!

          muss aber über genug Fenster für einen Druckausgleich verfügen.

          Es muss nicht unbedingt ein Fenster sein. Es reichen z.B. offene Lüftungsschächte zu Nachbarräumen und/oder Türen die Nachgeben können.

          Damit sollten Flure und/oder Kelleräume aussscheiden.

          Nein, nicht unbedingt.

          Was sagen die Vorschriften zum eigentlichen Behältnis (abschließbarer Stahlschrank) ?

          Ein einfacher Stahlschrank mit Schwenkriegelverschluss oder Vorhängeschloss usw reicht aus. Auch stabile, verankerte und abschließbare Holzkisten gehen auch. Somit natürlich auch abschließbare Holzschränke.

          Ich nehme mal an, das beschränkt sich auf das NC/S-Pulver ?

          Richtig! Aber auch auf Lunten und Satzauslöser, wenn Du noch einen Böllerschein machen willst.
          Gruß
          Jens
          "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
          Peter Ustinov

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            #20
            Ganz vergessen: herzlichen Glückwunsch zur Erlaubnis auch von mir!
            Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin (11. November 1755)

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              #21
              Michael, Gratulation zur §27 Erlaubnis auch von mir.
              Meine hab ich mittlerweile auch.
              Ich habe ebenfalls keine solchen Auflagen drin stehen, aber eine halbe Anleitung zum sicheren Umgang mit Treibladungsmitteln.
              So wie es sich hier darstellt sind die Auflagen wirklich von Amt zu Amt verschieden.

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                #22
                Danke an MrSheepy und Götterbote!

                Schönes Wochenende an Alle!

                Camouflage
                Mitglied: RSUKp RP, VdRBw, BDMP

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                  #23
                  Viel Spaß und Erfolg beim Wiederladen für Michael!

                  Was die Gefahrstoffe im Haushalt angeht: Nur weil jemand Unmengen Benzin und Propan zu Hause lagert heißt das noch lange nicht, daß dies erlaubt sei! Man darf z.B. weder 20 Liter Benzin noch überhaupt Propangasflaschen in einem Gebäude lagern.

                  Leider braucht niemand eine Sachkundeausbildung für den Kauf oder Umgang derartiger Stoffe und selbst die haushaltüblichen Reiniger und Haarsprays sind in der Lage, bei richtiger "Ansammlung", ein Gebäude zu zerlegen.
                  Zuletzt geändert von Gunner; 21.01.2012, 14:43. Grund: Tappfiehler besaiticht
                  Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

                  Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
                  , aktueller denn je)

                  I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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                    #24
                    Danke für die Glückwünsche an alle!

                    Ich habe vorhin auf der Gemeinde angerufen, die konnten mit der Auflage auch nichts anfangen, allerdings hatte ich Glück und es war zufällig der örtliche Feuerwehrkommandant anwesend. Für ihn war das Thema ebenfalls absolutes Neuland, ich bin jetzt mit ihm so verblieben, dass er eine schriftliche Anzeige des Pulverlagerortes von mir bekommt, damit sollte ich meine Auflage erfüllt haben.

                    Gruß

                    Michael
                    sigpic

                    “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

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                      #25
                      Hallo Leute
                      @ Michael ...Glückwunsch..

                      Als langjähriger Angehöriger der Feuerwehr würde ich sagen:
                      es ist immer schön, wenn man im Fall der Fälle weiß, was auf einen zukommt,
                      bei der Imbissbude zB den Lagerort der ev. vorhandenen Gasflaschen.

                      Als Widerlader kann ein Gespräch mit der Feuerwehr auch Mißverständnisse
                      verhindern, wenn zB bei euch mal die Mülltonne brennt und ein eifriger
                      Nachbar die Kameraden darauf hinweist, daß da "Haufenweise Sprengstoff"
                      lagert, worauf die Feuerwehr erst mal den Rückzug antritt und Feuer
                      Feuer sein läßt....

                      Gruß LOBO

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                        #26
                        Zitat von EL LOBO Beitrag anzeigen
                        ein eifriger
                        Nachbar die Kameraden darauf hinweist, daß da "Haufenweise Sprengstoff"
                        lagert
                        ...aus diesem Grund kann es auch sinnvoll sein die leeren Pulverbehältnisse in einer undurchsichtigen Plastiktüte zu entsorgen und nicht direkt in die transparenten Säcke in die Sammlung zu geben. Am Ende findet noch jemand Sprengstoff an der Straße

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                          #27
                          Och...so manche Pulverdosen kann man super zum Aufbewahren von frisch polierten Hülsen nehmen. Die Dosen lassen sich ja luftdicht verschließen.
                          "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
                          Peter Ustinov

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