Wenn ich mir einen K31 Ordonanzwaffe im Waffenschrank halte oder einen erwerben will, ist dieser nur meldepflichtig (Eintrag im kantonalen Waffenregister)!
Wenn ich diesen jedoch mit einem neuen auf dem Markt erhältlichen Schaftsystem bestücke, ohne dass ich am System der Waffe (Verschluss, Lauf, Zuführung usw) eine Änderung vornehme, muss ich dafür einen Waffenerwerbsschein beantragen!!
Einen Präzisionslauf (zB Vetterli) auf dem K31 neu montieren wäre aber absolut kein Problem.
Kann ich beim bestem Willen nicht nachvollziehen, doch was solls!!
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