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9mm Para aus Revolver 357 verschießen ?

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    #16
    Hallo Leute
    Eigentlich wurde schon alles gesagt, außer vielleicht, daß die
    9 Para aus einem "Normalen" 38/357er nicht besonders präzise
    wäre, da sie ja nur 355/1000 " als Kaliber hat...

    Gruß Wolf...

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      #17
      Komme erst jetzt dazu danke zu sagen, an alle die meine Fragen beantwortet haben.

      Dürfte also ausgeschlossen sein dass man beim Eintrag eines 357er Revolvers auch das Kaliber 38 mit in die WBK eintragen lassen kann, zumal (jedenfalls ist es bei meinem Sachbearbeiter ab sofort so) die WBK´s über PC-Vorlagen ausgefüllt werden und nicht mehr an der Schreibmaschine.
      Was das PC-Programm nicht kennt (unbekannte Waffe, falsches Kaliber usw...) kann nicht in die WBK eingetragen werden, so mein Sachbearbeiter.
      Ich könnte mir vorstellen dass beide Kaliber für einen 357er Revolver dann nicht gehen werden.
      Bin die nächsten Tage eh bei ihm und werde mal nachfragen.

      Grüße

      - Lernen Sie schießen - treffen Sie Freunde (u.a. Eberhard Cohrs)
      - Nicht wer zuerst die Waffe ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt (Niccoló Machiavelli)
      - Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers (Wieslaw Brudzinski)

      http://www.legalwaffenbesitzer.de/
      http://www.keine-waffen.de/
      http://www.meinungsterror.de/
      http://www.pro-legal.de/
      http://www.liberales-waffenrecht.de/
      http://www.all4shooters.com/de/Home/

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        #18
        Also ALLE Revolverbesitzer die ich kenne, haben .38 Special / .357 Magnum in der WBK stehen...

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          #19
          *Klugscheißmodus an*

          Auch wenn auf dem Lauf .38 Special steht?


          *Klugscheißmodus aus*
          "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
          (Prof. Max Otte)

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            #20
            Mit Sicherheit nicht .

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              #21
              N Abend Schütze01,

              dann frag deinen SB doch mal, ob er Dir den .38er Eintrag ned kostenfrei nachholt.

              Weil ( wenn Du ansonsten schon alles Mögliche eingetragen hast und nix mehr brauchst oder willst ), könntest Du den inkompetenten SB mal darauf hinweisen, ob er sich ned doch lieber versetzen lassen möchte, zB ins Grünflächenamt
              MfG aus der schönen Pfalz

              Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
              Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

              "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

              Kommentar


                #22
                Hallo Schütze01
                Dieses Thema habe ich auch schon durch, nachdem ich vom DSB
                ein Schriftstück vorlegen konnte, daß man aus einem 357Mag.
                auch 38 Spc. verschießen kann und daß diese Munition sogar
                bei Wettkämfen des DSB zwingend vorgeschrieben ist.
                bekam ich einen Mun.-Erwerbschein für 38 Spz...

                PS: Bei einer Landesmeisterschaft in Bitterfeld hat die Standaufsicht
                einen Schützen nicht starten lassen, weil er WC in 357 Mag.-Hülsen
                Verladen hatte. O-Ton: "Was auf der Patrone steht, ist für mich bindend"
                ...und 357er waren laut Ausschreibung nicht zugelassen..

                Gruß Wolf...

                Kommentar


                  #23
                  Eintrag unnötig?!

                  Allgemeine Verwaltungsvorschrift
                  zum Waffengesetz
                  (WaffVwV)
                  Vom 5. März 2012


                  10.10 Als eine Form der Erteilung einer Berechtigung zum Erwerb
                  und Besitz von Munition für dort bereits eingetragene
                  Schusswaffen sieht § 10 Absatz 3 Satz 1 die behördliche Eintragung/
                  Stempelung in der WBK (Spalte 7) vor. Die auf diesem
                  Weg erteilte Berechtigung erstreckt sich über die in Spalte
                  3 der WBK konkret bezeichnete Munition (z. B. .357 Magnum)
                  hinaus auf alle für die betreffende Waffe ebenfalls zugelassenen
                  Munitionsvarianten (gleiches Kaliber; gleicher oder
                  geringerer Gasdruck …, im Beispiel etwa auch Munition .38
                  Spezial oder .38 Spezial WC).
                  Die Waffenbehörden sind insofern
                  im Rahmen der betreffenden Erteilungsverfahren berechtigt,
                  das Vorliegen eines waffenrechtlichen Bedürfnisses auch
                  für die in Bezug auf die betreffende Waffe ebenfalls zugelassenen
                  Munitionsvarianten zu unterstellen; eine inhaltliche
                  Beschränkung der erteilten Berechtigung soll nur im Ausnahmefall
                  und nur dann erfolgen; wenn im Hinblick auf einzelne
                  konkrete Munitionsvarianten unter jedem erdenklichen Gesichtspunkt
                  eine Verwendungsmöglichkeit unzweifelhaft ausgeschlossen
                  werden kann.
                  DSB-WSB,

                  4mm;.177; .22lfb; 6,5 x 55; 7,62x54R; .308 WIN; 9mm; .38spec.; .357mag; 12/70

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                    #24
                    Igel, danke für das Zitat,
                    es gibt also noch ein paar Leute, die Gesetzestexte und deren Zubehör lesen !
                    Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

                    Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
                    , aktueller denn je)

                    I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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                      #25
                      Zitat von Gunner Beitrag anzeigen
                      Igel, danke für das Zitat,
                      es gibt also noch ein paar Leute, die Gesetzestexte und deren Zubehör lesen !
                      Ich hab's schon ein paar mal durch...
                      DSB-WSB,

                      4mm;.177; .22lfb; 6,5 x 55; 7,62x54R; .308 WIN; 9mm; .38spec.; .357mag; 12/70

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                        #26
                        Waffenpass

                        Hallo,
                        das ist bei uns in Österreich für Waffenpassbesitzer einfacher. Ich kann mir jede Munition kaufen, da ich die Freigabe für Kurzwaffen habe. Wie es mit der Waffenbesitzkarte bei uns aussieht weiß ich auch nicht.

                        Gruß Georg
                        Zillertaler Jäger, Sportschütze und Wiederlader: S&W Combat Magnum, S&W 17-3, Blaser R93 7 mm Rem Magnum + 22-250 und mein täglicher Begleiter - Glock 17

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                          #27
                          Daher empfehle ich jedem, der sich einen Revolver im Kaliber .357 Magnum zulegen möchte, beim Voreintrag im Feld Kaliber .357Magnum/.38Spezial eintragen zu lassen. Denn das ist ohne weiteres möglich.

                          bei einer MEB 357 Mag rückt der Büma ohne Probleme 38er WC raus.

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                            #28
                            Zitat von Royrogers Beitrag anzeigen
                            Daher empfehle ich jedem, der sich einen Revolver im Kaliber .357 Magnum zulegen möchte, beim Voreintrag im Feld Kaliber .357Magnum/.38Spezial eintragen zu lassen. Denn das ist ohne weiteres möglich.

                            bei einer MEB 357 Mag rückt der Büma ohne Probleme 38er WC raus.
                            ...schön wärs
                            Laut meinem Sachbearbeiter gibt es bloss "entweder/ oder", also Voreintrag 357Mag oder 38Spec. Beides zusammen im Feld Kaliber geht nicht , schon weil wohl da das neue PC-Programm beim Ausfüllen meckern und nicht mitmachen würde. Früher als er noch alles mit der Schreibmaschine machte wär das machbar gewesen, wenn man ihm einen Nachweis gebracht hätte wo/in welcher Diszipin 38er mit einem 357er geschossen werden...

                            Da das Thema hier ja wieder aufgegriffen wurde, hab neulich ein Angebot bei eGun entdeckt, da schreibt der VK weil sein 686-4 eine ungeflutete Trommel hat könnte man aus diesem ohne Probleme 9mm verpusten:


                            Hmmm.... Ist das so korrekt ? Mal doof gefragt, ungeflutet bedeutet ganz genau im Vergleich zu anderen 686 Revolvern ?

                            Grüße

                            - Lernen Sie schießen - treffen Sie Freunde (u.a. Eberhard Cohrs)
                            - Nicht wer zuerst die Waffe ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt (Niccoló Machiavelli)
                            - Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers (Wieslaw Brudzinski)

                            http://www.legalwaffenbesitzer.de/
                            http://www.keine-waffen.de/
                            http://www.meinungsterror.de/
                            http://www.pro-legal.de/
                            http://www.liberales-waffenrecht.de/
                            http://www.all4shooters.com/de/Home/

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                              #29
                              Zitat von Schütze01 Beitrag anzeigen
                              Hmmm.... Ist das so korrekt ? Mal doof gefragt, ungeflutet bedeutet ganz genau im Vergleich zu anderen 686 Revolvern ?
                              Falsche Frage. Richtiger wäre: Was ist mit dem zusätzlichem "Phillips & Rodgers Conversion Cylinder"? In englischsprachigen Foren kann man etwas dazu finden, aber da musst Du schon selber tun...

                              Kommentar


                                #30
                                Zitat von wozzi Beitrag anzeigen
                                Falsche Frage. Richtiger wäre: Was ist mit dem zusätzlichem "Phillips & Rodgers Conversion Cylinder"? In englischsprachigen Foren kann man etwas dazu finden, aber da musst Du schon selber tun...
                                Aha, der "Phillips & Rodgers Conversion Cylinder" ist also der Knackpunkt.
                                Bleib ich wohl weiter unwissend...
                                Meine Englischkenntnisse reichen für englischsprachige Foren leider nicht aus hatte mehr russisch als englisch.

                                .

                                - Lernen Sie schießen - treffen Sie Freunde (u.a. Eberhard Cohrs)
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                                http://www.keine-waffen.de/
                                http://www.meinungsterror.de/
                                http://www.pro-legal.de/
                                http://www.liberales-waffenrecht.de/
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