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Altes englisches Luftgewehr

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    Altes englisches Luftgewehr

    Hallo an die Experten hier.
    Sorry, ich hab mal ne saublöde Frage, aber erstmal zur Einleitung.
    Ich bin einiges über 50, gehe also langsam der Rente entgegen. Trotzdem haben wir noch ein Haus geerbt das um einiges besser ist als unser jetziges und so sind wir gerade beim umziehen.
    Jedenfalls habe ich dabei auf dem Dachboden (wirklich dort:-))mein altes vor ca. 20-30 oder noch mehr) Jahren gekauftes und irgendwann total vergessenes Luftgewehr wiederentdeckt. Schön in einem Lederfutteral verpackt incl. Diabolos(Coppa-Point-Pellets), Stahlspitzkugeln(Bushmaster 5500 Prometheus Hunting), 2. Feder und (leider englischsprachiger) Beschreibung. Auch hatte ich es damals mit einem Ziehlfernrohr ausgestattet (irgendwas mit ...master, mehr läßt sich leider nicht mehr erkennen). Ich hatte das Gewehr damals wahrscheinlich super gut eingeölt, denn außer einiger kleinerer Flugrostflecken sieht es noch super aus.
    Auch ein Schußtest (eigenes Grundstück, auf Sandsack aufgelegt) ergab auf 25m immer noch ein Ergebnis zwischen 8 und 10. Besser war ich früher auch nicht. Allerdings habe ich damals wenn ich mich richtig erinnere die starke Feder eingebaut, was ich auf Grund der (auch noch heutigen) Power dieses Gewehres auch annehme (ich weiß, nicht (mehr) erlaubt, aber die Diabolos stecken bei 25m Entfernung immer noch ca. 5mm im Holz).

    Nun aber zu meiner eigentlichen Frage, welche mir doppelt peinlich ist, da ich in einem Sicherheitsunternehmen arbeite und dort Waffenträger (bei der Bundeswehr) bin.
    Das Luftgewehr besitzt keinerlei PTB-oder ähnliches Prüfzeichen.
    Steht wirklich bloß Hersteller, Land und Nummer drauf.
    Ist dieses Teil in Deutschland überhaupt noch erlaubt (Bestandsschutz oder so)? Habe es schließlich damals offiziell in einem Geschäft gekauft und nicht etwa irgendwie woandersher bekommen.
    Übrigens, die genaue Bezeichnung des Gewehres ist BSA AIRSPORTER Mk7.

    Vielen Dank schon mal für Eure Antwort.
    MfG Andreas

    #2
    Wenn das Gewehr vor 1970 hergestellt und in den Verkehr gebracht
    wurde braucht es keinerlei Prüfzeichen und darf auch eine höhere
    Leistung haben (so viel wie der Hersteller damals vorgesehen hat).

    Seit 1970 muss ein F im Fünfeck angebracht sein und die Leistung
    darf 7,5 Joule nicht übersteigen - andernfalls ist es erlaubnispflichtig.

    Soweit ich auf die Schnelle feststellen konnte ist die BSA AIRSPORTER
    erst 1972 hergestellt worden. Sie sollte daher mit F gekennzeichnet
    sein. Wenn die Feder zu stark ist solltest du die ausbauen und durch
    ein Original ersetzen - sonst ist das illegaler Waffenbesitz.
    Es ist egal ob das ein Luftgewehr oder ein schweres Maschinengewehr
    ist - das WaffG unterscheidet das nicht. Mindeststrafe = 6 Monate!
    Daher umgehend zerlegen und dann weiter prüfen (Teile darf man
    besitzen).

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      #3
      Hast recht. Habe die andere (schwächere) Feder wieder eingebaut.
      Reicht so auch vollkommen aus.
      Mit dem Alter wird man halt vorsichtiger (und vernünftiger), zumal die Waffengesetze in den letzten Jahren echt verschärft worden sind.

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