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Wer kann mir zu diesem Luftgewehr etwas sagen?

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    Wer kann mir zu diesem Luftgewehr etwas sagen?

    Hallo,

    Ich habe dieses Forum zufällig aufgegriffen, leider weiss ich nichts genaues über dieses Luftgewehr
    Könnte mir einer genaueres sagen?

    Ich bedanke mich im vorraus
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    Zuletzt geändert von Zuckerwatte; 12.11.2021, 20:28.

    #2
    Hallo Zuckerwattenliebhaber,
    Danke, daß Du uns zu diesem Gewehr fragst. Gerne würde ich Dir mehr dazu sagen, aber: Aus dem Foto kann ich nicht viel mehr erauslesen, als daß es sich um ein Kipplaufluftgewehr handelt.
    Die Schaftform erinnert mich an die Modelle von Diana, die in den 70ern und 80ern viel verkauft wurden.

    Es ist so, daß Waffen im Normalfall viel Information in den Kennzeichnungen tragen. Die findest Du bei solchen Luftgewehren am Laufende, also am Gelenkpunkt, wo der Lauf abknickt beim Spannen.

    Da findest Du ein kleines Fünfeck mit einem F darin. Wenn nicht, ist die Waffe schon recht alt, aber dann eben erlaubnispflichtig.

    Magst Du uns was zu den Hintergründen Deiner Frage schreiben? Woher hast Du das gute Stück? Wie kommst Du jetzt darauf, Dich dafür zu interessieren.

    Es ist immer ganz nett, ein wenig zu erfahren, wer da schreibt...

    LG
    Kjell
    Sippen sterben, Besitz vergeht, am Ende stirbst auch Du. Eines weiß ich, das nimmer stirbt: Der gute Ruf, den sich einer erwarb im Leben.

    Verstand ist ein zweischneidig' Schwert!
    Aus hartem Stahl, mit scharfem Schliff.
    Charakter ist daran der Griff.
    Und ohne Griff, ist es nichts Wert.
    -Und tötet gar, den der es führt.-

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      #3
      Hallo Kjell,

      Danke für deine schnelle Antwort, dies ist schon mal gut zu wissen. Ich werde an diesem Punkt noch einmal nachschauen.

      Das Gewehr gehörte meinen Freund, es ist mir vertraut dennoch bin ich Ahnungslos. Mein Freund ist 2016 gestorben, ich habe all seine Sachen, besonders seine Lieblings Sachen behalten.

      Ich bin nun vor ca einem halben Jahr, in ein anderes Bundesland gezogen.Ich hatte vor auch wenn es mir schwer fällt ...mich von ein paar Sachen zu trennen.
      Da ich aber grade nichts, außer Erinnerungen damit verbinden konnte, dachte ich, ich frage hier mal nach.

      Ich hatte mich nur damit beschäftigt,dass man die meisten Luftwaffen verkaufen darf.
      Ich hoffe damit liege ich nicht falsch.


      ​​​​​​Wegen des Fünfeck schaue ich noch einmal nach.

      Liebe Grüße

      Zuckerwatte
      ​​​​​

      Kommentar


        #4
        Es tut mir sehr Leid, daß Du dieses Leid hast ertragen müssen. Sich nun von solchen Sachen zu trennen ist nochmal ein schwerer Prozess. Das kann ich aus Erfahrung sagen.

        Ich möchte nicht klugscheißern. Doch muß ich es sagen: "Luftwaffe" bezeichnet eine Teilstreitkraft des Militärs.
        Du meinst aber "Luftdruckwaffe" oder auch "Luftgewehr". Das richtige Wort hilft Dir beim Festlegen des richtigen Preises.

        Das Verkaufen ist so eine Sache: Wenn das besagte Stück nicht dieses Fünfeck mit dem F trägt, dann ist es ein erlaubnispflichtiger Gegenstand.
        Wenn Du es dann verkaufst, ist das "unerlaubtes Überlassen einer Schußwaffe". Das ist eine Straftat.
        Ohnehin ist es "unerlaubter Waffenbesitz". Auch eine Straftat.

        Also: Aller Wahrscheinlichkeit nach findest Du dieses F im Fünfeck. Hier siehst Du, wie das aussieht: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Date...Cnfeck_PTB.svg

        Das Ding ist ca 5mm groß und in das Metall eingeschlagen.
        Such mal.
        Wenn Du es nicht findest, dann sehen wir weiter. ja?

        Wenn Du es findest ist alles einfach: Dann darfst Du es jedem volljährigen Bundesbürger überlassen. Unter "Überlassen" versteht man, daß Du es jemandem möglich machst, das Ding an sich zu nehmen.

        Das sagt auch aus, wie Du es aufbewahren musst: Eine Tasche mit einem kleinen Schloß dran reicht. Aber die muß sein.

        Es im Auto auf die Rückbank legen und damit rumfahren ist auch nicht erlaubt. Wenn Du es also wo anders hinbringen willst ("Transportieren" im Sinne des WaffG), dann gehört es wieder in einer Tasche mit Schloß dran.

        Behelfsmäßig tut es auch ein Kabelbinder.

        Das Gesetz will, daß Du es beim Transport "nicht mit wenigen Handgriffen in den Anschlag bringen" kannst. Frag nicht warum das alles so kompliziert ist. In anderen Ländern werden die Dinger als Spielzeug angesehen und nicht als Waffe... wie auch immer.


        LG
        Kjell
        Zuletzt geändert von Kjell; 12.11.2021, 17:35.
        Sippen sterben, Besitz vergeht, am Ende stirbst auch Du. Eines weiß ich, das nimmer stirbt: Der gute Ruf, den sich einer erwarb im Leben.

        Verstand ist ein zweischneidig' Schwert!
        Aus hartem Stahl, mit scharfem Schliff.
        Charakter ist daran der Griff.
        Und ohne Griff, ist es nichts Wert.
        -Und tötet gar, den der es führt.-

        Kommentar


          #5
          Zitat von Zuckerwatte Beitrag anzeigen

          Ich hatte mich nur damit beschäftigt,dass man die meisten Luftwaffen verkaufen darf.
          Ich hoffe damit liege ich nicht falsch.
          Das Luftgewehr darfst Du verkaufen, Dir sollte aber klar sein dass das Teil keinen besonderen historischen oder sonstigen sammelwürdigen Wert hat und ein Käufer schon für rund 50€ ein vergleichbares Luftgewehr von einem Händler neu mit Garantie kaufen kann.

          Kommentar


            #6
            Zitat von Zuckerwatte Beitrag anzeigen
            Hallo,

            Ich habe dieses Forum zufällig aufgegriffen, leider bin ich nicht komplett Ahnungslos aber leider weiss ich von dieser Luftwaffe das genaue Modell bzw Bezeichnung.
            Könnte mir einer genaueres sagen?

            Ich bedanke mich im vorraus
            Ich würde mich Kjel anschliessen und denke, dass es sich um ein älteres Diana mit Knicklauf im Cal. Diabolo 4,5 mm handelt!
            Eine Bezeichnung sollte das Teil mindestens noch haben!
            Die Luftdruckwaffe wird mit grösster Wahrscheinlichkeit max. 7 Joul bringen!

            Habe ich noch auf der Suche nach dieser Waffe gefunden!

            Evtw. könnte es sich noch um eine Druckluftwaffe der Firma "Tiroler Sportwaffen und Apparatebau in Kufstein" handeln!
            Neben der zivilen Ausführung gab es noch die Knicker Modell 51 und 55. Die Firma hat Mehrfach den Namen und die Vertriebspartner gewechselt.
            Die Firma selbst geht bis auf das Jahr 1854 zurück und produzierte bis in die 1970er.

            Wäre ja möglich und diese Teile hatten viel Ähnlichkeit mit dem auf deinem Foto

            Gruss
            Othmar


            Zuletzt geändert von Othmar; 12.11.2021, 19:47.

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              #7
              Zitat von Kjell Beitrag anzeigen
              Es tut mir sehr Leid, daß Du dieses Leid hast ertragen müssen. Sich nun von solchen Sachen zu trennen ist nochmal ein schwerer Prozess. Das kann ich aus Erfahrung sagen.

              Ich möchte nicht klugscheißern. Doch muß ich es sagen: "Luftwaffe" bezeichnet eine Teilstreitkraft des Militärs.
              Du meinst aber "Luftdruckwaffe" oder auch "Luftgewehr". Das richtige Wort hilft Dir beim Festlegen des richtigen Preises.

              Das Verkaufen ist so eine Sache: Wenn das besagte Stück nicht dieses Fünfeck mit dem F trägt, dann ist es ein erlaubnispflichtiger Gegenstand.
              Wenn Du es dann verkaufst, ist das "unerlaubtes Überlassen einer Schußwaffe". Das ist eine Straftat.
              Ohnehin ist es "unerlaubter Waffenbesitz". Auch eine Straftat.

              Also: Aller Wahrscheinlichkeit nach findest Du dieses F im Fünfeck. Hier siehst Du, wie das aussieht: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Date...Cnfeck_PTB.svg

              Das Ding ist ca 5mm groß und in das Metall eingeschlagen.
              Such mal.
              Wenn Du es nicht findest, dann sehen wir weiter. ja?

              Wenn Du es findest ist alles einfach: Dann darfst Du es jedem volljährigen Bundesbürger überlassen. Unter "Überlassen" versteht man, daß Du es jemandem möglich machst, das Ding an sich zu nehmen.

              Das sagt auch aus, wie Du es aufbewahren musst: Eine Tasche mit einem kleinen Schloß dran reicht. Aber die muß sein.

              Es im Auto auf die Rückbank legen und damit rumfahren ist auch nicht erlaubt. Wenn Du es also wo anders hinbringen willst ("Transportieren" im Sinne des WaffG), dann gehört es wieder in einer Tasche mit Schloß dran.

              Behelfsmäßig tut es auch ein Kabelbinder.

              Das Gesetz will, daß Du es beim Transport "nicht mit wenigen Handgriffen in den Anschlag bringen" kannst. Frag nicht warum das alles so kompliziert ist. In anderen Ländern werden die Dinger als Spielzeug angesehen und nicht als Waffe... wie auch immer.


              LG
              Kjell
              Vielen Dank, für echt die schnelle ausführliche Hilfe.

              Was mir da passiert ist, ist wahrscheinlich wieder typisch "Ich" mit dem Wort Luftwaffe ..habe mich wohl verschrieben

              Ich bin noch nicht Zuhause ,aber dann werde ich nachschauen, auch da nochmal danke für die genauen Beispiele.Da stimme ich dir zu, was die Gesetzte angeht.
              Ich werde mich auf jeden Fall noch zurück melden

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                #8
                Zitat von Kjell Beitrag anzeigen
                Es tut mir sehr Leid, daß Du dieses Leid hast ertragen müssen. Sich nun von solchen Sachen zu trennen ist nochmal ein schwerer Prozess. Das kann ich aus Erfahrung sagen.

                Ich möchte nicht klugscheißern. Doch muß ich es sagen: "Luftwaffe" bezeichnet eine Teilstreitkraft des Militärs.
                Du meinst aber "Luftdruckwaffe" oder auch "Luftgewehr". Das richtige Wort hilft Dir beim Festlegen des richtigen Preises.

                Das Verkaufen ist so eine Sache: Wenn das besagte Stück nicht dieses Fünfeck mit dem F trägt, dann ist es ein erlaubnispflichtiger Gegenstand.
                Wenn Du es dann verkaufst, ist das "unerlaubtes Überlassen einer Schußwaffe". Das ist eine Straftat.
                Ohnehin ist es "unerlaubter Waffenbesitz". Auch eine Straftat.

                Also: Aller Wahrscheinlichkeit nach findest Du dieses F im Fünfeck. Hier siehst Du, wie das aussieht: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Date...Cnfeck_PTB.svg

                Das Ding ist ca 5mm groß und in das Metall eingeschlagen.
                Such mal.
                Wenn Du es nicht findest, dann sehen wir weiter. ja?

                Wenn Du es findest ist alles einfach: Dann darfst Du es jedem volljährigen Bundesbürger überlassen. Unter "Überlassen" versteht man, daß Du es jemandem möglich machst, das Ding an sich zu nehmen.

                Das sagt auch aus, wie Du es aufbewahren musst: Eine Tasche mit einem kleinen Schloß dran reicht. Aber die muß sein.

                Es im Auto auf die Rückbank legen und damit rumfahren ist auch nicht erlaubt. Wenn Du es also wo anders hinbringen willst ("Transportieren" im Sinne des WaffG), dann gehört es wieder in einer Tasche mit Schloß dran.

                Behelfsmäßig tut es auch ein Kabelbinder.

                Das Gesetz will, daß Du es beim Transport "nicht mit wenigen Handgriffen in den Anschlag bringen" kannst. Frag nicht warum das alles so kompliziert ist. In anderen Ländern werden die Dinger als Spielzeug angesehen und nicht als Waffe... wie auch immer.


                LG
                Kjell
                Vielen Dank, für echt die schnelle ausführliche Hilfe.

                Was mir da passiert ist, ist wahrscheinlich wieder typisch "Ich" mit dem Wort Luftwaffe ..habe mich wohl verschrieben

                Ich bin noch nicht Zuhause ,aber dann werde ich nachschauen, auch da nochmal danke für die genauen Beispiele.Da stimme ich dir zu, was die Gesetzte angeht.
                Ich werde mich auf jeden Fall noch zurück melden

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                  #9
                  Zitat von Othmar Beitrag anzeigen

                  Ich würde mich Kjel anschliessen und denke, dass es sich um ein älteres Diana mit Knicklauf im Cal. Diabolo 4,5 mm handelt!
                  Eine Bezeichnung sollte das Teil mindestens noch haben!
                  Die Luftdruckwaffe wird mit grösster Wahrscheinlichkeit max. 7 Joul bringen!

                  Habe ich noch auf der Suche nach dieser Waffe gefunden!

                  Evtw. könnte es sich noch um eine Druckluftwaffe der Firma "Tiroler Sportwaffen und Apparatebau in Kufstein" handeln!
                  Neben der zivilen Ausführung gab es noch die Knicker Modell 51 und 55. Die Firma hat Mehrfach den Namen und die Vertriebspartner gewechselt.
                  Die Firma selbst geht bis auf das Jahr 1854 zurück und produzierte bis in die 1970er.

                  Wäre ja möglich und diese Teile hatten viel Ähnlichkeit mit dem auf deinem Foto

                  Gruss
                  Othmar



                  Vielen Dank

                  Auf jeden Fall Ähnlichkeit , und schön schon mal einen Anhaltspunkt zu haben. Mir ging es nicht ums Geld , manchmal ist es nicht verkehrt ,sich von Sachen zu trennen.Dennoch werde ich mir dann überlegen Sie doch als Erinnerung zu behalten.Schön das ich dank diesem Forum schon einmal weiter gekommen bin.
                  Wegen der Kennzeichnung gebe ich nochmal bescheid

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Zuckerwatte Beitrag anzeigen


                    Vielen Dank

                    Auf jeden Fall Ähnlichkeit , und schön schon mal einen Anhaltspunkt zu haben. Mir ging es nicht ums Geld , manchmal ist es nicht verkehrt ,sich von Sachen zu trennen.Dennoch werde ich mir dann überlegen Sie doch als Erinnerung zu behalten.Schön das ich dank diesem Forum schon einmal weiter gekommen bin.
                    Wegen der Kennzeichnung gebe ich nochmal bescheid
                    Ja, dass würde mich auch noch brennend interessieren, da ich mich auch ein wenig mit Druckluftwaffen beschäftige und auch gerne zwischendurch schiesse!

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Kjell Beitrag anzeigen
                      [...]

                      Das Verkaufen ist so eine Sache: Wenn das besagte Stück nicht dieses Fünfeck mit dem F trägt, dann ist es ein erlaubnispflichtiger Gegenstand.
                      Wenn Du es dann verkaufst, ist das "unerlaubtes Überlassen einer Schußwaffe". Das ist eine Straftat.
                      Ohnehin ist es "unerlaubter Waffenbesitz". Auch eine Straftat.

                      [...]
                      So pauschal ist Deine Aussage leider falsch, denn die Pflicht zur Auszeichnung mit F im Fünfeck gilt in D erst seit der Mite der 70'er Jahre für freie Luftdruckwaffen unter 7,5 Joule.
                      JEDE Luftdruckwaffe, die vor dem Zeitpunkt hergestellt wurde, ist in Deutschland, unabhängig der geleisteten Joulzahl, ab 18 Jahren frei zu besitzen und zu handeln.
                      nachgeprüft und nachgestempelt werdfen diese Waffen nicht.

                      Es liegt natürlich beim Besitzer, nachzuweisen, dass seine Waffe tatsächlich das nötige Alter hat.

                      drucklose Grüße
                      vom Gunnerf
                      Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

                      Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
                      , aktueller denn je)

                      I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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