eines Schützenkollegen aufbrauchen darf und diese auch mit meiner Munition zuhause aufbewaren darf, solange ich eine Erwerbserlaubnis für diese Munition habe.
Der Wiederlader darf weitergeben, wenn in seiner Erlaubnis nicht die Auflage "nur zum Eigenbedarf" vermerkt ist.
In Nürnberg ist diese Auflage noch nicht üblich. Andere Behörden sollen solche Vermerke schon mehrfach reingeschrieben haben, wogegen sich einige auch beim Verwaltungsgericht erfolgreich gewehrt haben.
Es ist nun eine 1873 Euroarms (16" Trappermodel) im Kaliber .357 geworden.
Servus Emil

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