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Beschusszeichen 98er

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    Beschusszeichen 98er

    Hallo,

    ich habe ein paar Fragen zu einem Beschusszeichen an einem 98er Repetierer. Ich habe die Waffe neulich veräußert. Der Käufer reklamiert nun, dass die Waffe keinen gültigen Beschuss besitzt. Als vermeintlichen Beweis führt er dieses Bild an. Auf diesem fehlt seiner Angabe nach der Adler.

    Meine Fragen:

    1. Was bedeutet die Zahl neben dem Zeichen des Beschussamts Ulm -> Herstellungsdatum der Waffe ?

    2. Muss der Adler zwingend danebenstehen oder kann sich dieser auch woanders befinden ?

    3. Ist es waffenrechtlich erlaubt eine Waffe von privat zu privat auch ohne Beschusszeichen zu verkaufen (der Vor-Vorbesitzer war ein Händler) ?

    4. Auf dem zweiten Bild (noch von mir) sieht man etwas am Schloss, das für mich nach zwei (?) Adlern aussieht.

    Ich würde mich freuen, wenn ihr mir helfen könntet.


    VG

    Wenke
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    #2
    Ich kann mir garnicht vorstellen, dass sich niemand (der 86 Hits) in diesem Gebiet auskennt. Die Frage scheint wohl doch etwas spezieller zu sein...

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      #3
      Also, was die Zahl bedeutet, keine Ahnung. Frag halt beim BA an.

      Das Geweih ist nur das

      Ortszeichen Beschussamt Ulm

      Weder Beschuss noch sonstiges

      Geweih mit jahreszahlist die Rückgabemarkierung.....




      aber wie gesagt, die Herren und Damen in Ulm sind kompetent und auch digital erreichbar



      Die WAA Stempel auf dem Verschluss kannst vergessen.

      Du darfst keine Waffe ohne gültigen Beschuss erwerben, ausnahmen findest du im Beschussgesetz.

      Kommentar


        #4
        1. eventuell ist es das Beschussdatum, eventuell in der Kombination ohne Beschuss- und nur mit Ortszeichen aber auch das Rückgabedatum (BeschV, §9, https://www.gesetze-im-internet.de/b...147400006.html) wobei dann nach aktueller Gesetzeslage ein X auf dem jeweiligen Waffenteil, das den Beschuss nicht bestanden hatte, eingeschlagen sein müsste.

        2. er muss meines Wissens nicht daneben eingeschlagen sein, er sollte aber

        3. genaugenommen darf man sie verkaufen (Eigentumsübergang) aber es darf kein Besitzwechsel stattfinden

        4. WaA ist das Prüfzeichen des Heereswaffenamtes der deutschen Wehrmacht. Für den zivilen Bereich des BeschussG hat es keine Bedeutung.

        Ich würde da nicht lange Fackeln und die Waffe entweder zerlegen und die freien Teile verkaufen und den Rest gegen Nachweis bei der Polizei abgeben oder die Waffe neu beschießen lassen - der Neubeschuss kosstet geschätzt 20 Euro. Ob sich der Versand/ die An- und Abfahrt lohnt steht auf einem anderen Blatt.
        Vor einem Neubeschuss würde ich aber beim Beschussamt fragen, ob der Beschuss in Ulm (dem Ort an dem der Neschuss zurückgezogen wurde) stattfinden muss, was, falls es sich um einen Rücknahmestempel handelt, eigentlich verpflichtend ist.

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