ich habe ein paar Fragen zu einem Beschusszeichen an einem 98er Repetierer. Ich habe die Waffe neulich veräußert. Der Käufer reklamiert nun, dass die Waffe keinen gültigen Beschuss besitzt. Als vermeintlichen Beweis führt er dieses Bild an. Auf diesem fehlt seiner Angabe nach der Adler.
Meine Fragen:
1. Was bedeutet die Zahl neben dem Zeichen des Beschussamts Ulm -> Herstellungsdatum der Waffe ?
2. Muss der Adler zwingend danebenstehen oder kann sich dieser auch woanders befinden ?
3. Ist es waffenrechtlich erlaubt eine Waffe von privat zu privat auch ohne Beschusszeichen zu verkaufen (der Vor-Vorbesitzer war ein Händler) ?
4. Auf dem zweiten Bild (noch von mir) sieht man etwas am Schloss, das für mich nach zwei (?) Adlern aussieht.
Ich würde mich freuen, wenn ihr mir helfen könntet.
VG
Wenke
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