@Vincent
Du übersiehst die Anlage 2 „Waffenliste“, Abschnitt 1 „Verbotene Waffen“ des Waffengesetzes:
1.2.5 -> Mehrschüssige Kurzwaffen mit Baujahr nach Januar 1970 -> Kaliber unter 6,3mm mit Zentralfeuerzündung
Das ist z.B. der Grund, warum es die „AK-Pistolen“ mittlerweile nur noch in 7,62x39 und nicht mehr in .223 gibt. Diese Änderung im WaffG wurde zeitgleich mit der Geschichte Gesamtlänge Repetierflinten und Co. eingeführt, meine es war 2008, wenn ich es noch richtig in Erinnerung habe.
Gruß
Michael
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