SchutzMasken.de Brownells Deutschland

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

SKS Simonov

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    Zitat von Gunner Beitrag anzeigen
    Demnach sollte ein demilitarisierter SKS erwerbbar sein.
    OK, soweit so gut, kaum zu verstehen das Juristen-Deutsch, aber Frage: Warum sind dann SAFN-49, MAS-49/56, VZ52/59 usw alle tabu oder besser nicht mehr im Verkauf ? Das sind alles Halbautomaten, zT mit Hülsen sogar weit über 40 mm. Oder hat unser SB nur seine eigenen Gesetze nicht verstanden, als er einen Bekannten mit seinem Wunsch nach einem solchen SAFN abgewiesen hat ? Eigentlich ist nur Material < 45 im Verkauf, LG42, Rifle M1, Carbine M1 usw. Alles nach 45 Fehlanzeige. Wenn das also gilt, müsste der Hr. Horner doch idL sein, (rein theoretisch, weil wird nicht mehr gebraucht, der Kollege hat jetzt ein LG42) ein SAFN-49 aufzutreiben, oder ?
    Zuletzt geändert von CAG; 02.04.2013, 01:17.

    Kommentar


      #17
      Alle die Waffen sind NICHT TABU!

      Entweder hat der SB was falsch verstanden, dein Kollege falsch gefragt oder was auch immer..........wobei, warum frage ich den SB?
      Ich habe ein Bedürfnis und kaufe entsprechend......

      Die Dinger gibt es eben nur noch gebraucht, in der Regel immer wieder bei Egun.

      Bis auf den SAFN ist auch alles bei uns sofort lieferbar...... das SAFN war bis letzte Woche verfügbar....ist nun in neuen Händen.


      aber auch in Egun gibts es derzeit ein MAS:




      Hier , Frankonia hat ein SAFN.....aber vermutlich haben die auch keine Ahnung......oder?

      Hochwertige Gebrauchtwaffen beim Marktf&uuml;hrer f&uuml;r Jagd u. Sportschie&szlig;en | Gebrauchte Pistolen, Revolver, B&uuml;chsen, Flinten, Zielfernrohre und Zubeh&ouml;r g&uuml;nstig kaufen.
      Zuletzt geändert von Matthias Horner; 01.04.2013, 14:50.

      Kommentar


        #18
        Zitat von HornerArms Beitrag anzeigen
        aber vermutlich haben die auch keine Ahnung......oder?
        Bis zu diesem Nebensatz war das ein durchaus konstruktiver Beitrag und ich war schon fast bereit deine anfänglichen Ausfälligkeiten zu vergessen, aber manch Einer ist einfach auf Krawall gebürstet und es geht dann nicht ohne derartige Bemerkungen. Nun gut, der Zeitpunkt wird kommen und dann bekommst du deine eigene Medizin verpasst. Auf die Reaktion bin ich dann gespannt.

        Kommentar


          #19
          Zitat von CAG Beitrag anzeigen
          Bis zu diesem Nebensatz war das ein durchaus konstruktiver Beitrag...
          Das sehe ich auch so. Auch wenn jetzt vl. ein Kommentar kommt, dass es mir als NichtMod nicht zusteht:
          Kommt doch alle ohne jeweilige "Spitzen " zurück zum eigentlichen Thema.

          Lg

          Igel
          Zuletzt geändert von igel64; 01.04.2013, 18:20.
          DSB-WSB,

          4mm;.177; .22lfb; 6,5 x 55; 7,62x54R; .308 WIN; 9mm; .38spec.; .357mag; 12/70

          Kommentar


            #20
            Ich begreife ehrlich gesagt nicht, warum man sich eigentlich regelmäßig wegen solchen Themen in die Haare kriegen kann. Ebenso sehe ich keinen Grund, warum man immer gleich hitzig diskutieren muss, setzt euch doch einfach mal rein sachlich auseinander und lasst die persönlichen Animositäten komplett raus, dann klappt es auch mit der Diskussion!

            Der SKS ist ein Halbautomat, der allerdings auf der Kriegswaffenliste steht, als Halbautomat kann er den Anschein einer vollautomatischen Waffe nicht erwecken. Hier muss man aufpassen, denn es greifen mehrere Gesetze und Bestimmungen ineinander, die es zu differenzieren gilt. Vor April 2003 war es noch möglich, dass Waffen, welche auf der Kriegswaffenliste standen, entmilitarisiert und somit zur zivilen Waffe umgebaut werden konnten. Seit April 2003 ist diese Form der „Zivilisierung“ nicht mehr möglich, das ist der Grund, warum nur noch Altbestände davon im Umlauf sind und keine Neuwaffen mehr nachkommen.


            Die entmilitarisierten Kriegswaffen wurden nach folgendem Schema abgeändert:


            - Magazinkapazität auf 5 Patronen beschränkt
            - Bajonetthalter entfernt, Gewehrgranataufnahme entfernt
            - Mündungsfeuerdämpfer entfernt oder mit einer Hülse verkleidet
            - Visierung auf 300m blockiert
            - Verschlusslaufbahn so verändert, dass nur der ebenfalls geänderte Verschluss in der Waffe verwendet werden kann
            - Dauerfeuerfunktion beseitigt (Klar, nur wenn es ursprünglich ein Vollautomat war!)


            Zusätzlich muss man beachten, dass es früher den sogenannten Anscheinswaffenparagrafen, also den §37 WaffG (alt) gab, welcher zusätzliche Änderungen an Waffen erforderlich machte, aus dem Kopf kriege ich es sicher nicht mehr exakt auf die Reihe, aber ich zähle mal auf, was mir so einfällt:


            - Klappbare oder einschiebbare Schulterstützen waren nicht statthaft, ebenso keine Zweibeine
            - Schäfte mit freistehendem Pistolengriff, Vordergriffe
            - Kühlrippen, Lüftungsschlitze, etc.
            - Überstehende Magazine, Trommelmagazine, usw.
            - Mündungsfeuerdämpfer


            Nun muss man dazu wissen, dass die erstgenannten Vorschriften in Bezug auf die Entmilitarisierung einer Kriegswaffe beibehalten werden müssen! Hier darf nichts daran verändert werden, beseitigt man nur eine der genannten Änderungen, hat man die Kriegswaffeneigenschaft quasi wiederbelebt und da hört der Spaß im Falle eines Falles so richtig auf!

            Die als zweites genannten Änderungen in Punkto §37 WaffG (alt) hingegen, müssen heute nicht mehr vorhanden sein und dürfen unter bestimmten Voraussetzungen rückgebaut werden! Ich sage bewusst unter bestimmten Voraussetzungen, weil das wieder in der Praxis mit der Erwerbsberechtigung des Besitzers zu tun hat, denn hier kommt dann auch noch der §6 der AWaffV mit ins Spiel, um das Thema noch weiter zu verkomplizieren.


            (1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:

            1. Kurzwaffen mit einer Lauflänge von weniger als 7,62 Zentimeter (drei Zoll) Länge;

            2. halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn

            a) die Lauflänge weniger als 42 Zentimeter beträgt,

            b) das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (so genannte Bul-Pup-Waffen) oder

            c) die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter beträgt;

            3. halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin, das eine Kapazität von mehr als zehn Patronen hat.



            Ich versuche das mal anhand von Fallbeispielen zu erklären:


            - Springfield M1a aus Altbesitz = Die KWKG-Abänderungen (5 Patronen, 300m, MFD, Bajoaufnahme, usw.) müssen vollständig erhalten bleiben. Tauschen darf man sehr wohl den Schaft, auch Varianten mit Pistolengriff (en), man darf ein Zweibein anbauen, man darf auch 20iger Magazine verwenden, solange diese auf 5 Patronen blockiert sind! Der §6 mit dem Ausschlussverbot vom Schießsport greift hier nicht, da die Waffe ein Halbautomat ist.


            - SKS aus Altbesitz = Die KWKG-Abänderungen (5 Patronen, 300m, MFD, Bajoaufnahme, usw.) müssen vollständig erhalten bleiben. Tauschen darf man sehr wohl den Schaft, auch Varianten mit Pistolengriff (en), man darf ein Zweibein anbauen, man darf auch z.B. austauschbare Magazine verwenden, solange diese auf 5 Patronen blockiert sind! Der §6 mit dem Ausschlussverbot vom Schießsport greift hier nicht, da die Waffe ein Halbautomat ist.


            - AK47 Zivilversion aus Altbesitz = Die KWKG-Abänderungen (5 Patronen, 300m, MFD, Bajoaufnahme, usw.) müssen vollständig erhalten bleiben. Hier kommt nun zusätzlich die Erwerbsberechtigung des Besitzers und der §6 AWaffV zum Tragen: Als Sportschütze ist es nicht statthaft eine normale AK47 Schäftung an der Waffe zu montieren, denn wir haben hier eine Waffe, die ansonsten den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorruft, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist und (!) deren Hülsenlänge weniger als 40mm beträgt! Sportschütze und AK47 Altbesitz-Clon in IKEA-Vollverkleidung ist in Ordnung, im originalen AK47 Look = No Go! Für den Jäger, Sammler, Sachverständigen, Händler, sieht die Sache anders aus, diese Personen können eine AK-Schäftung anbauen, da sie vom §6 AWaffV nicht betroffen sind!


            - G3 Klon aus Altbesitz = Die KWKG-Abänderungen (5 Patronen, 300m, MFD, Bajoaufnahme, usw.) müssen vollständig erhalten bleiben. Tauschen darf man sehr wohl den Schaft, auch Varianten mit Pistolengriff (en), man darf ein Zweibein anbauen, man darf auch 20iger Magazine verwenden, solange diese auf 5 Patronen blockiert sind! Der §6 mit dem Ausschlussverbot vom Schießsport greift hier nicht, die Waffe erweckt zwar klar den Anschein im Sinne des §6, gleichzeitig sind aber die Merkmale Bullpub, Hülsenlänge und Lauflänge nicht zutreffend und die Waffe darf demnach nach Vollautomat aussehen!


            - AR15-Klon aus Altbesitz = Siehe G3 Klon


            Man sieht also, das Thema ist weitaus komplexer, als man im ersten Moment annehmen mag, dennoch ist es auch kein Hexenwerk, wenn man sich sauber in die entsprechenden Gesetze einliest und versteht, welcher Tatbestand wann greift. Die BKA-Ausnahmegenehmigungen, die damals zu den Altumbauten erstellt worden sind, haben keine Gültigkeit mehr und sind auch nicht mehr erforderlich. Es ist auch nicht mehr notwendig, dass man beim Kauf / Verkauf einer solchen Waffe mit dem BKA Rücksprache hält, etc. pp. Dennoch empfiehlt das BKA, dass man diese Feststellungsbescheide trotzdem auch weiterhin aufbewahrt. Generell empfehle ich bei beabsichtigten Umbauten oder Reparaturen / Teileaustausch an solchen Altbestandswaffen, dass man sich vorab, schriftlich in Briefform, beim BKA kundig macht und den Sachverhalt dort vorträgt. Das hat den Vorteil, dass man auch eine schriftliche Antwort vom BKA zurück bekommt und im Falle eines Falles damit nachweisen kann, dass man sich vorab vernünftig informiert hat und nicht einfach auf „Gut Glück“ an einer EX-KWKG Waffe Veränderungen vorgenommen hat. Denn all die Texte in den Foren sind zwar gut gemeint, so, wie der Text hier von mir, dennoch bin ich weder ein Rechtsanwalt, noch die zuständige Behörde…


            Gruß

            Michael
            sigpic

            “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

            Kommentar


              #21
              Zitat von Saschu Beitrag anzeigen

              In dem (Fach)Forum hier spielt die fachlich, sachliche Meinung schon eine geraume Weile nur noch an 2. Stelle. Allerdings bemerken das die Verantwortlichen augenscheinlich nicht. Oder wollen nicht. Ist ja so schön friedlich hier...
              Doch, doch, die „Verantwortlichen“ bemerken durchaus, dass sich momentan die Reibereien häufen und sind auch nicht begeistert davon. Das ändert aber nichts daran, dass du es als „Verantwortlicher“ niemals allen Usern Recht machen kannst. Du hast hier unterschiedliche Menschen als Mitarbeiter, ich versuche es eher auf die entspannte Art, andere Mods greifen da schon mal härter durch

              Michael = weitestgehend entspannter Admin, dem kann man aber dann beliebig auf der Nase herumtanzen, wie ich erst wieder kürzlich an einer provozierenden User-PN an mich gesehen habe

              Andere Mods greifen härter durch und schlagen auch mal einen strafferen Ton bei den Usern an = Admins bekommen PNs, wo über den „bösen, bösen Mod“ geweint wird! Zwischendrin wird dann schon mal der Mod von einem User als „Arschloch“ tituliert, kürzlich erst passiert…

              Mod macht seinen Job und schreitet ein, verwarnt, löscht, etc. -> User starten Weinbeiträge über die Mod-Wilkür im Forum: „Och Menno, der nimmt uns unsere Spielsachen weg!“

              Ich bin halt soweit Idealist und habe generell immer noch die Hoffnung, dass es erwachsene Leute durchaus schaffen können, dass sie normal miteinander umgehen, daher bin ich kein Fan vom „harten Durchgreifen“ und knallharten Moderieren und ja, mir persönlich geht der Forenfrieden immer vor. Den Anspruch Fachforum definiert jeder anders, ich denke, dass wir nach- wie vor auch sehr schöne Fachthemen im Forum haben, hier gebe ich aber auch zu bedenken, wie selten diese Beiträge überhaupt von der Masse der Userschaft in irgendeiner Form honoriert werden. Ich kann jetzt auch hergehen und jeden Off-Topic Spaß, der sich in Fachbeiträge einschleicht, knallhart rauswerfen. Das mache ich vermutlich eine Woche lang und danach schreibt gar keiner mehr was, weil ja „der böse Mod“ und blablabla…

              Es muss sich halt irgendwo ein wenig die Waage halten, ich habe nichts dagegen, wenn das Forum ein wenig Leben hat und zwischendrin auch mal ein Spaß gemacht wird.

              Zum Thema Streitigkeiten gebe ich zu bedenken, dass sich alle User diesbezüglich immer mal wieder von Zeit zu Zeit an die eigene Nase packen sollten, das Forum ist letztendlich auch nur das, was alle Beteiligten daraus machen. Da sollte jeder mal an seine Selbstkontrolle appellieren, ich halte mich auch oft aus „kritischen“ Themen mit meiner persönlichen Meinung heraus, weil ansonsten meine Sachlichkeit und Neutralität getrübt wäre.

              Forum = Schreiben und Lesen -> Mimik und Gestik des Gegenübers fehlen völlig, das sind aber Faktoren, die im richtigen Leben dabei helfen, das Gegenüber einzuschätzen. Daher kann ich nur jedem raten, wenn es um ein kritisches Thema geht: Schreibt eindeutig und nicht so, dass sich das virtuelle Gegenüber gleich vor den Kopf gestoßen fühlt. Es ist schon ein Unterschied ob ich schreibe „Ich denke du liegst hier falsch, weil…“ oder „Das ist totaler Quatsch!“, letztendlich macht der Ton die Musik und so Geschichten schaukeln sich dann immer schnell auf…

              Gruß

              Michael
              sigpic

              “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

              Kommentar


                #22
                Springfield M1A fiel mE aber noch nie unter KWKG, das lief schon vorher immer nur unter §37 (der ihn als Anschein auf die Verbotsliste brachte), weil es eine schon immer rein zivile Neuwaffe war. Anders sieht es aus bei entmilitarisierten M14, ist leider in kleiner, aber feiner Unterschied.

                Und bei der genannten:
                "die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen"

                kommt mE/mW dem SKS-45 hier folgende Tatsache in die Queere, mit dem China-Typ 56 existiert eine VA-Variante des SKS-45, somit ist der SKS-45 gem. mir als letztes bekannter Lesart des BKA eben doch idL eine VA-Kriegswaffe zu Anscheinen, ergo ist er nach obiger Logik tabu für den Sportschützen, und auch dann, wenn man etwas an seiner äußeren Form seines Altbesitzes verändert. So auch die Auskunft unseres SB.

                Auch das M14 ist ursprünglich ein VA gewesen, auch wenn man diese Fkt recht schnell beseitigt hat im Feld, somit ist es auch möglich weiterhin M1A neu zu kaufen, entmilitarisierte M14 scheitern aber regelmäßig am §6 WaffVV, dem neuen §37.

                Und warum geht so eine Unterhaltung nicht von vorn herein, fragt der Hr. Moderator hier zurecht ?

                Kommentar


                  #23
                  Zitat von CAG Beitrag anzeigen
                  , entmilitarisierte M14 scheitern aber regelmäßig am §6 WaffVV, dem neuen §37.
                  Zuerst, das Ding nennt sich AWaffV.


                  Welches Verbotsmerkmal des §6 soll den ein M14 aufweisen?

                  Kommentar


                    #24
                    Zitat von HornerArms Beitrag anzeigen
                    Welches Verbotsmerkmal des §6 soll den ein M14 aufweisen?
                    Das ist doch völlig egal, es scheitert doch schon am KWKG, denn es ist originär ein Vollautomat, dazu mal BJ nach 45. War doch oben deutlich gestanden, wer lesen kann, ist klar im Vorteil, um mal in deinem Stil zu schreiben.

                    Entschuldigung schon im Voraus an den Moderator, diese Ausdrucksweise dient hier nur der einmaligen Veranschaulichung für Hrn. Horner und ist nicht für den Dauergebrauch vorgesehen.

                    Und wie fühlt es sich an, so dermaßen dumm angemacht zu werden, vor allem ohne Grund ? Ich denke, damit dürfte der Kääs gegessen sein, oder ?

                    PS: Ist mir doch egal, welche kryptische Verschlüsselung das Ding hat, so was will ich mir gar nicht merken, also nenne ich es WaffVV, das muss reichen.

                    Kommentar


                      #25
                      Zitat von Michael Beitrag anzeigen
                      ...
                      Habe den Text mal aus dem Zitat rausgenommen, weil wir ihn alle gelesen haben dürften. Möchte nur meine Zustimmung zum Ausdruck bringen, auch wenn´s off topic ist.

                      Dass Mathias auch mal schroff sein kann wissen wir ja, aber der hat den fachlichen Background. CAG fällt mir immer als das auf, was er im GRA Thread von sich selbst geschrieben hat. Daher fand ich´s eher amüsant den beiden "zuzuhören"

                      Gruß,
                      Michael
                      A Wise Man Once Said: "It Is Better To Have It And Not Need It, Than To Need It And Not Have It."

                      Kommentar


                        #26
                        Zitat von CAG Beitrag anzeigen
                        Springfield M1A fiel mE aber noch nie unter KWKG, das lief schon vorher immer nur unter §37 (der ihn als Anschein auf die Verbotsliste brachte), weil es eine schon immer rein zivile Neuwaffe war. Anders sieht es aus bei entmilitarisierten M14, ist leider in kleiner, aber feiner Unterschied.

                        Und bei der genannten:
                        "die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen"

                        kommt mE/mW dem SKS-45 hier folgende Tatsache in die Queere, mit dem China-Typ 56 existiert eine VA-Variante des SKS-45, somit ist der SKS-45 gem. mir als letztes bekannter Lesart des BKA eben doch idL eine VA-Kriegswaffe zu Anscheinen, ergo ist er nach obiger Logik tabu für den Sportschützen, und auch dann, wenn man etwas an seiner äußeren Form seines Altbesitzes verändert. So auch die Auskunft unseres SB.

                        Auch das M14 ist ursprünglich ein VA gewesen, auch wenn man diese Fkt recht schnell beseitigt hat im Feld, somit ist es auch möglich weiterhin M1A neu zu kaufen, entmilitarisierte M14 scheitern aber regelmäßig am §6 WaffVV, dem neuen §37.


                        Das Springfield M1a aus Altbestand ist auf der deutschen Kriegswaffenliste geführt und fällt demnach auch unter die im Beitrag zuvor geschriebenen Einschränkungen, hier hast du die Auflistung. Der Knackpunkt ist dabei regelmäßig ob zwischen militärischer und ziviler Fertigung unterschieden werden kann, mein M1a hat einen militärischen und hartverchromten Lauf verbaut, da liegt das Problem.



                        Ich habe aber den ganzen Sachverhalt auch als Briefverkehr zwischen mir und dem BKA vorliegen, da ich damals sämtliche Umbauten an meiner Waffe entsprechend abgeklärt habe.


                        Der Punkt mit dem SKS sollte m.M.n. nicht greifen, denn in den Erläuterungen zur Kriegswaffenliste ist hier klar von einem Selbstladegewehr die Rede und nicht von einer vollautomatischen Waffe, denn der SKS, und nicht der Norinco Nachbau, war nie ein vollautomatische Waffe.

                        Der SKS ist so oder so eine Kriegswaffe, unabhängig (!) von dem chinesischen Nachbau, es geht hier um zivil abgeänderte Versionen aus der Zeit vor dem April 2003 und diese dürfen natürlich von Sportschützen erworben werden, da die Kriegswaffeneigenschaft durch den Zivilumbau entfernt wurde. Früher gab es dazu die BKA Ausnahmegenehmigung, diese ist heute nicht mehr notwendig, wie ich schon geschrieben hatte. Es gibt vom BDS extra eine Positivliste, in der alle zugelassenen Halbautomaten für die Dienstsportgewehrdisziplinen aufgeführt sind, dort ist auch der SKS aufgeführt, das heißt auch, dass man vom BDS ein Bedürfnis für diese Waffe bekommt.

                        Über die ganzen Umbaumöglichkeiten, die es an Waffen gibt, könnte man seitenlang debattieren und würde dennoch zu keinem gleichlautenden Ergebnis kommen. Für mich persönlich ist der Fall so: SKS = Als halbautomatisches militärisches Gewehr gem. der maßgeblichen Kriegswaffenliste geführt, somit kann die Waffe nicht den Anschein einer vollautomatischen Waffe erwecken, denn das Vorbild gem. der Liste ist klar als Halbautomat definiert. Der §6 der AWaffV setzt den Anschein einer vollautomatischen Waffe im Sinne des KWKG voraus und dieser kann nach meinem Verständnis nicht vorliegen, wenn die Waffe unter der Nummer 29d Kriegswaffenliste eingeordnet ist, denn das sind nun mal die Selbstladegewehre.

                        Ich würde es im Falle eines Falles genau so machen, wie ich es bei meinem Springfield M1A gemacht habe -> Brief mit den offenen Fragen und den angedachten Umbauten an das BKA, Abt. SO11 Waffenrecht, deren schriftliche Antwort abwarten und gut.


                        Zitat von CAG Beitrag anzeigen
                        Und warum geht so eine Unterhaltung nicht von vorn herein, fragt der Hr. Moderator hier zurecht ?
                        Du solltest bitte ebenfalls kein Öl mehr in´s Feuer gießen, Danke! Meine Anmerkung hat sich an alle Beteiligten gerichtet, somit natürlich auch an dich.


                        Gruß

                        Michael
                        sigpic

                        “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

                        Kommentar


                          #27
                          Zitat von CAG Beitrag anzeigen
                          ... dient hier nur der einmaligen Veranschaulichung für Hrn. Horner und ist nicht für den Dauergebrauch vorgesehen..
                          Danke für den Hinweis - ich hoffe es bleibt dabei. in den vorgehenden Beiträgen von Dir findet sich jeweils ein entsprechender Seitenhieb.
                          Ich denke, jetzt ist der Punkt gekommen, das Kriegsbeil zu begraben. Ein weiteren Schlagabtausch akzeptiere ich nicht mehr. Back to topic, oder macht von mir aus ein eigenen Thread auf für die Beurteilung von den oben angesprochenen Waffen; persönliche Animositäten können auch per PM ausgetauscht werden - Danke
                          "The best way to improve the AR-15 is to unscrew the front sight, and put a new gun under it."
                          Zitat von Kerkermeister
                          Aber der Deutsche ist und bleibt ein Denunziant.

                          Kommentar


                            #28
                            Zitat von CAG Beitrag anzeigen
                            Das ist doch völlig egal, es scheitert doch schon am KWKG, denn es ist originär ein Vollautomat, dazu mal BJ nach 45. War doch oben deutlich gestanden, wer lesen kann, ist klar im Vorteil, um mal in deinem Stil zu schreiben.

                            Entschuldigung schon im Voraus an den Moderator, diese Ausdrucksweise dient hier nur der einmaligen Veranschaulichung für Hrn. Horner und ist nicht für den Dauergebrauch vorgesehen.

                            Und wie fühlt es sich an, so dermaßen dumm angemacht zu werden, vor allem ohne Grund ? Ich denke, damit dürfte der Kääs gegessen sein, oder ?

                            PS: Ist mir doch egal, welche kryptische Verschlüsselung das Ding hat, so was will ich mir gar nicht merken, also nenne ich es WaffVV, das muss reichen.
                            Du merkst aber schon, dass du nun derjenige bist, der in Punkto Umgangsformen daneben haut, oder?

                            Gruß

                            MIchael
                            sigpic

                            “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

                            Kommentar


                              #29
                              Zitat von HornerArms Beitrag anzeigen

                              Welches Verbotsmerkmal des §6 soll den ein M14 aufweisen?
                              Worauf Matthias hinaus will, ist, dass ein M14, wenn zivil abgeändert, nicht unter die Bestimmungen des §6 fällt:

                              - Lauflänge über 42cm
                              - Hülsenlänge über 40mm
                              - kein Bullpub

                              Somit darf die Waffe auch bei einem Sportschützen nach dem militärischen, vollautomatischen Vorbild aussehen.
                              sigpic

                              “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

                              Kommentar


                                #30
                                Zitat von CAG Beitrag anzeigen
                                Das ist doch völlig egal, es scheitert doch schon am KWKG, denn es ist originär ein Vollautomat, dazu mal BJ nach 45. War doch oben deutlich gestanden, wer lesen kann, ist klar im Vorteil, um mal in deinem Stil zu schreiben.
                                Du schreibst:

                                Auch das M14 ist ursprünglich ein VA gewesen, auch wenn man diese Fkt recht schnell beseitigt hat im Feld(ANMERKUNG: Selbst die im IRAK genutzten M14 DMR waren VA-fähig, was natürlich keinen Sinn ergibt, aber geändert wurde dort nichts), somit ist es auch möglich weiterhin M1A neu zu kaufen, entmilitarisierte M14 scheitern aber regelmäßig am §6 WaffVV, dem neuen §37.

                                Das ist sachlich einfach falsch.

                                Daher wüsste ich gerne, wo das Problem für entmilitarisierte M14 und dem §6 sein soll.

                                Auch den Einwand, dass das KWKG greift, kann ich nicht verstehen. DU schreibst ja explizit von entmilitarisierten M14.


                                Sei es drum, ich für meinen Teil werde hier nicht mehr posten, scheinbar weist du es ja besser.



                                Als Schlußwort von mir ein Zitat, geschrieben von CAG:

                                "Leider kann man den Leuten ihre Meinungen, und sein sie noch so verdreht, nicht verbieten."
                                Zuletzt geändert von Matthias Horner; 02.04.2013, 13:00.

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X