Herzlich Willkommen im Waffen-Welt.de Forum. Falls sie Hilfe benötigen, finden sie viele Antworten auch in unserer FAQ. Um alle Funktionen unserer Seite in vollem Umfang nutzen zu können, ist eine Registrierung notwendig.
Die Fotos sind schlecht, aber für mich sieht das nicht nach G36-Optik sondern nach HK243 S-Optik aus ;-)
Und die HK 243 S ist eine gewöhnliche Sportwaffe, mit der man z.B. in "3976 Fertigkeit Sportgewehr Selbstlader bis 6,4 mm" antreten kann - sofern das Waffengewicht (5,5 kg mit Zweibein) noch paßt!
Sportliche Erfolge wirst Du damit aber eher nicht erzielen. Das ist ein Exot mit erheblichen Nachteilen gegenüber den aktuell üblichen Wettkampfwaffen.
Danke für die Antworten, ist ein SL8 laut WBK. Ich habe mich vielleicht nicht richtig ausgedrückt. Ist es eine Kriegswaffe da es ja fast so aussieht wie ein G36? Im Antrag für die Eintragung in die WBK kann man auch Kriegswaffe ankreuzen.
Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
§ 6 Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen
(1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen: 1. Kurzwaffen mit einer Lauflänge von weniger als 7,62 Zentimeter (drei Zoll) Länge;
2. halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn a) die Lauflänge weniger als 42 Zentimeter beträgt,
b) das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (so genannte Bul-Pup-Waffen) oder
c) die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter beträgt;
3. halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin, das eine Kapazität von mehr als zehn Patronen hat.
Wenn ich diesen Paragraphen richtig deute ist das Gewehr in dieser Ausführung erlaubt? Sorry, habe manchmal etwas Probleme mit dem Verstehen der Gesetzestexte.
"Im Antrag für die Eintragung in die WBK kann man auch Kriegswaffe ankreuzen."
echt jetzt? wäre mir neu das man auf dem formular zum anmelden der waffe bei der zuständigen Behörde ein solches" Häckchen" setzen kann...
davon abgesehen kann aus einer "als zivil" gefertigten sportwaffe NIEMALS eine "kriegswaffe" werden, höchsten eine "verbotene" waffe! wenn du z. b. einen halbautomaten zu einem vollautomaten umbaust!
das sl8 bleibt also auch durch den umbau mit freien anbauteilen sportlich zugelassen...
"H&K - Because you suck, and we hate you!!!" (I-Net Blog)
"Anything you do can get you killed, including nothing!" (Murphy's Law)
"Das Wort eines Mannes ist nur soviel wert wie seine Information" (Verfasser Unbekannt!)
das steht ja nun EINDEUTIG:
Aussehen WIE eine kriegswaffe!!!
wie kommst du dann darauf, dass du ne "kriegswaffe" eintragen lassen kannst?!?
dieser punkt soll abklären, ob die waffe die du eintragen lassen möchtest unter den §6 ("Anscheinsparagraph") fällt oder nicht!
das hat aber nichts mit "kriegswaffen" als solche zu tun...
"H&K - Because you suck, and we hate you!!!" (I-Net Blog)
"Anything you do can get you killed, including nothing!" (Murphy's Law)
"Das Wort eines Mannes ist nur soviel wert wie seine Information" (Verfasser Unbekannt!)
Was wäre dann denn auch mit dutzenden anderen HA-Büchsen? Stw. HK MR308, 243, Schmeisser, Hahnel, Hera, und und und? Das sind alles Einzellader und sportlich zugelassen wenn Gesamt- & Lauflänge eingehalten werden. Wo ist die Sorge? Natürlich kreuzt man nicht "Aussehen wie Kriegswaffe" an wenn das angegeben ist. Ist sie ja auch nicht.
Wir verarbeiten personenbezogene Daten über Nutzer unserer Website mithilfe von Cookies und anderen Technologien, um unsere Dienste bereitzustellen, Werbung zu personalisieren und Websiteaktivitäten zu analysieren. Wir können bestimmte Informationen über unsere Nutzer mit unseren Werbe- und Analysepartnern teilen. Weitere Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.
Wenn Sie unten auf "Einverstanden" klicken, stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie und unseren Datenverarbeitungs- und Cookie-Praktiken wie dort beschrieben zu. Sie erkennen außerdem an, dass dieses Forum möglicherweise außerhalb Ihres Landes gehostet wird und Sie der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten in dem Land, in dem dieses Forum gehostet wird, zustimmen.
Kommentar