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AR-15 zusammenstellen Schweiz

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    AR-15 zusammenstellen Schweiz

    Guten Tag miteinander

    Habt ihr mir irgendwelche Tips, Bezugsquellen, etc. um mir ein AR-15 selber zusammenzustellen.

    Was mir vorschwebt

    10.3" Lauf
    Geissele Mk8 Handschutz
    M16 Boltcarrier

    #2
    Zitat von Mastermind Beitrag anzeigen
    Guten Tag miteinander

    Habt ihr mir irgendwelche Tips, Bezugsquellen, etc. um mir ein AR-15 selber zusammenzustellen.

    Was mir vorschwebt

    10.3" Lauf
    Geissele Mk8 Handschutz
    M16 Boltcarrier
    Brownells
    A Wise Man Once Said: "It Is Better To Have It And Not Need It, Than To Need It And Not Have It."

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      #3
      Lass die Finger vom M16 Bolt Carrier. Irgendwann wird dieser (hoffentlich) verboten, da es sich um ein speziell für Vollautomaten konstruiertes Waffenteil handelt. Nimm einen HA-Carrier.
      Schweizer (Ordonnanz-)Waffen: http://www.swisswaffen.com

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        #4
        Zitat von MiWi Beitrag anzeigen
        Brownells
        Hast du gute Erfahrungen mit denen?
        Kommt das Zeug auch wirklich an?

        Kommentar


          #5
          Zitat von Mastermind Beitrag anzeigen
          Hast du gute Erfahrungen mit denen?
          Kommt das Zeug auch wirklich an?
          Ja, kommt an. Alles super
          A Wise Man Once Said: "It Is Better To Have It And Not Need It, Than To Need It And Not Have It."

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            #6
            Zitat von Swisswaffen Beitrag anzeigen
            Lass die Finger vom M16 Bolt Carrier. Irgendwann wird dieser (hoffentlich) verboten, da es sich um ein speziell für Vollautomaten konstruiertes Waffenteil handelt. Nimm einen HA-Carrier.
            Der ist quasi nicht zulässig, was die Amerikaner nicht daran hindert, sie auch nach Europa zu verkaufen.

            Der VT macht ein AR aber nicht zur vollautomatischen Kriegswaffe. Da braucht es einiges mehr.

            Trotzdem, der Büma schickt es einmal über die Fräse und es hat sich
            A Wise Man Once Said: "It Is Better To Have It And Not Need It, Than To Need It And Not Have It."

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              #7
              Zitat von MiWi Beitrag anzeigen
              Der ist quasi nicht zulässig, was die Amerikaner nicht daran hindert, sie auch nach Europa zu verkaufen.

              Der VT macht ein AR aber nicht zur vollautomatischen Kriegswaffe. Da braucht es einiges mehr.

              Trotzdem, der Büma schickt es einmal über die Fräse und es hat sich
              Er ist (noch) erlaubt. Aber das könnte sich ändern. Darum würde ich das Risiko nicht eingehen.

              "Einiges" braucht es nicht um daraus einen VA zu machen. Bei meiner Bushnell braucht es genau den VA-Verschlussträger sowie das VA-Griffstück mit Inhalt. Beides in Deutschland (noch) frei erhältich.
              Und ja, ich habe es ausprobiert. Denn ich habe eine VA M16A1 mit entsprechender Bewilligung, deren Teile ich mal für einen Trockentest an der Bushnell benutzt habe.

              Mir persönlich geht der Umbau von HA auf VA viel zu einfach. Darum bin ich auch der Meinung, dass VA Verschlussträger und VA Griffstücke (bzw. deren besonders für VA konstruierter Teile) unter die selbe Bewilligungspflicht gestellt werden müssen wie die VA selbst. Und das europaweit.
              Zuletzt geändert von Swisswaffen; 06.05.2018, 16:35.
              Schweizer (Ordonnanz-)Waffen: http://www.swisswaffen.com

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                #8
                Zitat von Swisswaffen Beitrag anzeigen
                Er ist (noch) erlaubt. Aber das könnte sich ändern. Darum würde ich das Risiko nicht eingehen.

                "Einiges" braucht es nicht um daraus einen VA zu machen. Bei meiner Bushnell braucht es genau den VA-Verschlussträger sowie das VA-Griffstück mit Inhalt. Beides in Deutschland (noch) frei erhältich.
                Und ja, ich habe es ausprobiert. Denn ich habe eine VA M16A1 mit entsprechender Bewilligung, deren Teile ich mal für einen Trockentest an der Bushnell benutzt habe.

                Mir persönlich geht der Umbau von HA auf VA viel zu einfach. Darum bin ich auch der Meinung, dass VA Verschlussträger und VA Griffstücke (bzw. deren besonders für VA konstruierter Teile) unter die selbe Bewilligungspflicht gestellt werden müssen wie die VA selbst. Und das europaweit.

                Es gibt keinen vernünftigen Grund um M16 Carrier zu verbieten. Die AR-15 Carrier sind schlicht zu leicht, um zuverlässig zu funktionieren!

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                  #9
                  Was ist das für eine Weisheit.
                  Meiner ist aus Alu und wiegt fast nix.
                  Ich hatte nach xxxx Schuss noch keine Störung.

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                    #10
                    Zitat von Mastermind Beitrag anzeigen
                    Es gibt keinen vernünftigen Grund um M16 Carrier zu verbieten. Die AR-15 Carrier sind schlicht zu leicht, um zuverlässig zu funktionieren!
                    Waffengesetz WG, Artikel 5, Abschnitt 1, Litera a ist sicherlich ein Grund. Ob er vernünftig ist oder nicht, überlasse ich dem Leser.

                    Vielleicht sollte er dann sonst schwerer konstruiert werden, so dass es kein M16 Carrier mehr ist, sondern ein schwerer AR15 Carrier, welcher nicht VA-fähig ist.

                    Mir ist auch nicht bekannt, dass alle AR15 mit HA-Carrier (oder AR15 Carriern) nicht zuverlässig funktionieren sollen.....
                    Schweizer (Ordonnanz-)Waffen: http://www.swisswaffen.com

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                      #11
                      Zitat von Swisswaffen Beitrag anzeigen
                      Waffengesetz WG, Artikel 5, Abschnitt 1, Litera a ist sicherlich ein Grund. Ob er vernünftig ist oder nicht, überlasse ich dem Leser.

                      Vielleicht sollte er dann sonst schwerer konstruiert werden, so dass es kein M16 Carrier mehr ist, sondern ein schwerer AR15 Carrier, welcher nicht VA-fähig ist.

                      Mir ist auch nicht bekannt, dass alle AR15 mit HA-Carrier (oder AR15 Carriern) nicht zuverlässig funktionieren sollen.....
                      Nun ja, das wäre dann wohl Auslegungssache.

                      Meines Erachtens, ist ein M16 Carrier nur in Verbindung mit einem Auto-Sear ein solches Teil.

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                        #12
                        Zitat von Doge Beitrag anzeigen
                        Nun ja, das wäre dann wohl Auslegungssache.

                        Meines Erachtens, ist ein M16 Carrier nur in Verbindung mit einem Auto-Sear ein solches Teil.
                        Ja, so legt es das FEDPOL auch aus. Zur Zeit. Und so stehts in meinem ersten Post. Aber wart doch mal das neue EU-konforme Gesetz ab....
                        Schweizer (Ordonnanz-)Waffen: http://www.swisswaffen.com

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