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Ist die MP5 von HK?

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    #46
    Zitat von Michu_CH Beitrag anzeigen
    Ich würde sagen ganz einfach Faustfeuerwaffe.Spielt nämlich keine Rolle Hand oder Faustfeuerwaffe.
    Etwas anderes muss man nicht hinschrieben bei einem WES gesuch.

    Normalerweise wird zwischen Faust- und Handfeuerwaffe unterschieden,
    Faustfeuerwaffen sind in der Regel nur Pistolen und Revolver.

    Handfeuerwaffen ist meist der Oberbegriff.

    MP5 oder Klone werden ja nach Kanton als Maschinenpistole, Halbautomat oder andere Bezeichnungen geführt. Maschinenpistole ist für einen reinen Werkshalbautomat ja auch nicht zu 100% korrekt.

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      #47
      Zitat von Toby740 Beitrag anzeigen
      Normalerweise wird zwischen Faust- und Handfeuerwaffe unterschieden,
      Faustfeuerwaffen sind in der Regel nur Pistolen und Revolver.

      Handfeuerwaffen ist meist der Oberbegriff.

      MP5 oder Klone werden ja nach Kanton als Maschinenpistole, Halbautomat oder andere Bezeichnungen geführt. Maschinenpistole ist für einen reinen Werkshalbautomat ja auch nicht zu 100% korrekt.
      Es wird definitiv eine Handfeuerwaffe daraus gemacht im WES! Ist bei meinen div. MP5's auch so.

      Eine Faustfeuerwaffe ist es definitv nicht!

      Maschinenpistole dürfte nicht stehen, da der Begriff Maschinenpistole effektiv eine vollautomatische Waffe definiert und somit eine kantonale Ausnahmebewilligung fällig wäre.

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        #48
        Habe ich leider alles schon gesehen. Auch wurden die Begriffe Flinte und Büchse schon öfters vertauscht.

        Warscheinlich kommt das davon, dass solche Eintrangungen von Assistenten/innen vorgenommen werden und nicht von einer Fachperson!?

        Zbsp. Der ausgefüllte WES kommt vom Verkäufer zur Fachstelle. Dort steht meistens nur Handfeuerwaffe - Hersteller - Bezeichnung - Kaliber - Nummer
        Das wird dann vom Mitarbeiter ins Register aufgenommen und irgendwelche Fantasiekategorien hinzugefügt. 7,62 AKs unter Flinten, Halbauto MP5 unter Maschinenpistole usw. usf.

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          #49
          Verwirrung stift da mit Sicherheit die Angabe "MP5" als Modellbezeichnung, denn MP steht nun einmal für Maschinenpistole...
          und als "HAP5" läßt sich der Werkshalbautomat sicher nicht vermarkten !
          Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

          Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
          , aktueller denn je)

          I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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            #50
            Zitat von Philippe

            Mein Händler unterscheidet nach den Waffenarten, die im Waffengesetz namentlich aufgeführt sind. Aus diesem Grund trägt er eine solche Waffe als "Pistole" ein.
            Irgendwie macht es jeder anderst. Es gäbe eigentlich eine klare Regelung, soweit ich weiss, allerdings interpretieren gewisse Händler die Gesetze nach ihren eigenen Vorstellungen. Die Waffenbüros machen da nicht ein riesen Büro draus. Ist halt so wie es ist.

            Wir haben ja keine "Klassen" an un für sich. Es gibt Kantone die stellen die WES auf eine bestimmte Waffe aus. z.B. steht dann "Handfeuerwaffe" MP5 Cal 9x19mm (Habe auch mal in einem Kanton gewohnt, wo es so war) -> Auch bei den anderen WES sind die MP5 als Handfeuerwaffen eingetragen und nicht als Faustfeuerwaffen. Wüsste nicht wie die MP5 eine Faustfeuerwaffe sein soll, wenn diese Schultergestützt abgefeuert werden kann :-P

            Wie gesagt, jeder Händler macht es etwas anders. Wenn es funktioniert, ist es ja nicht grundlegend falsch

            Grüsse

            BokiMP
            Zuletzt geändert von BokiMP; 17.09.2018, 09:42.

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              #51
              Zitat von Philippe

              Werden die Einträge denn nicht einfach 1:1 von den entsprechenden WES übernommen, sondern allenfalls umklassifiziert? Aber das ist ja dann wohl eine kantonale Sache, oder?

              Und kann man die entsprechenden Einträge denn überhaupt sehen? Wo? Könnte ich bei meinem Waffenbüro einen Auszug bestellen, damit ich einmal kontrollieren kann, welche Waffen dort eigentlich registriert sind?
              Das weiss irgendwie auch keiner so genau. Die Büros geben hier irgendwie keine oder zu wenig konkrete Antworten heraus. Ich denke das ist eine kantonale Sache bzw. wie bereits oben erwähnt, von Händler zu Händler unterschiedlich wie es im WES eingetragen wird. Die Waffenbüros übernehmen dies dann einfach so (Gehe ich mal einfach davon aus)

              Ich denke die Einträge kann das Waffenbüro sicherlich einsehen, aber da musst du mal dort anfragen ob du einen solchen "Auszug" haben kannst. Ich habe es nier versucht, da ich selber mein Register und Inventar führe. Für das was ich habe und besitze, brauche ich kein Waffenbüro, welches mir dies aufzählen muss, aber es wäre durchaus interessant einen solchen "Auszug" anzuschauen und wie es dort so vermerkt ist.

              Grüsse

              BokiMP

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                #52
                Zitat von Philippe

                Es gibt Fälle, wo Waffenbüros zwar WES ausstellen, es aber nicht oder erst nach Jahren merken, dass eine Kopie des WES mit der entsprechenden Übertragsungsmeldung nie zurückgekommen ist. Das bedeutet doch, dass während dieser Zeit die entsprechende(n) Waffe(n) nicht unter dem eigentlichen Besitzer erfasst ist bzw. sind. Das habe ich schon selbst erlebt.

                Was auch spannend ist: ich habe einmal eine nicht mehr funktionstüchtige Waffe im Waffenbüro abgegeben und einmal eine überzählige Waffe anlässlich einer freiwilligen Waffenabgabe aus purer Neugier geopfert. In beiden Fällen bekam ich eine Quittung über die Rückgabe verblüffenderweise erst nach Nachfrage. Und obschon für die freiwillige und in den Medien gefeierte Waffenabgabe sogar Werbeplakate gedruckt und aufgehängt worden sind, hielt man dort nicht einmal ein offizielles Formular oder wenigstens ein Briefpapier des Kantons bereit. Die Rückgabe wurde mir auf einem neutralen A4-Blatt ziemlich abenteuerlich bestätigt.

                Aus diesen Gründen wäre es mich eigentlich schon interessieren, welche meiner Waffen registriert sind und welche Waffen unter meinem Namen registriert sind. Dort, wo gearbeitet wird, geschehen Fehler. Wieso also nicht auch in einem Waffenbüro?
                Finde ich einen sehr interessanten Gedanken, welchen du hier anstösst. Ich kann dir versichern, dass dis bei mir absolut nicht möglich ist. Da ich dem Waffenbüro bei jedem Kauf, bzw. Verkauf eine neue Inventarliste schicke (Obwohl ich weiss, das ich dies nicht tun müsste) um genau so etwas zu vermeiden.

                Wenn das das Waffenbüro es immer noch nicht raffen sollte, kann ich ja wohl nichts dafür. Aber wäre trotzdem mal sehr spannend in das "Regsiter" hineinzusehen um zu schauen was da so drin steht und wie es so aussieht.

                Also wenn du das mal anfragen würdest bei deinem Waffenbüro, würde mich das Ergebnis wirklich sehr interessieren :-)

                Danke und Grüsse

                BokiMP

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