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Ich bin neu hier, zu meiner Person, ich bin Martin.
Ja von Berufswegen hab ich schon mit dem Gesetz und Waffen zutun, bin nämlich Polizist
Hab mich schon seit geraumer zeit allgemein mit neuen modern Waffen beschäftigt, doch neulichst viel mir dieser Revolver in die Händer.
Selber kann ich damit fraglich wenig anfangen, da ich nicht Sammle....
Vielleicht könnt ihr mir behilflich sein und mir villeicht sagen was man dafür noch bekommt?
ich kenne mich mit solchen Waffen kaum aus: Dies ist ein Schwarzpulverrevolver, der auf einschüssig abgeändert wurde - Sehe ich das richtig?
Wenn Du genauere Infos zur Waffe haben möchtest, solltest Du sämtliche Beschriftungen und Bezeichnungen, die Du auf der Waffe findest, hier einstellen. Besser belichtete Bilder wären auch nicht schlecht. Dann kann man feststellen was für ein Modell es genau ist und vielleicht auch etwas zum Wert sagen.
Gruß
Michael
sigpic
“The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”
Waren mal frei (als einschüssige SWP-Waffe), dann wieder nicht...
Wie sieht es denn heute damit aus?
Frei oder EWB-pflichtig?
neugierig grüßt
der Gunner
Definitiv nur auf EWB !
Glaub mir Frankonia und jeder Tabakhändler hätte die im Angebot.
Ich meine das hat mit den Modellen zu tun die bis zu einer bestimmten Jahresgrenze (Entwicklung der Waffe) als Vorderlader frei erhältlich sind.
Da waren vor Jahren auch ganz andere Modelle auf dem Markt, ähnlich wie diese Vordeladerpistolen die aussahen wie ein Revolver ohne Trommel.
Name ist mir leider entfallen, diese hat jedenfalls Frankonia vertrieben.
Diese hatten kein reales Vorbild und sind somit auf WBK.
Die umgebauten Revolver sollten auch nach dem Stichdatum entwickelt worden sein, von daher egal ob 1 oder mehrschüssig.
Ist auch alles vom Markt verschwunden.
Wenn dem nicht so wäre wäre es kein Problem ein HK SL8 als Vorderlader auf den Markt zu bringen :-) Verschlusskopf verschweissen und im Griffstück ein Unterhammersystem einbauen :-)
die Tingle-Pistole.
Verschwand vom Markt, da sie ohne reales historisches Vorbild in den meisten Wettkämpfen nicht geschossen werden durfte und als Neuentwicklung auch nicht WBK-frei war.
die Tingle-Pistole.
Verschwand vom Markt, da sie ohne reales historisches Vorbild in den meisten Wettkämpfen nicht geschossen werden durfte und als Neuentwicklung auch nicht WBK-frei war.
Im Bild eine von Waffen-Brühl aus Egun
nostalgische Grüße
vom Gunner
Danke Gunner , genau diese Waffe meinte ich in meinem Post .
Die wurden auf jeden Fall in den 90er Jahren über Frankonia verkauft.
War und ist ein ein schönes Teil.
Gibt es denn bei derartigen Waffen so etwas, wie einen Bestandsschutz, oder muß man das, wenn Altbesitz, legitimieren lassen.?
stefan
Wäre interessant zu wissen, weil nach jetzigem Recht die Waffen niemals frei waren, sondern nach einem Rechtsirrtum vorbei an einer EWB verkauft wurden
Hi,
ich habe mal von einem Büma die Info bekommen das die Tingle Pistolen die damals frei verkauft wurden auch weiterhin frei sind.
Als Begründung meinte er das von diesen Pistolen ein geringes Risiko ausgehe und das diese Waffe von Amts wegen anfangs ja Frei verkäuflich war. Das ganze ist aber eine Grauzone und ob die Meinungen von Büma´s immer so richtig sind ist auch noch eine Frage.
Vom hiesigen Verein werden diese Pistolen allerdings nicht geduldet ( ich denke mal das wird in vielen Vereinen so sein ) und kaum einer der einen Pulverschein hat wird es Riskieren diesen zu verlieren.
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