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CZ 75 Sport 2 auf SA umbauen

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    CZ 75 Sport 2 auf SA umbauen

    Hallo Gemeinde,

    kann mir jemand Tipps geben, wo ich die Teile bekomme und wie ich meine Waffe auf DA/SA umbauen kann?
    Gruß
    Manni

    #2
    Servus,
    ich darf mal kurz zitieren:
    "Die Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen wird durch einen Erlaubnisschein erteilt"
    Wenn Du so einen hast, brauchst Du hier nicht fragen. Wenn Du keinen hast, auch nicht!

    Gruß,
    Gerd

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      #3
      Als normaler Sposchü wirst Du das von Dakota genannte Papierle wohl kaum haben, also ab damit zum Büma Deines Vertrauens.
      MfG aus der schönen Pfalz

      Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
      Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

      "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

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        #4
        Mit der Nutzung der Sufu findest du das hier.
        http://waffen-welt.de/showthread.php?t=6696

        Am schönsten ist die Welt, in Bielefeld.

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          #5
          Sorry aber das ist doch Quatsch.

          Seit wann ist der Abzug ein wesentliches Teil?
          Dann dürfte man auch nicht am Abzugsgewicht schrauben etc.
          Rechtlich spricht da gar nichts dagegen!

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            #6
            Wenn du den Abzug frei erhälst kannst du ihn auch austauschen. Das Griffstück einer Kurzwaffe ist das Griffstück. Wüsste jetzt auch nicht, warum man da einen Erlaubnisschein bräuchte.


            Waffensachkundekatalog
            Definition wesentliche Teile

            ... das Griffstück, oder sonstige Waffenteile von Kurzwaffen, soweit sie für die Aufnahme des Auslösemechanismus bestimmt sind...
            Eine Schusswaffe wird bearbeitet, wenn ihre Funktionsweise
            geändert wird (z. B. Umarbeitung einer Schreckschusswaffe in
            eine Waffe für Patronenmunition, einer Repetierwaffe in eine
            halbautomatische Waffe, einer Schusswaffe für Einzelfeuer in
            eine für Dauerfeuer), wenn wesentliche Teile der Waffe (Anlage
            1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.3) ausgetauscht,
            geändert oder in ihrer Haltbarkeit beeinträchtigt
            werden (z. B. Verkürzung des Laufs, Änderung des Patronenlagers)
            oder wenn das Aussehen der Waffe wesentlich geändert
            wird (z. B. Abänderung einer Langwaffe in eine Kurzwaffe
            durch Verkürzung des Schaftes, Montieren von
            Kühlrippen, Anbringung eines Zielfernrohrs durch mechanische
            Veränderung an der Waffe). Auch das Umarbeiten erlaubnispflichtiger
            Schusswaffen in Zier- oder Sammlerwaffen
            bzw. Schnittmodelle ist ein Bearbeiten. Keine Bearbeitung ist
            es, einen Einsteck- oder Austauschlauf einzusetzen.
            Zuletzt geändert von Dzilmora; 02.11.2014, 10:18.

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              #7

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