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Cz 75 abzug

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    Cz 75 abzug

    hallo
    ich besitze eine cz 75 9 mm para
    vieleicht weiss jemand wie man sie auf singel achtion umbaut.
    besten dank dreambox

    #2
    Würde mal in den Raum werfen, dass das ein wesentlicher Teil einer Schusswaffe ist und daher nicht von Privat gemacht werden darf.
    Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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      #3
      Zitat von derda Beitrag anzeigen
      Würde mal in den Raum werfen, dass das ein wesentlicher Teil einer Schusswaffe ist und daher nicht von Privat gemacht werden darf.
      hallo
      ich kann sehr wohl mit waffen umgehen

      http://home.datacomm.ch/drachegrisu/meinhobby.htm

      nur finde ich keine beschreibungen . danke

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        #4
        Zitat von dreambox Beitrag anzeigen
        hallo
        ich kann sehr wohl mit waffen umgehen
        Darum geht es nicht...

        Es geht eher um rechtliche Aspekte und da das hier ein deutsche Forum ist, geht der Leser erstmal davon aus, dass Du Deutscher bist, wenn Du das nicht anders angibt.

        Würde man Dir hier also auf so eine Frage gleich die technisch korrekte Antwort geben, würde man evtl. eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat begünstigen, abhängig davon, worum es geht.

        Aber auch in der Schweiz ist es sicherlich nicht unangebracht, vorher mal einen Blick ins Waffengesetz zu werfen:


        WG (CH)
        8. Kapitel: Strafbestimmungen

        Art. 33 Vergehen und Verbrechen

        1 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer vorsätzlich:

        a.3
        ohne Berechtigung Waffen, wesentliche oder besonders konstruierte Waffenbestandteile, Waffenzubehör, Munition oder Munitionsbestandteile anbietet, überträgt, vermittelt, erwirbt, besitzt, herstellt, abändert, umbaut, trägt, in einen Schengen-Staat ausführt oder in das schweizerische Staatsgebiet verbringt;




        WV (CH):
        Art. 3 Wesentliche Waffenbestandteile

        (Art. 1 Abs. 2 Bst. a und 4 Abs. 3 WG)

        Als wesentliche Waffenbestandteile gelten:

        a.
        bei Pistolen:

        1.
        Griffstück,

        2.
        Verschluss,
        3.
        Lauf;

        b.
        bei Revolvern:

        1.
        Rahmen,
        2.
        Lauf;

        c.
        bei Handfeuerwaffen:

        1.
        Verschlussgehäuse,
        2.
        Verschluss,
        3.
        Lauf;

        d.
        bei militärischen Abschussgeräten mit Sprengwirkung:

        1.
        Zielgerät,
        2.
        Abschussbehälter oder Abschussrohr.





        Jetzt solltest Du klären, ob Du entweder a) berechtigt bist, wesentliche bzw. besonders konstruierte Waffenbestandteile abzuändern oder umzubauen oder ob b) in der Schweiz die Abzugseinrichtung im Griffstück bei Kurzwaffen evtl. nicht als wesentliches Waffenbestandteil gilt.

        In Deutschland ist bei Kurzwaffen auch das Griffstück oder sonstige Waffenteile ein wesentlicher Waffenbestandteil, soweit sie für die Aufnahme des Auslösemechanismus bestimmt sind.

        In Österreich soweit ich mich erinnere nicht.

        Wenn man sich so die Logik des Feststellungsbescheides AZ SO11-5164.01-Z-149 zur Abzugsgruppe einer P250DCc anschaut, sieht das BKA zumindest in Deutschland die Abzugseinheit selbst auch als wesentliches Waffenteil an, während das Waffengesetz dem Wort nach eher auf das Griffstück abzielt, das die Abzugseinrichtung aufnimmt. Aber sowohl das WaffG als auch das BKA liegen gelegentlich mal falsch, insofern hält das den einen oder anderen nicht davon ab seinen Abzug zu bearbeiten oder zu verändern, ohne eine Erlaubnis zur Bearbeitung nach §26 oder gar §21 zu besitzen. Andere geben sowas einfach einem Berechtigtem, wie z.B. einem Büchsenmacher und lassen das von dem durchführen - das ist wohl die rechtlich sicherste Variante.
        Wohlgemerkt, das gilt für Kurzwaffen, bei Langwaffen sind "Griffstück" und damit auch Abzug kein wesentliches Waffenteil...


        Zur eigentlichen Frage, wenn Du das Rechtliche geklärt hast oder den Umbau durch einen Berechtigten durchführen lässt:

        Das Internet sagt, das man um eine DA/SA CZ in eine SA umzubauen nur den Disconnector entfernen muss. Wo der ist, findest Du in Diagrammen, die die Google-Bildersuche ausspuckt.
        Wobei die Texte so andeuten, als sollte man dann auch noch den Abzug mittauschen, weil das Abzugsverhalten sonst doof ist.

        In der Praxis hab ich aber keinerlei Erfahrung damit, weswegen ich mich mit eigenen Tipps vornehm zurückhalte.

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          #5
          bin schweizer
          und habe einige paraordonanche umgebaut.
          habe durch das emd schweiz auch teile aus usa importiert
          in der ch kann man importieren sofern es keine waffennummer hat
          also zb klarkläufe waffenparts... bis auf griffstücke.
          habe einige waffen mit usa parts teilen umgebaut..
          bei uns ist das ein bisschen anders.
          alles auf legalem wege.
          thx dreambox

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            #6
            Na dann...

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              #7
              Zitat von dreambox Beitrag anzeigen
              bei uns ist das ein bisschen anders.
              Keine Sorge, bei uns auch. Solange du nicht das Griffstück selbst umfräst, kannst du auch in Dland alles da drin ausbauen, umbauen, verbauen und zusammenbauen wie du lustig bist. Das WaffG kennt bei KW nur 3 wesentliche Teile, eins davon ist das Griffstück, nicht dessen Inhalt oder andere Zubehörteile.

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                #8
                SA Umbau

                Vermutl. geht es nicht nur darum später keine DA Funktion zu haben, sondern der Abzug soll im SA Bertieb nicht so weit hinten im Abzugbügel stehen bzw. der Vorzug soll verkürzt werden?
                Von der Abzugstange muß der kleine, bewegliche Haken demontiert werden, dann ist Ende mit DA, aber der Abzug ist noch nicht besser. Dafür muß der Abzug vorgespannt werden. Man kann ein Gewinde in den Abzugszüngel schneiden ( änlich wie bei einem Trigger-Stop, nur in die andere Richtung) und eine Madenschraube einsetzten die sich am Griffstück abstützt. Probleme:
                der Abzug ist schon recht hart, ich verwende dafür beschichtete Bohrer und ich habe einen Handgewindebohrersatz TIN beschichten lassen für solche Fälle ( Bohremulsion & Schneidöl sind ein muß). Nächtes Problem wenn man große Hände hatsteht der Abzug weit hinten ( wie vorher auch).
                Es gibt da so SA Zubehörabzüge aus Alu ( glaube so um die 20€) , mit Triggerstop- und Vorschpannschraube und der ist gerade und steht auch weiter vorn. Ist die bessere Lösung.

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                  #9
                  Zitat von byf Beitrag anzeigen
                  Vermutl. geht es nicht nur darum später keine DA Funktion zu haben, sondern der Abzug soll im SA Bertieb nicht so weit hinten im Abzugbügel stehen bzw. der Vorzug soll verkürzt werden?
                  Von der Abzugstange muß der kleine, bewegliche Haken demontiert werden, dann ist Ende mit DA, aber der Abzug ist noch nicht besser. Dafür muß der Abzug vorgespannt werden. Man kann ein Gewinde in den Abzugszüngel schneiden ( änlich wie bei einem Trigger-Stop, nur in die andere Richtung) und eine Madenschraube einsetzten die sich am Griffstück abstützt. Probleme:
                  der Abzug ist schon recht hart, ich verwende dafür beschichtete Bohrer und ich habe einen Handgewindebohrersatz TIN beschichten lassen für solche Fälle ( Bohremulsion & Schneidöl sind ein muß). Nächtes Problem wenn man große Hände hatsteht der Abzug weit hinten ( wie vorher auch).
                  Es gibt da so SA Zubehörabzüge aus Alu ( glaube so um die 20€) , mit Triggerstop- und Vorschpannschraube und der ist gerade und steht auch weiter vorn. Ist die bessere Lösung.
                  hallo zuerst mal danke
                  also mit der abzugkarakteristik und abzuggewicht bin ich zufrieden
                  SA 1.6 kg DA 3,2 kg
                  wobei der singelaktion sehr trocken kommt :-)
                  will wenn möglich den gleichen hammer behalten.
                  aber einen neuen abzug einbauen.
                  also neue griffschalen, SA und neuer abzugbügel.

                  also genau das ist der punkt: "Von der Abzugstange muß der kleine, bewegliche Haken demontiert werden" gibt es da ein bild davon? meinst du das das am hammer hängt?? auf dem bild nr 11 ?
                  http://www.gunfactory.ch/faustfw/ima...xplo_vers1.gif

                  bis jetzt habe ich nur mit colt1911 SA systeme zu tun gehabt..
                  meine 2 haben einen abzuggewicht von 400gr.


                  aber ich will das bei der CZ75 bei 1.6kg belassen
                  und nun auf SA umbauen .

                  danke für die hilfe
                  Zuletzt geändert von dreambox; 10.10.2013, 17:05.

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                    #10
                    ach ja...

                    Ja stimmt, der Haken sitzt am Hahn. 11 ist richtig. Der Hahn kann bleiben, da braucht es keinen neuen. Der Stift der den Haken hält ist angestaucht bzw. mit Körnerschlägen gesichert, also nur Mut und etwas kräftiger drauf schlagen mit einen guten Dorn.
                    Wie geschrieben, den neuen Abzugszügel halte ich auch für eine gute Wahl.

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                      #11
                      thx alles verstanden !

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                        #12
                        Ich hänge mich mal dran. Ich plane meine Glock gegen eine Sp01 zu tauschen. Hat jemand Erfahrungen mit dem Abzug der Sp01 tactical im Vergleich zur Shadow/Mamba etc?

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                          #13
                          abzug kräfte euerer Cz 75 ??

                          meine sind bei ca 1,7 kg im SA
                          und eure?

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