hätte mal eine waffenrechtliche Frage zu Wechselläufen. Ich spiele mit dem Gedanken mir einen längeren Wechsellauf für meine Glock 17 zu kaufen. Von IGB Austria gibt es ja eine ganze Menge an Austauschläufen von Originallänge bis 16" (sogenannte Karabinerläufe)
Kürzlich hatte ich mit einem Vereinskollegen ein Gespräch über Lauflängen von Waffen und Er ist der Meinung, dass ich keinen Wechsellauf länger als 6 " kaufen darf. Da bei meinem Verband keine längeren Lauflängen für die entsprechenden Kurzwaffendisziplinen zugelassen sind. Die Länge des Wechsellaufs wird ja nicht in der WBK eingetragen, begebe ich mich da auf dünnes Eis, wenn ich einen Lauf in 7,5" oder 10" kaufen würde? Bei einem Wettkampf könnte ich so einen Lauf nicht nutzen, das ist klar...
Gruß
Michael
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