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  • PapaTango
    antwortet
    Zitat von imi-uzi Beitrag anzeigen
    aber nur zu Deiner Beruhigung: es ist in einem dafür vorgesehen, abschliessbaren Raum
    Ich verwende also deine schönen Worte und lese den Artikel 26 morgen nach (hab die PDFs im Büro).
    Eigentlich meinte ich genau dieses "vor unberechtigten Dritten zu schützen" mit "Sorgfaltspflicht". Aber ein Panzerschrank wäre doch starker Tobak, wenn man mal umzieht ... ach du dicke Backe!
    Zuletzt geändert von PapaTango; 21.09.2010, 19:59.

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  • imi-uzi
    antwortet
    Zitat von PapaTango Beitrag anzeigen
    Sorgfaltspflicht - ja. Aber gesetzlich?...
    naa.. sollte man schon wissen, wenn man so'n Zeugs zu Hause hat

    Art. 26 Aufbewahren

    1 Waffen, wesentliche Waffenbestandteile, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteile sind sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen.

    2 Jeder Verlust einer Waffe ist sofort der Polizei zu melden.

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  • PapaTango
    antwortet
    Zitat von grauwolf Beitrag anzeigen
    Soll das heissen, es gibt bei Euch keinerlei gesetzl.Vorschriften über das aufbewahren von erlaubnispflichtigen Schusswaffen?
    Sorgfaltspflicht - ja. Aber gesetzlich? Ich habe das Waffengesetz 2008 schon ein paar mal durchgelesen. Von Aufbewahrung in einer bestimmten Art einer/mehrerer Waffen steht nichts drin. Vielleicht weiss aber ein anderer Forumist mehr. Tja, das Sturmgewehr kann man zwar im Zeughaus zur Aufbewahrung abgeben seit Neustem, aber irgendwo im Keller (vielleicht nicht grad zuvorderst) reicht auch.
    Jedenfalls schiesse ich seit 1986 und war Besitzer diverser Kurzwaffen. Weder wurde jemals nach Bedürfnisnachweis, noch nach "Hochsicherheitsaufbewahrung" gefragt. Bedürfnisnachweis: das Wort steht nirgends im Gesetz und daran halte ich mich - und die Person, der ich den Gesuch um einen WES abgebe, sollte das tunlichst auch wissen.

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  • imi-uzi
    antwortet
    nur rudimentär
    und eben drum erwähnte ich ja "irgendwo rumliegen"...
    aber nur zu Deiner Beruhigung: es ist in einem dafür vorgesehen, abschliessbaren Raum

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  • grauwolf
    antwortet
    Soll das heissen, es gibt bei Euch keinerlei gesetzl.Vorschriften über das aufbewahren von erlaubnispflichtigen Schusswaffen?

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  • PapaTango
    antwortet
    Zitat von grauwolf Beitrag anzeigen
    Ich hoffe doch im Waffenschrank und nicht irgendwo....
    Waffenschrank? Also wenn ich so drei Dutzend Püstericher (oder ein paar mehr) besitze, dann werde ich mir das überlegen. Hat noch nie Jemand danach gefragt.

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  • grauwolf
    antwortet
    Zitat von imi-uzi Beitrag anzeigen
    es geht eben nix über ne coole 1911er
    hab so'ne 70'Series auch noch irgendwo rumliegen
    Ich hoffe doch im Waffenschrank und nicht irgendwo....

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  • imi-uzi
    antwortet
    es geht eben nix über ne coole 1911er
    hab so'ne 70'Series auch noch irgendwo rumliegen

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  • John Wayne
    antwortet
    Hi imi-uzi

    Serie 70 (brüniert) und Serie 80.
    Vielen Dank für das Kompliment.
    Gruß
    J.W.

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  • imi-uzi
    antwortet
    Series 70 oder 80?

    sehen cool aus

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  • John Wayne
    antwortet
    Hallo Freunde

    ...und ein Paar Pistolen.

    Gruß
    J.W.
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  • Jehuty
    antwortet
    Hier mal meine 2 Hübschen.
    Ne Walther GSP Expert und ne Walther FP.
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  • Hennes
    antwortet
    Am Anfang hat sich der Schlitten ab und an Festgefressen (geperlter Edelstahl)
    Aber mit etwas Kupferfett gleitet sie wie Katarina Witt übers Eis

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  • Michi
    antwortet
    Ja, die Automag in .30Carbine hat was. Das Mündungsfeuer ist gigantisch. Ich kenne zwar viele welche diese Pistole als zickig bezeichnen habe aber bisher noch nie eine Störung miterlebt. Der Abzug hat fast Matchqualität und wenn man sich an das durch die lange Patrone bedingt breite Griffstück gewöhnen kann, hat man damit eine super Sportpistole.

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  • Hennes
    antwortet
    Ich gestehe nicht mein Bild aber meine Hammerbraut

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