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Stippeln und Griffbearbeitung - was ist legal? Wann muss neu Beschossen werden?

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    Stippeln und Griffbearbeitung - was ist legal? Wann muss neu Beschossen werden?

    Hallo,
    Ich habe eine Frage die mir bisher 3 Leute mit 4 Antworten zerredet haben.
    Ich habe im Netz tolle Umbauten an Griffstücken gefunden. Glock Agency zum Bleistift. Nun sind solche Umbauten vom Fachmann ja legal - nur häufig schwierig bei uns zu bekommen. Wie sieht es bei "nicht Büchsenmacher Arbeit" aus? Was darf man? Wird die ganze Waffe nach so einem Umbau neu beschossen?
    Ich habe bisher gehört
    1. Das wären keine Veränderungen, die den Sicherheitscharakter oder die Schießeigenschaften beeinflussen und damit kein Problem
    2. Jede Veränderung an einem erheblichen Teil der Waffe ist erstmal verboten und muss vom Fachmann getätigt werden ( da wäre die Frage wo das anfängt... Verlängerter Schlittenfanghebel? Grip tape?)
    3.Kann man alles machen, muss danach aber zu einem neuen Beschuss (das macht meiner Meinung nach wenig Sinn, da es ja keine Papiere gibt die den genauen Zustand der Waffe zum Zeitpunkt des Tests festhalten, oder?)
    4. Muss vom Büchsenmacher erledigt werden und danach trotzdem beschossen

    Kann mir jemand helfen? Wie sieht es denn wirklich aus?

    #2
    Zum "bearbeiten"
    Paragraph 2 und 26 WaffG


    in der WaffVwV gibt es ebenfalls Informationen und Interpretationen zum "Bearbeiten" (die missverständlich bzw. uneinheitlich sind)


    zum Thema Beschuss
    - Beschussamt fragen oder
    - http://www.gesetze-im-internet.de/beschg/__3.html

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      #3
      1. Es gibt wesentliche Teile von Schusswaffen. Diese sind genau definiert. Was du erheblich findest ist egal.
      2. Wesentliche Teile bearbeiten bedarf der Erlaubnis. Ein Büchsenmacher hat diese.
      3. Nach dem Bearbeiten eines solchen Teils ist ein Beschuss fällig.

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        #4
        Es bleibt die Frage, was ist bearbeiten.

        WaffG, Anlage 1, Abschnitt 2: Waffenrechtliche Begriffe, 8.2
        "wird eine Schusswaffe insbesondere bearbeitet oder instand gesetzt, wenn sie verkürzt, in der Schussfolge verändert oder so geändert wird, dass andere Munition oder Geschosse anderer Kaliber aus ihr verschossen werden können, oder wenn wesentliche Teile, zu deren Einpassung eine Nacharbeit erforderlich ist, ausgetauscht werden; eine Schusswaffe wird weder bearbeitet noch instand gesetzt, wenn lediglich geringfügige Änderungen, insbesondere am Schaft oder an der Zieleinrichtung, vorgenommen werden, "

        Die WaffVwV, die "bearbeiten" und "Herstellen" anscheinend als Synonyme betrachtet, macht daraus unter anderem
        "Die Verschönerung oder Verzierung der Waffe oder die Anbringung oder Veränderung von Teilen, die für die Funktionsfähigkeit, die Funktionsweise oder die Haltbarkeit der Waffe nicht wesentlich sind, sind kein „Herstellen“ im Sinne des WaffG und unterliegen daher nicht der Erlaubnispflicht. Dies gilt auch für geringfügige Änderungen am Schaft oder an der Visiereinrichtung."

        Dabei wurde vom Gesetzgeber wohl auch an die Arbeit von Graveuren/Graveurinnen gedacht, deren Arbeit meines Wissens sinnvollerweise keiner Waffenherstellungserlaubnis bedarf und keinen Neubeschuss erfordert.
        Das neudeutsch "stippeln" kann man sicherlich als ähnliche Arbeit betrachten.

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          #5
          Zitat von Olympia Beitrag anzeigen
          Zum "bearbeiten"
          Paragraph 2 und 26 WaffG


          in der WaffVwV gibt es ebenfalls Informationen und Interpretationen zum "Bearbeiten" (die missverständlich bzw. uneinheitlich sind)


          zum Thema Beschuss
          - Beschussamt fragen oder
          - http://www.gesetze-im-internet.de/beschg/__3.html
          Das würde die These unterstützen, dass keine Veränderung vorgenommen wird welche die Funktionsweise beeinträchtigt... Aber im Ernst hat das jemals jemand vollständig gelesen und verstanden?
          Angehängte Dateien

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            #6
            Das Griffstück einer Pistole ist aber ein "wesentliches Waffenteil", somit ist das "geringfügige" Bearbeiten durch das "Stippeln" nicht so ohne weiteres machbar!!!
            Es kann gut gehen, kann aber auch massiv Ärger produzieren!!!
            "H&K - Because you suck, and we hate you!!!" (I-Net Blog)

            "Anything you do can get you killed, including nothing!" (Murphy's Law)

            "Das Wort eines Mannes ist nur soviel wert wie seine Information" (Verfasser Unbekannt!)

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              #7
              Danke Olympia, ich glaube das ist der richtige Weg und hat mir geholfen.

              Thomas 223 auch Danke, aber deine Aussage hat mich keinen Schritt weiter gebracht

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                #8
                Es tut mir leid wenn ich nicht geschrieben habe, was du lesen wolltest.

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                  #9
                  Wie will denn bitte jemand nachweisen, dass du die Pistole nicht so gestippelt schon gekauft hast? Also echt mal..gibt es wirklich Beamte, die sich über solche "Bearbeitungen" Gedanken machen? Oder resultiert diese Diskussion nur als der völligen verängstigung deutscher LWB?
                  K.I.S.S. - Keep it simple, stupid

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                    #10
                    Nun, im letzten Caliber ist ein Bericht.

                    Dort wird auch erwähnt dass selbst das BKA nach solcher Arneit einen NEUBESCHUSS für nötig hält.

                    Ist auch die Ansicht der BA und Behörden.

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Matthias Horner Beitrag anzeigen
                      Nun, im letzten Caliber ist ein Bericht.

                      Dort wird auch erwähnt dass selbst das BKA nach solcher Arneit einen NEUBESCHUSS für nötig hält.

                      Ist auch die Ansicht der BA und Behörden.
                      Was wieder einmal beweist, dass deutsche Behörden es auch, oder ganz besonders dann, fordern, wenn es Schwachsinn ist.
                      A Wise Man Once Said: "It Is Better To Have It And Not Need It, Than To Need It And Not Have It."

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