Ich habe eine Frage die mir bisher 3 Leute mit 4 Antworten zerredet haben.
Ich habe im Netz tolle Umbauten an Griffstücken gefunden. Glock Agency zum Bleistift. Nun sind solche Umbauten vom Fachmann ja legal - nur häufig schwierig bei uns zu bekommen. Wie sieht es bei "nicht Büchsenmacher Arbeit" aus? Was darf man? Wird die ganze Waffe nach so einem Umbau neu beschossen?
Ich habe bisher gehört
1. Das wären keine Veränderungen, die den Sicherheitscharakter oder die Schießeigenschaften beeinflussen und damit kein Problem
2. Jede Veränderung an einem erheblichen Teil der Waffe ist erstmal verboten und muss vom Fachmann getätigt werden ( da wäre die Frage wo das anfängt... Verlängerter Schlittenfanghebel? Grip tape?)
3.Kann man alles machen, muss danach aber zu einem neuen Beschuss (das macht meiner Meinung nach wenig Sinn, da es ja keine Papiere gibt die den genauen Zustand der Waffe zum Zeitpunkt des Tests festhalten, oder?)
4. Muss vom Büchsenmacher erledigt werden und danach trotzdem beschossen
Kann mir jemand helfen? Wie sieht es denn wirklich aus?
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