Zitat von Floppyk
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Hallo Forengemeinde,
ein Waidmannsheil an die Jäger.
Ich habe mich hier mal umgeschaut und nun angemeldet. Da ich 2006 zusammen mit Frau einen Kurs zum Jagdschein absolviert habe und zudem im Recht etwas belesen bin, kann ich vielleicht einige Sachstände für die Interessierten zusammenfassen, die teilweise noch nicht genannt wurden.
Insgesamt ist so ein Kurs sehr vielfältig und lehrreich. Kaum eine anderer Kurs, den man als Privatperson absolvieren kann, ist derartig interessant.
Man lernt nicht nur die Tiere des Waldes und ihre Besonderheiten, sondern auch Teile eines Veterinärs, Schlachters usw., bis zum Waffen-, Jagd-, Naturschutzrecht. Aber es sei auch gesagt, diese Kurse macht man nicht ohne Fleiß nebenbei, insbesondere wenn man als "ältere" Person aus dem schulischen Lernrhythmus raus ist.
Jedes Bundesland hat seine eigene Prüfungsordnung. Dort ist festgeschrieben, in welche Vorbedingungen erfüllt, welchem Umfang die Prüfung hat und wie der Ablauf ist. Man kann die PO über die Seiten des Landes abrufen. Für Niedersachsen ist die Adresse:
http://www.ml.niedersachsen.de/porta...5226&_psmand=7
Dort kann man auch die Prüfungsfragen mit Lösungen zum Lernen abrufen und als Vorbereitung nutzen.
Die Themengebiete - jedoch nicht der Lehrinhalt und auch nicht der Fragenkatalog - ist in den Bundesländern weitgehend einheitlich. Die PO legt auch fest, wie die Schießprüfung ablaufen muss. So ist der "Kipphase" in der Prüfung nicht überall zulässig und es muss Wurfscheibe geschossen werden. Auch der "laufende Keiler" wird nicht überall verlangt. Der "stehende Bock" dürfte jedoch immer verlangt werden. Eine genaue Beschreibung spare ich hier mal ein, aber es darf gerne gefragt werden.
Ebenso ist der Prüfungsteil "Hornsignale" nicht überall Pflicht, während er in NDS sogar k.o. Kriterium ist, wo man blitzschnell durchfallen kann.
Die Prüfung besteht aus mehreren Teilen, die manchmal an verschiedenen Tagen abgehalten wird.
Schießprüfung mit mindestens 2 "Disziplinen", jedoch immer Büchse und Flinte.
Schriftliche Prüfung, je nach Bundesland schriftlich oder Multiplechoicefrage-Verfahren.
Kombinierte praktische und mündliche Prüfung. Das kann in einem "Mini-Revier" gemacht werden, wo man vor verschiedenen Aufgaben gestellt wird, sowie allerlei Fragen des Prüfers beantworten muss.
Damals wurde ein externer Fallenlehrgang verlangt. Möglicherweise ist der aber heute im eigentlichen Kurs integriert.
Auf jeden Fall sind aber Fallen Prüfungsbestandteil, da eine Sachkunde für Fallen heutzutage Pflicht sind.
Besonderheiten gibt es zum Thema Wildbrethygiene und Probenentnahme zur Trichinenuntersuchung. Das ist auch unterschiedlich geregelt. Lasse ich nun weg.
Durchfallen: Es werden immer mal wieder Leute durchfallen. Die Prüfung ist streng. Es ist immer so, dass k.o. Kriterien, wie Hornsignale und insbesondere die Waffenhandhabung zum sofortigen Ausschluss führen und der Teilnehmer das Gelände sofort zu verlassen hat. M.W. werden bei der Wiederholungsprüfung keine bestandenen Teile der vormaligen Prüfung angerechnet. Sie ist somit komplett zu wiederholen.
Schlechte Noten einiger Prüfungsfächer kann man aber durch gute Noten anderer Fächer ausgleichen. Die Berechnung steht in der PO.
Kosten: Man muss den Weg bis zur Prüfung unterscheiden. Je nach Bundesland gibt es zwei oder drei Möglichkeiten.
1. Ist im Bundesland keine Lehrzeit vorgeschrieben, braucht man auch keine vorangegangene Schulung. Man kann sich einfach als Privatperson beim Landkreis zur Prüfung anmelden. Allerdings wird ein Waffensachkundenachweis verlangt. Das ist aber nur etwas für Leute, wo Papa eine Jagd hat und den Sprößling alles beigebracht hat. Der - sagen wir Sportschütze - hat kaum eine Chance, weil er kaum auf spezielle Gerätschaften, wie auch Jagdwaffen und Fallen Zugriff hat.
In Nds kostet die Prüfung 180 . Sie darf beliebig oft wiederholt werden, wobei aber der Prüfungsauschuss eine Wartezeit (zum Lernen ) vorgeben kann.
2. Bei der Kreisjägerschaft. Es ist üblich, dass die Kreisjägerschaften im oder Nahe des Wohnortes einmal im Jahr Kurse anbieten. Sie sind günstig, da aber i.d.R. als Abendkurs veranstaltet, langwierig. Wir waren damals knapp 8 Monate dabei. Der Kurs hat 750 gekostet, wobei noch Bücher 100 und je nach Geschick und Können die Munitionskosten mit rundweg 200 kalkuliert werden müssen.
3. Jagdschulen. Das ist der schnellste und auch teuerste Weg. Man sollte mit 3 - 4 k rechnen, wobei das aber ein Komplettpreis ist. Manche Schulen bieten das als Kompaktkurs an, den man im Urlaub als Ganztagsschulung absolvieren kann. Das kann sich sogar rechnen, wenn man bei den anderen Möglichkeiten die Fahrtkosten einrechnet.
Der Jagdschein: Hat man die Prüfung geschafft, bekommt man ein Zeugnis. Damit kann man den eigentlichen JS beantragen.
Kosten:
Für den Jagdschein selbst ist eine Jägerhaftpflicht Voraussetzung. Sie kostet etwa 35 - 80 pro Jahr. Sie schließt immer eine Jagdhundversicherung mit ein, so dass eine evtl. vorhandene Hundevers. entbehrlich wird.
Die Gebühren für den JS selbst sind je nach Landkreis unterschiedlich. Wir zahlen hier 80 pro Jahr, bei Lösen von 3 Jahren zusammen vergünstigte 180 . Aber Achtung - wer über den JS Waffen gekauft hat, muss den JS auch immer aufrecht erhalten. Löst man ihn in den Folgejahren nicht, so stellt das ein Bedürfnisentfall dar und die Behörde wird nachfragen. Wer auch nach Aufforderung des JS nicht neu löst, muss mit einem Widerruf seiner WBK rechnen.
Die Jagd: In den ersten 3 gelösten Jagdscheinjahren ist man nicht pachtfähig. D.h. man darf kein Reiver pachten. M.W. haben auch einige Bundesländer bei diesen Jungjägern Einschränkungen, was den Begehungsschein betrifft.
Es ist für den Jungjäger immer schwierig Möglichkeiten zu finden, um an einer Jagd teilnehmen zu können. Man muss selbst Bekanntschaften knüpfen, woraus sich dann mal eine Jagdeinladung ergibt.
Ist der Pächter mit dabei, darf man mitlaufen und nach seinen Weisungen jagen.
Wenn man Glück hat, bekommt man einen sog. Begehungsschein. Diesen gibt es als unentgeltlicher BS und als entgeltlicher BS. Ersterer ist für Jagdgäste gedacht und muss eingeschränkt sein. Ein entgeltlicher kostet natürlich und dieser kann viele Freiheiten erlauben. Vor allen Dingen darf man damit alleine ins Revier.
Die Kosten zur Jagd sind verschieden.
Man kann sich einen einzelnen Abschuss kaufen. So ein Rehbock kostet in der Gegend 100 - 200 . Es gibt durchaus Absprachen, wo man als Gast kostenlos jagen darf, jedoch das Wildbret beim Pächter bleibt.
Pachtreviere kosten inzwischen 4 - 5 stellige Beträge und zwar Jährlich. Das ist abhängig von Lage, Wildbestand und Größe.
Mit Glück bekommt man eine Revierbeteiligung für wenige hundert pro Jahr.
Es gibt für den JS aber keine Pflicht zur Jagd. Solange man den JS gültig hält, kann man jederzeit auf Einladung mitlaufen. Da Jagdmöglichkeiten einem in aller Regel nicht am Wohnort zufließen, muss man viel fahren und ggf. Übernachtungen einplanen. Eine zumindest vorläufige Mitgliedschaft in den Hegering des Wohnortes empfiehlt sich, weil sich auch darüber Kontakte und Jagdmöglichkeiten ergeben könnten.
Letztlich: Nicht jede Einladung garantiert auch einen Jagderfolg. Ich bin schon einigen Einladungen gefolgt, ohne dass ich auch nur Anblick gehabt hätte, wenn man denn Tauben und Krähen nicht zählt. Solche Wochenenden muss man dann als lehrreich aber erfolglos abhaken können. Aber das gehört zur Jagd dazu.
Ich hoffe mein Abriss ist verständlich und weckt Interesse. Es darf gern gefragt werden.
ein Waidmannsheil an die Jäger.
Ich habe mich hier mal umgeschaut und nun angemeldet. Da ich 2006 zusammen mit Frau einen Kurs zum Jagdschein absolviert habe und zudem im Recht etwas belesen bin, kann ich vielleicht einige Sachstände für die Interessierten zusammenfassen, die teilweise noch nicht genannt wurden.
Insgesamt ist so ein Kurs sehr vielfältig und lehrreich. Kaum eine anderer Kurs, den man als Privatperson absolvieren kann, ist derartig interessant.
Man lernt nicht nur die Tiere des Waldes und ihre Besonderheiten, sondern auch Teile eines Veterinärs, Schlachters usw., bis zum Waffen-, Jagd-, Naturschutzrecht. Aber es sei auch gesagt, diese Kurse macht man nicht ohne Fleiß nebenbei, insbesondere wenn man als "ältere" Person aus dem schulischen Lernrhythmus raus ist.
Jedes Bundesland hat seine eigene Prüfungsordnung. Dort ist festgeschrieben, in welche Vorbedingungen erfüllt, welchem Umfang die Prüfung hat und wie der Ablauf ist. Man kann die PO über die Seiten des Landes abrufen. Für Niedersachsen ist die Adresse:
http://www.ml.niedersachsen.de/porta...5226&_psmand=7
Dort kann man auch die Prüfungsfragen mit Lösungen zum Lernen abrufen und als Vorbereitung nutzen.
Die Themengebiete - jedoch nicht der Lehrinhalt und auch nicht der Fragenkatalog - ist in den Bundesländern weitgehend einheitlich. Die PO legt auch fest, wie die Schießprüfung ablaufen muss. So ist der "Kipphase" in der Prüfung nicht überall zulässig und es muss Wurfscheibe geschossen werden. Auch der "laufende Keiler" wird nicht überall verlangt. Der "stehende Bock" dürfte jedoch immer verlangt werden. Eine genaue Beschreibung spare ich hier mal ein, aber es darf gerne gefragt werden.
Ebenso ist der Prüfungsteil "Hornsignale" nicht überall Pflicht, während er in NDS sogar k.o. Kriterium ist, wo man blitzschnell durchfallen kann.
Die Prüfung besteht aus mehreren Teilen, die manchmal an verschiedenen Tagen abgehalten wird.
Schießprüfung mit mindestens 2 "Disziplinen", jedoch immer Büchse und Flinte.
Schriftliche Prüfung, je nach Bundesland schriftlich oder Multiplechoicefrage-Verfahren.
Kombinierte praktische und mündliche Prüfung. Das kann in einem "Mini-Revier" gemacht werden, wo man vor verschiedenen Aufgaben gestellt wird, sowie allerlei Fragen des Prüfers beantworten muss.
Damals wurde ein externer Fallenlehrgang verlangt. Möglicherweise ist der aber heute im eigentlichen Kurs integriert.
Auf jeden Fall sind aber Fallen Prüfungsbestandteil, da eine Sachkunde für Fallen heutzutage Pflicht sind.
Besonderheiten gibt es zum Thema Wildbrethygiene und Probenentnahme zur Trichinenuntersuchung. Das ist auch unterschiedlich geregelt. Lasse ich nun weg.
Durchfallen: Es werden immer mal wieder Leute durchfallen. Die Prüfung ist streng. Es ist immer so, dass k.o. Kriterien, wie Hornsignale und insbesondere die Waffenhandhabung zum sofortigen Ausschluss führen und der Teilnehmer das Gelände sofort zu verlassen hat. M.W. werden bei der Wiederholungsprüfung keine bestandenen Teile der vormaligen Prüfung angerechnet. Sie ist somit komplett zu wiederholen.
Schlechte Noten einiger Prüfungsfächer kann man aber durch gute Noten anderer Fächer ausgleichen. Die Berechnung steht in der PO.
Kosten: Man muss den Weg bis zur Prüfung unterscheiden. Je nach Bundesland gibt es zwei oder drei Möglichkeiten.
1. Ist im Bundesland keine Lehrzeit vorgeschrieben, braucht man auch keine vorangegangene Schulung. Man kann sich einfach als Privatperson beim Landkreis zur Prüfung anmelden. Allerdings wird ein Waffensachkundenachweis verlangt. Das ist aber nur etwas für Leute, wo Papa eine Jagd hat und den Sprößling alles beigebracht hat. Der - sagen wir Sportschütze - hat kaum eine Chance, weil er kaum auf spezielle Gerätschaften, wie auch Jagdwaffen und Fallen Zugriff hat.
In Nds kostet die Prüfung 180 . Sie darf beliebig oft wiederholt werden, wobei aber der Prüfungsauschuss eine Wartezeit (zum Lernen ) vorgeben kann.
2. Bei der Kreisjägerschaft. Es ist üblich, dass die Kreisjägerschaften im oder Nahe des Wohnortes einmal im Jahr Kurse anbieten. Sie sind günstig, da aber i.d.R. als Abendkurs veranstaltet, langwierig. Wir waren damals knapp 8 Monate dabei. Der Kurs hat 750 gekostet, wobei noch Bücher 100 und je nach Geschick und Können die Munitionskosten mit rundweg 200 kalkuliert werden müssen.
3. Jagdschulen. Das ist der schnellste und auch teuerste Weg. Man sollte mit 3 - 4 k rechnen, wobei das aber ein Komplettpreis ist. Manche Schulen bieten das als Kompaktkurs an, den man im Urlaub als Ganztagsschulung absolvieren kann. Das kann sich sogar rechnen, wenn man bei den anderen Möglichkeiten die Fahrtkosten einrechnet.
Der Jagdschein: Hat man die Prüfung geschafft, bekommt man ein Zeugnis. Damit kann man den eigentlichen JS beantragen.
Kosten:
Für den Jagdschein selbst ist eine Jägerhaftpflicht Voraussetzung. Sie kostet etwa 35 - 80 pro Jahr. Sie schließt immer eine Jagdhundversicherung mit ein, so dass eine evtl. vorhandene Hundevers. entbehrlich wird.
Die Gebühren für den JS selbst sind je nach Landkreis unterschiedlich. Wir zahlen hier 80 pro Jahr, bei Lösen von 3 Jahren zusammen vergünstigte 180 . Aber Achtung - wer über den JS Waffen gekauft hat, muss den JS auch immer aufrecht erhalten. Löst man ihn in den Folgejahren nicht, so stellt das ein Bedürfnisentfall dar und die Behörde wird nachfragen. Wer auch nach Aufforderung des JS nicht neu löst, muss mit einem Widerruf seiner WBK rechnen.
Die Jagd: In den ersten 3 gelösten Jagdscheinjahren ist man nicht pachtfähig. D.h. man darf kein Reiver pachten. M.W. haben auch einige Bundesländer bei diesen Jungjägern Einschränkungen, was den Begehungsschein betrifft.
Es ist für den Jungjäger immer schwierig Möglichkeiten zu finden, um an einer Jagd teilnehmen zu können. Man muss selbst Bekanntschaften knüpfen, woraus sich dann mal eine Jagdeinladung ergibt.
Ist der Pächter mit dabei, darf man mitlaufen und nach seinen Weisungen jagen.
Wenn man Glück hat, bekommt man einen sog. Begehungsschein. Diesen gibt es als unentgeltlicher BS und als entgeltlicher BS. Ersterer ist für Jagdgäste gedacht und muss eingeschränkt sein. Ein entgeltlicher kostet natürlich und dieser kann viele Freiheiten erlauben. Vor allen Dingen darf man damit alleine ins Revier.
Die Kosten zur Jagd sind verschieden.
Man kann sich einen einzelnen Abschuss kaufen. So ein Rehbock kostet in der Gegend 100 - 200 . Es gibt durchaus Absprachen, wo man als Gast kostenlos jagen darf, jedoch das Wildbret beim Pächter bleibt.
Pachtreviere kosten inzwischen 4 - 5 stellige Beträge und zwar Jährlich. Das ist abhängig von Lage, Wildbestand und Größe.
Mit Glück bekommt man eine Revierbeteiligung für wenige hundert pro Jahr.
Es gibt für den JS aber keine Pflicht zur Jagd. Solange man den JS gültig hält, kann man jederzeit auf Einladung mitlaufen. Da Jagdmöglichkeiten einem in aller Regel nicht am Wohnort zufließen, muss man viel fahren und ggf. Übernachtungen einplanen. Eine zumindest vorläufige Mitgliedschaft in den Hegering des Wohnortes empfiehlt sich, weil sich auch darüber Kontakte und Jagdmöglichkeiten ergeben könnten.
Letztlich: Nicht jede Einladung garantiert auch einen Jagderfolg. Ich bin schon einigen Einladungen gefolgt, ohne dass ich auch nur Anblick gehabt hätte, wenn man denn Tauben und Krähen nicht zählt. Solche Wochenenden muss man dann als lehrreich aber erfolglos abhaken können. Aber das gehört zur Jagd dazu.
Ich hoffe mein Abriss ist verständlich und weckt Interesse. Es darf gern gefragt werden.
Genau so stelle ich mir die Ausbildung für angehende Jäger vor!
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