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die Jagdzeit auf Böcke und ein-jährig weibliche Stücke (sog. "Schmalrehe") beginnt erst wieder am ersten Mai, vorher ist Schonzeit, da darf ich ihnen nur zusehen.
Ich nutze jetzt eben die Zeit und gewöhne sie an die Kirrungen, damit sie zur Jagdzeit dann auch mal tagsüber aus dem Wald kommen.
Na super! Da bin ich doch heute Nachmittag gleich wieder im Revier! Entweder ein Hund streunt herrenlos herum oder ein Vollpfosten hat ihn offenbar nicht angeleint und er beunruhigt das Wild in der Ruhezeit!
im Revier stehen jetzt sechs Kameras, die mich über das Handy auf dem Laufenden halten, wenn sich am jeweiligen Ort Wild zeigt. Ich könnte hier jeden Tag Bilder von Rehen und Dachsen einstellen, aber das würde wohl irgendwann fad werden. Wenn was besonderes dabei ist denke ich an euch, ok?
N Abend Bernhard, also mich langweilen Deine Bilder ned. Ich seh sowas gerne, egal ob der Marder auf Deinem Balkon, Deine Rehe, Schwarzkittel etc. Wenn Du nur Bilder postetst, wenns was Besonderes ist, wie zB wenn nackerte Weiberl durch den Wald hüpfen, ja dann können wir lange warten.
Von mir aus kanns so weitergehn.
MfG aus der schönen Pfalz
Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, ) Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?
"Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."
Demnächst besorge ich mir zwei vier Meter hohe Ansitzleitern zum selber montieren. Das wird bestimmt auch interessant. Alles schon in Vorbereitung auf den ersten Mai !
Ja, ab dem ersten Mai kann man wieder Böcke und einjährige weibliche Stücke (sog. "Schmalrehe") jagen. Wildsauen sowieso, wenn sie nicht führend sind (trächtig) oder die Rotte anführen (Leitbache).
Ich denke, die Ansitzleitern werde ich mir von dieser Firma schicken lassen:
Und das ist genau ein Bild, wie ich es nicht gerne habe: Ein freilaufender Hund zur Brut- und Setzzeit. Leider kann ich da nichts machen, in Bayern gibt es keine Anleinepflicht für Hunde im Wald.
Aber demnächst stelle ich dennoch zwei Schilder auf mit der BITTE, die Hunde doch mit Rücksicht auf das Wild anzuleinen.
Wo ist der Besitzer des Hundes ? Darf man freilau... wildernde Hunde nicht..............
Was Deine Leitern betrifft, so sehen die recht stabil aus. Trotzdem würde ich immer kontrollieren, ob "Freunde der Jagd" da nix manipuliert haben, bevor da aufsteige. Aus Eigenschutz quasi.
MfG aus der schönen Pfalz
Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, ) Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?
"Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."
Theoretisch dürfte ich einen freilaufenden Hund, den ich unmittelbar beim Wildern antreffe, erlegen. Ich müsste also sehen, dass der Hund z.B. ein Reh hetzt und offensichtlich nicht auf seinen Herrn hört oder dieser nicht sichtbar ist.
Praktisch werde ich dies niemals tun, auch wenn ich bestätigter Jagdaufseher bin. Ich werde trotzdem einschreiten, den Hund vertreiben und nicht auf der Kanzel sitzen bleiben. Es gibt immer einen anderen Weg. Ausserdem würde ich den Vorgang filmen und dem Jagdherrn mitteilen. Der könnte dann ggf. die notwendigen weiteren Schritte einleiten.
Zum Glück treiben sich in dem Revier, in dem ich jage, keine sog. "Tierfreunde" herum. Auf jeden Fall hätte ich sie aber auf einer der Kameras, wenn sie sich den Kanzeln nähern.
Ja, dann hätte man wenigstens Beweise für eine Anzeige bei der Polizei. Die Leiter ersetzen plus eine Strafe, die mal so hoch ist, daß sie einen Abschreckungseffekt nach sich zieht.
MfG aus der schönen Pfalz
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Ein freilaufender Hund zur Brut- und Setzzeit. Leider kann ich da nichts machen, in Bayern gibt es keine Anleinepflicht für Hunde im Wald.
Hier in BaWü auch nicht und der Abschuß wäre nur mit Einzelgenehmigung der Ortspolizeibehörde zulässig, wenn alle anderen Maßnahmen erfolglos waren.
Ich bin ja selbst seit vielen Jahren Hundebesitzer - und als solcher irgendwie im Netz der Gesetze gefangen:
Das Tierschutzgesetz schreibt mir vor - und ich finde es auch notwendig - den Hunden artgerecht Freilauf zu gewähren.
Die Gemeinde verbietet mir, den Hunden innerhalb bebauten Gebeites Freilauf zu gewähren, weist aber (hier bei uns) keine Ausweichflächen (Hundeausläufe) aus.
Gäbe es jetzt es gesetzliche Verpflichtung zum Anleinen in Wald, Feld, Wiese, könnte ich mir nur noch überlegen, welches Gesetz / Verordnung ich nun breche.
Was mache ich also? Na ja, ich bringe meinen Hunden halt bei, sich zu benehmen, auf den Wegen zu bleiben, und wenn ich merke, daß einer von ihnen an einer Spur hängenbleibt und ihr folgen will, dann rufe ich ihn ab. Eigentlich gar nicht schwer.
Trotzdem - ich wohne hier in Feldrandlage eines 700 Seelen-Ortes - fange ich mindestens einmal im Jahr beim Spazierengehen / Wandern einen "fremden" Hund ein. In Anführungszeichen deswegen, weil man den ein oder anderen Hund mit der Zeit kennt bzw. den Hof, wo er hingehört. Ich habe es mir aber jetzt zur Regel gemacht, den "Fund" immer telefonisch bei der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Sie geben dann (mit meiner Genehmigung) meine Telefonnummer an den Besitzer weiter, wissen aber halt Bescheid, wenn das öfter passiert.
Man kann in hartnäckigen Fällen den Hund auch ins Tierheim der nächstgrößeren Stadt fahren; das wird dann kostenpflichtig für den Besitzer und hilft vielleicht.
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