SchutzMasken.de Brownells Deutschland

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Rentner verurteilt für erschossenen Einbrecher

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Rentner verurteilt für erschossenen Einbrecher

    Ernst B. erschoss einen Jugendlichen, der ihn ausrauben wollte. Jetzt hat das Landgericht Stade den 81-Jährigen wegen Totschlags verurteilt. Sein Fall taugt zum Stoff für juristische Lehrbücher.


    Staatsawaltschaft hatte sogar Feispruch gefordert, daher wären die unterschiedlichen Rechtsauffassungen des Richters und der Staatsanwaltschaft interessant für die Diskussion um das Selbstverteidigungsbedürfnis.
    Zuletzt geändert von Deimos; 09.11.2014, 18:57.

    #2
    Staatsanwaltschaft und Verteidigung gehen in Revision. Hoffentlich erlebt der Selbstverteidiger noch das abschließende Urteil.

    Kommentar


      #3
      Ein weiteres moralisches Fehlurteil für die Sammlung......
      ECRA

      Patronensammlervereinigung

      Kommentar


        #4
        Ja, es zeigt sich immer und immer wieder: Recht haben und Recht kriegen sind in D, aber auch anderswo, zwei unterschiedliche paar Stiefel.............

        Wer bei mir/uns einbricht muß damit rechnen, daß ich mich mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln zur Wehr setze. Das kann alles sein, Spaten
        ( wer kennt sie nicht aus seiner Dienstzeit, die kleinen, seitlich angeschliffenen Spaten ), oder Knüppel, oder Küchenmesser oder was weiß ich denn noch alles, dessen man schnell habhaft werden kann.
        MfG aus der schönen Pfalz

        Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
        Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

        "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

        Kommentar


          #5
          Das Urtel zeigt mal wieder eindeutig, dass vor Gericht kein Recht gesprochen wird, sondern sich die Urteile alleine auf Grundlage der persönlichen Vorstellungskraft der einzelnen Richter entscheiden. Und sei diese auch noch so beschränkt.
          Da werden Tathergänge von angeblichen Sachverständigen analysiert, deren Erfahrungswerte auf reiner Theorie basieren. Wie will hier jemand etwas belegen können, was er selber nie erlebt hat. Alleine der Glaube, die Frage beantworten zu können, wie jemand in einer solchen Ausnahmesituation hätte reagieren müssen...
          Wie kann das Opfer in einer solchen Situation beurteilen, dass der Angriff beendet und die Gefahr vorüber ist? Wann setzt nach einem solchen Angriff der Verstand wieder ein? Gibt es hierfür eine Gleichung?

          Allein die Schlagwörter, die untermauern sollen, dass Ernst B. hier rational gehandelt haben soll:

          "erfahrener Jäger"; "das alle Kugeln über Hüfthöhe einschlugen"; "er versuchte nicht, lebenswichtige Körperregionen zu verschonen "; "kompaktes Trefferbild" ... - Was für ein absoluter Widerspruch! Hätte Ernst B. die Ruhe besessen, hier bewusst auf die Beine zu zielen, hätte er gar nicht erst geschossen.

          Von einer "Ultima Ratio" im Augenblick der höchsten Gefahr für Leib und Leben zu sprechen - welch krankes Hirn!
          Roman Grafe: "Man weicht eben nicht auf das nächste Tatmittel aus - zumal es schwerer ist, mit einem Messer zu morden als mit einer Pistole.", http://mobil.n-tv.de/politik/Der-Myt...e18287901.html

          Japan: Mann tötet bei Messerattacke 19 Menschen, http://www.zeit.de/gesellschaft/zeit...ass-behinderte

          2015: Polizei verzeichnet rund 2400 Messer-Angriffe in Berlin

          Kommentar


            #6
            Wer mein Leib und Leben oder das meiner Familie bedroht, hat die Konsequenzen zu tragen. So einfach ist das.
            Ob hier die Notwehr schon nicht mehr gegeben war oder nicht, wage ich nicht zu beurteilen. Der Rentner ist ein gebrochener Mann, ob nun verurteilt oder nicht. In meinen Augen wird er aber in dem Artikel zu sehr als reicher alter Sack dargestellt.
            Alle weiteren Kommentare, vor allem über die Täter, Gäste in unserem Land, würden in eine politisch unkorrekte Richtung verlaufen, daher spare ich sie mir.

            Kommentar


              #7
              Zitat von dakota Beitrag anzeigen
              Ob hier die Notwehr schon nicht mehr gegeben war oder nicht, wage ich nicht zu beurteilen.
              Eben. Und dabei hätte es der Richter im Zweifel (!) auch belassen sollen.

              Ernst B. hat diesen "angeblich so lieben Kerl" nicht überwältigt, an die Wand gestellt und dann erschossen. Er ist ihm auch nicht hunderte Meter hinterher gelaufen und hat ihn dann kaltblütig erschossen. Ernst B. konnte sich der Situation überhaupt nicht entziehen. Er hat die Notlage vorher auch nicht provoziert. Der Mann war gehbehindert, alt und wurde in den eigenen vier Wänden von fünf Männern überwältigt und bedroht.
              Die Schüsse fielen in dieser Notsituation. Dass sich diese da angeblich bereits aufgelöst hatte, lässt sich in einer solchen Situation kognitiv gar nicht erfassen. Wie kann man fünf Leute gleichzeitig im Auge behalten? In dem Chaos und Durcheinander musst er davon ausgehen, sich noch unmittelbar in Gefahr für Leib und Leben zu befindet.

              Logisch! Fünf Täter, die kaltblütig genug sind, einen alten Mann in seinem Haus zu überfallen, fliehen beim Auslösen der Alarmanlage plötzlich völlig kopflos, sodass sich alle durch einen engen Spalt an der Terrassentür zwängen.

              Ernst B. - nunmehr ja ein erfahrenes Opfer - kann diesen Anspruch nicht für sich erheben. Als "erfahrener Jägersmann" mit Waffen im Haus ist er natürlich über alle Emotionen erhaben und handelt grundsätzlich allzeit völlig geistesgegenwertig

              Vermutlich wertete der Richter auch den Spalt in der Terrassentür als Vorkehrung für einen geplant selektiven Abschuss in den Jungbestand der Rotte?

              Ob der Täter "guter Junge" war, ist irrelevant. In diesem Moment war er es offensichtlich nicht. Hier war er Täter. Punkt!

              Wenn hier die Notwehrparagrafen nicht greifen, wann dann?
              Zuletzt geändert von Travis; 10.11.2014, 11:11.
              Roman Grafe: "Man weicht eben nicht auf das nächste Tatmittel aus - zumal es schwerer ist, mit einem Messer zu morden als mit einer Pistole.", http://mobil.n-tv.de/politik/Der-Myt...e18287901.html

              Japan: Mann tötet bei Messerattacke 19 Menschen, http://www.zeit.de/gesellschaft/zeit...ass-behinderte

              2015: Polizei verzeichnet rund 2400 Messer-Angriffe in Berlin

              Kommentar


                #8
                Boa ehh!! Travis

                Sehr gut geschrieben, kann mich dem nur anschließen.

                Anerkennend grüßt


                Thomas
                Was gefällt sollte man kaufen, sonst bereut man es später!

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Travis Beitrag anzeigen
                  [...]

                  Wenn hier die Notwehrparagrafen nicht greifen, wann dann?
                  Das ganze deckt sich leider mit ähnlichen Ansätzen von Notwehr und deswegen sehe ich bedauernswerterweise eine gute Chance für die Bestätigung des Urteils in der Revision.

                  In der Bundeswehr bin ich vorbereitend mit den ROE (rules of engagement - Gefechtsregeln) von Blauhelmsoldaten bekannt gemacht worden. Dort können ähnliche Regeln greifen. Gerät man in ein Gefecht, so ist Gegewehr erlaubt. Flieht der Angreifer jedoch und schmeißt dabei seine noch womöglich rauchende Waffe von sich, so darf man nicht auf ihn feuern, weil er "keine Gefahr darstellt".

                  Militärisch betrachtet schien mir das reiner Unsinn, aber mein Kompanieführer war davon sehr überzeugt. Den flapsigen Kommentar bezüglich des Umgangs mit dem hypothetischen Mörder meines Kompanieführers darf sich jeder selbst dazu denken.

                  Kommentar


                    #10
                    Deine ROE kannst du hier getrost vergessen. Tatsache ist das hier ehemals eherne Grundsätze des deutschen Notwehrrechts von einem Ober- aber nicht Bundesgericht aufgeweicht wurden.

                    Ein kleiner Exkurs hierzu: https://www.stiftung-spi.de/download...foblatt_49.pdf

                    Ansonsten kann ich mich Travis nur anschließen. Und mutmaßen das mal wieder ein 68er ins Richteramt kam und den Staat wie geplant zersetzt.

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Veto11 Beitrag anzeigen
                      [...]

                      Ein kleiner Exkurs hierzu: https://www.stiftung-spi.de/download...foblatt_49.pdf
                      [...]
                      Ich werde aus dem Exkurs zitieren weil ich denke, dass er trotzdem eine Möglichkeit der Verurteilung bietet.

                      Zentral normiert ist die strafrechtliche Notwehr in§32 StGB mit
                      folgenden Worten:
                      „Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist,
                      handelt nicht rechtswidrig. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich
                      ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem
                      anderen abzuwenden.“

                      5. Erforderlichkeit
                      Die Notwehrhandlung muss als Verteidigung erforderlich sein, um den
                      Angriff sofort und wirksam zu brechen. Bei gleich effektiven Handlungs-alternativen ist die geringere Eingriffsintensität zu wählen.

                      Überschreitungen der Notwehr
                      (§ 33 StGB)
                      Gemäß § 33 StGB wird nicht bestraft, wer die Grenzen der Notwehr aus
                      Verwirrung, Furcht oder Schrecken überschreitet. Voraussetzung ist
                      auch hier das Vorliegen einer Notwehr-oder Nothilfelage, also ein noch gegenwärtiger rechtswidriger Angriff.
                      Ich vermute, dass der Richter die Gegenwärtigkeit als nicht gegeben ansieht und deswegen die Erforderlichkeit von tödlichem Schusswaffengebrauch infrage stellt.


                      Der wohl wichtigste, für den Rentner und Staatsanwalt zumindest, Teil des Exkurses folgt nach dem letzten Zitat, ich kann ihn aber als Sachunkundiger nicht vollständig bewerten
                      Wird nun die erforderliche oder gebotene Verteidigungshandlung durch (wegen des Angriffs verursachte)Verwirrung, Furcht oder Schrecken überschritten, so wird der/die Täter/in auch dann nicht bestraft. Es muss aber einen inneren Zusammenhang zwischen dem Affekt und der Notwehrüberschreitung geben.

                      Kommentar


                        #12
                        Ihr könnt hier gerne Paragraphen zerlegen, zitieren und zerpflücken bis der Arzt kommt. Das wird nichts daran ändern, dass dieses Urteil moralisch und mit gesundem "Rechtsempfinden" absolut nicht in Einklang zu bringen ist.

                        Dieses Urteil ist einfach falsch: Es macht das Opfer zum Täter! Und zwar, in Betracht der Umstände die zur Tat geführt haben, in einem unerträglichen Maße!!
                        ECRA

                        Patronensammlervereinigung

                        Kommentar


                          #13
                          Da hast du auch wieder recht.

                          Kommentar


                            #14
                            Zitat von KESSELRING Beitrag anzeigen
                            Ihr könnt hier gerne Paragraphen zerlegen, zitieren und zerpflücken bis der Arzt kommt. Das wird nichts daran ändern, dass dieses Urteil moralisch und mit gesundem "Rechtsempfinden" absolut nicht in Einklang zu bringen ist.

                            Dieses Urteil ist einfach falsch: Es macht das Opfer zum Täter! Und zwar, in Betracht der Umstände die zur Tat geführt haben, in einem unerträglichen Maße!!
                            Es mag ja sein dass hier anders empfunden wird, nur war jemand der hier das Urteil zerpflückt in der Verhandlung dabei und kann sicher sagen dass der Rentner eben auch keine für eine Notwehrhandlung falsche Aussage gemacht hat?

                            Johann

                            Kommentar


                              #15
                              Das Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf Freispruch plädierten und gemeinsam in Revision gehen, spricht Bände. Mehr muss man nicht wissen.

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X