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Petition gegen das Schiessstandsterben in Bayern

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  • HangMan
    antwortet
    der petitionstext wurde geändert!!!
    anscheinend haben ihm ein paar leutz klargemacht, wenn er das so "fordert", dass er dann mächtigen gegenwind auf seiner schiessanlage zu erwarten hat!!!

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  • johann
    antwortet
    Zitat von Gunner Beitrag anzeigen

    Das steht da so nicht und läßt sich so auch nicht ableiten.
    Der Petitionsersteller beruft sich auf die aus dem JG ableitbare Verpflichtung, sich schießtechnisch in Übung zu halten, um dem abzuschießenden Wild Qualen möglichst zu ersparen und begründet darauf seine Forderung nach einer Art staatlich abgesicherten zur Verfügungstellung von Schießanlagen.

    Auch wenn mir die Idee gefällt, denn sie ließe sich, zumindest was die gesetzliche Forderung nach Teilnahme an Trainings- u. Wettkampfschießen angeht, fast 1:1 auf Sportschützen übertragen, halte ich sie nicht für durchsetzbar.

    zweifelnd grüßt
    der Gunner
    Natürlich darf jeder den Text so interpretieren wie er meint dass es der andere gemeint hat und wie es dem Leser dann selbst am besten gefällt.

    Aktueller Textauszug:
    Die Bayerische Regierung wird gebeten, in der 20. Legislaturperiode eine Bundesratsinitiative zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zu initiieren, mit der die Schießausbildung der Jagdanwärter und Jäger bundeseinheitlich und verlässlich geregelt wird. Dazu gehört nicht nur die Vorgabe einheitlicher Schießdisziplinen und Schießleistungen bei der Ausbildung und Prüfung sowie die nachfolgende Pflicht zur Erbringung genau definierter Schießnachweise, sondern auch die Schaffung bzw. der Erhalt geeigneter Schießanlagen auf verlässlicher unternehmerischer Basis.
    Aber wie Du im zweiten Absatz ja schreibst scheinst Du es auch für eine Forderung nach Pflichtschießen zu interpretieren.
    Zuletzt geändert von johann; 07.07.2021, 13:01.

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  • Swisswaffen
    antwortet
    Ich bin froh, lebe ich nicht in Deutschland.

    Da gilt wohl: Alle gegen Alle! Sammler gegen Jäger gegen Sportschützen gegen Sammler.

    Da will man nun die Jäger verpflichten, dass sie schiessen müssen. Staatlicher Zwang. Unter dem Deckmantel der Schiessstand-Rettung. Lächerlich. Die Schiessstände sollen sich marktwirtschaftlich regeln. Es ist schon traurig genug, dass Sportschiessende Schiessen absolvieren müssen.

    Wenn man sich gegenseitig freiwillig Zwänge auferlegt, dann ist das Ende des Schiesswesens und des Waffenbesitzes bald vollständig erreicht. Das Beste dabei ist, dass sich die Interessierten gegenseitig fertig machen und wegrationalisieren. Die Waffengegner brauchen nur zuzuschauen und sich über ein solches Mass an Dummheit den Sack voll zu lachen.

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  • Gunner
    antwortet
    Zitat von HangMan Beitrag anzeigen
    wer als jäger das dingens unterschreibt fordert also den gesetzgeber auf ihm die PFLICHT aufzuerlegen, ständig schiessnachweise zu erbringen oder er verliert den jjs!!!
    Das steht da so nicht und läßt sich so auch nicht ableiten.
    Der Petitionsersteller beruft sich auf die aus dem JG ableitbare Verpflichtung, sich schießtechnisch in Übung zu halten, um dem abzuschießenden Wild Qualen möglichst zu ersparen und begründet darauf seine Forderung nach einer Art staatlich abgesicherten zur Verfügungstellung von Schießanlagen.

    Auch wenn mir die Idee gefällt, denn sie ließe sich, zumindest was die gesetzliche Forderung nach Teilnahme an Trainings- u. Wettkampfschießen angeht, fast 1:1 auf Sportschützen übertragen, halte ich sie nicht für durchsetzbar.

    zweifelnd grüßt
    der Gunner

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  • HangMan
    antwortet
    wer als jäger das dingens unterschreibt fordert also den gesetzgeber auf ihm die PFLICHT aufzuerlegen, ständig schiessnachweise zu erbringen oder er verliert den jjs!!!
    leutz, wie blöd muss man sein um das zu unterzeichnen?!?
    der ersteller macht das nur aus eigennutz und personlicher bereicherung!!!

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  • Hiker
    antwortet
    Das betrifft alle Schützen, das ist nicht nur ein Problem von BJV oder der Jägerschaft.
    Die Petition ist vom Betreiber der Anlage in Hattenhofen und die Anlage hat tatsächlich Probleme mit den Nachbarn. Wie in Unterdill und Schongau auch.
    Ist halt so wie überall, die Leute ziehen aufs Land, in die Nähe von Schießstand/Kuhglocken/Flugplatz/Kirchturm/Biergarten/usw.
    und nach ein paar Jahren wird geklagt.
    Ist die Klage erfolgreich, haben diese Leute sogar Chancen auf einen höheren Grundstückswert. Klagen bringt schon was.

    Ich glaube nicht daß sich der BJV für Hattenhofen, Schongau, Unterdill, usw. einsetzt, gerade deshalb hab ich unterschrieben.
    Zuletzt geändert von Hiker; 05.07.2021, 18:12.

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  • johann
    antwortet
    Zitat von Der Sheriff Beitrag anzeigen

    Ansonsten soll sich der BJV gefälligst selbst darum kümmern, dass seine Mitglieder auch weiterhin auf eigenen Schießständen lernen und üben können. Ich unterschreibe dafür gar nichts.
    Volle Zustimmung, auch wenn ich mich sowas nie zu schreiben getraut hätte.

    Der Petent ist namensgleich mit dem Betreiber der Anlage in Hattenhofen.und da scheint es Ärger mit den Nachbarn zu geben.

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  • Der Sheriff
    antwortet
    Hallo,

    sorry, aber selbst für mich als Jäger aus Bayern erscheint die Begründung dieser Petition sehr konstruiert.

    Der hier nächstgelegene Schießstand des BJV zeichnet sich nach meiner Bewertung in erster Linie durch unverschämte Standgebühren und überhebliches bzw. inkompetentes Personal aus. Mich haben sie jedenfalls dort gesehen. Meine Probeschüsse kann ich legal bis zu 300m auch ungestört und gefahrlos für andere im Revier abgeben. Und das mache ich auch.

    Ansonsten soll sich der BJV gefälligst selbst darum kümmern, dass seine Mitglieder auch weiterhin auf eigenen Schießständen lernen und üben können. Ich unterschreibe dafür gar nichts.

    Gruß,

    Bernhard

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  • Hiker
    hat ein Thema erstellt Petition gegen das Schiessstandsterben in Bayern.

    Petition gegen das Schiessstandsterben in Bayern



    https://www.openpetition.de/petition...rben-in-bayern

    Hier der Text der Petition:

    Stoppt das Schießstandsterben in Bayern...für die Jäger und Sportschützen unseres Landes!

    Die Bayerische Regierung wird gebeten, in der 20. Legislaturperiode eine Bundesratsinitiative zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zu initiieren, mit der die Schaffung bzw. der Erhalt geeigneter Schießanlagen auf verlässlicher unternehmerischer Basis verlässlich geregelt wird.

    Nirgendwo wird die Brauchtumspflege so beharrlich betrieben wie in bayerischen Schützenvereinen. Um diese Kultur und Tradition aufrechtzuerhalten, müssen unser Schießstände erhalten bleiben.

    Schießanlagen geraten nicht selten in den Fokus von Anwohnern, die sich durch vermeintlichen Schießlärm gestört fühlen. Gelegentliches knallen kann aus Sicht eines Menschen als viel störender empfunden werden, als ein kontinuierlicher Geräuschpegel.

    Behörden neigen erfahrungsgemäß dazu, Bürgern unreflektiert Recht zu geben und die Betreiber von Schießanlage mit mehr und mehr Auflagen zu überziehen. Dabei scheint es ihnen nicht selten völlig egal zu sein, ob der Unternehmer, der die Anlage betreibt, dabei an die Grenzen der Wirtschaftlichkeit getrieben wird.

    Selbstverständlich ist den Belangen derer, die mit Jagd und Schießen nichts „am Hut“ haben, in angemessener Weise Rechnung zu tragen. Andererseits muss es:
    • für die Ausübung der Jagd, die gesetzlich als solche und nicht nur hinsichtlich einzelner Verfahrensfragen geregelt ist, eine Verlässlichkeit für Jäger im Hinblick auf deren Schießausbildung geben.
    • für die Sportschützen eine Möglichkeit geben Ihren Sport nachzugehen und die Tradition und Kultur aufrechtzuerhalten.
    • für die Berufswaffenträger eine Möglichkeit geben Ihre Schießfertigkeiten zu erhalten und zu verbessern.

    Hierzu ist es erforderlich, eine diesbezügliche Verhältnismäßigkeit gesetzlich so zu definieren, dass sie über die Beschwerden Einzelner hinaus Geltung besitzt.

    Eine solche Regelung sollte sich optimaler Weise in einer der einschlägigen Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes, hier insbesondere auch der 4. und 18. BImSchV sowie der Schießstandrichtlinien niederschlagen.

    Begründung

    Aus Sicht der Jäger:
    In Deutschland besaßen im Jagdjahr 2019/2020 397.414 Personen einen Jagdschein. Das Land Bayern belegt dabei mit ca. 70.000 Jäger/innen den 4. Platz. Die Tendenz ist schon seit mehreren Jahren steigend (Quelle: Bayerischer Jagdverband - BJV).
    Absolventen einer Jagdschule müssen eine umfangreiche schießtechnische Ausbildung absolvieren. Bei der Prüfung sind, je nach Land, unterschiedliche Disziplinen erfolgreich zu schießen. Dazu gehört das Schießen auf die 100 m – Scheibe mit der Büchse, das Schießen auf den „laufenden Keiler“ sowie das Schießen auf Tontauben oder den Rollhasen. In manchen Ländern werden auch Kurzwaffen in die Prüfung mit einbezogen. Die Schießergebnisse sind qualifiziert abzuliefern, d.h. eine bestimmte Trefferquote ist zum Bestehen erforderlich.
    Schießen will gelernt sein. Um gute Schüsse abzugeben, muss ein Schütze lange üben. Darüber hinaus soll er seine diesbezüglichen Fähigkeiten nicht nur erhalten, sondern möglichst ausbauen, insbesondere vor dem Hintergrund der rasanten Entwicklung in der Waffen- und Munitionstechnik.
    Die Abgabe eines guten Schusses ist für einen Jäger gesetzlich verpflichtend, da er das Wild möglichst schonend zu erlegen hat. Im Rahmen seines Jagd- und Hegeauftrages, der ihm seitens des Bundes- und der Länderjagdgesetze auferlegt ist, geht ein „Jagdausübungsberechtigter“ die Verpflichtung ein, Wild im Rahmen von behördlich vorgegebenen Abschussplänen oder vergleichbaren Vereinbarungen, zu erlegen. Er tut dies quasi im staatlichen Auftrag, da ansonsten – also ohne Jäger – der Staat im Wege der Selbstvornahme in die Aufgaben der Jäger eintreten müsste.
    Aus den dargestellten Gründen folgt, dass der Jäger imstande sein muss, seine Schießfertigkeiten in geeigneten Schießanlagen einzuüben.

    Aus Sicht der Sportschützen:
    In unterschiedlichsten Disziplinen findet der Schießsport Eingang bis tief in die bayerische Gesellschaft. In zahlreichen Vereinen finden die Menschen zueinander, finden Gemeinschaft und im sozialen Miteinander Halt. Beim Schießsport kann, ja muss man sich auf das Ziel fokussieren, sich konzentrieren. Auf sich selbst, auf seinen Körper und auf seinen Sport. Alles muss in Einklang gebracht werden, wenn man ins Schwarze treffen möchte. Alle anderen Reize werden ausgeblendet. Hierdurch wird der Schießsport zur Meditation und zur Selbstfindung. Egal, ob beim eher statischen Schießen auf eine Zielscheibe, oder beim nicht minder anspruchsvollen Schießen auf Tontaube oder Keiler.
    Bei gründlichen Recherchen zu Schießsport ist festzustellen, dass wir in Deutschland eines der schärfsten Waffengesetze weltweit besitzen. Zur Erlangung einer Waffenbesitzkarte müssen Sportschütze einen langen und in allen Lebensbereichen durch Behörden kontrollierten Weg beschreiten. Mindestens ein Jahr bedarf es dazu regelmäßiger Nutzung von Leihwaffen innerhalb eines Vereins, im Rahmen derer die sichere Handhabung von Waffen und Sicherheitsvorschriften vermittelt werden. Dazu bedarf es einer regelmäßigen Schießausbildung von 12-mal pro Jahr im Monatsabstand oder alternativ von 18 Trainingseinheiten bei unregelmäßigen Schießzeiten. Sachkundeprüfungen zum Thema Waffenkunde und Recht müssen innerhalb dieses Zeitraumes ebenfalls abgelegt werden. Nach Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis für den Sportschützen wird 5 und 10 Jahre nach dem Ersterwerb geprüft, ob das einmal erteilte Bedürfnis noch fortbesteht. Dazu muss der Waffenbesitzer pro Waffengattung (Kurz- / Langwaffe) mit einer seiner Waffen nachweisen, dass er regelmäßig schießt. Ein regelmäßiges Schießen liegt dann vor, wenn einmal pro Quartal bzw. sechsmal im Jahr die Schießaktivität im Referenzzeitraum belegt werden kann.
    Da Sportschützen, wie im Waffengesetz vorgeschrieben, verpflichtet sind, regelmäßig zu schießen, ist der Bestand von Schießanlagen in seinem Umfeld von entscheidender Bedeutung.

    Aus Sicht der Berufswaffenträger:
    Ein funktioneller Schießstand im nahen Umfeld einer Millionenstadt wie München hat auch für Beamte der Polizei und Angestellte aus sicherheitsrelevanten Berufen wie Personenschützer und Wertgutsbegleiter Bedeutung. Personen aus diesen Berufszweigen haben oftmals keine oder nur mangelhafte Gelegenheiten, ihre Sicherheit und Präzision in der Waffennutzung regelmäßig zu prüfen. Aus Kostengründen sind die, an sich notwendigen, regelmäßigen Schießübungen auch bei der Polizei, längst eingeschränkt. Polizeiliche Schießstände sind zwischenzeitlich nahezu Exoten. Darum nutzen neben Sportschützen und Jägern häufig diese Berufsgruppen die noch wenigen vorhandenen Schießstände, um die Trainingseinheiten zu gewährleisten.
    Zuletzt geändert von Hiker; 30.07.2021, 09:09. Grund: Dieser Petitionstext hier ist vom 8.7. und wurde mittlerweile geändert.
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