einheitliche Schießnachweise aber hauptsächlich geht es um den Erhalt der Schießstände.
Soviel ich weiß, brauchen Jäger Schießnachweise nur für ihre Prüfung und für Bewegungsjagden.
Für Sportschützen sind die Nachweise nervige Normalität.
Nicht jeder hat die Möglichkeit im Revier legal und kostenlos 3-5 Schuß auf 300m zu machen.
Als Sportschütze ist man auf öffentliche Schießstände angewiesen und auch bereit dafür zu zahlen.
Die einzige Gelegenheit 300m zu schießen ist z.b. für mich Ulm, d.h. 170km einfache Fahrstrecke und 30Euro/halbeStd/Bahn.
Das Geld wird verlangt und von den Schützen bezahlt. Wird ja keiner gezwungen.
Die kleineren Stände wie Hattenhofen, Unterdill, Schongau, usw. werden mit immer mehr (teuren) Auflagen und Vorschriften belegt.
Solange bis es sich für die Betreiber nicht mehr rentiert und die Anlage geschlossen wird.
Von "persönlich bereichern" kann da keine Rede sein, da gehts nur noch um den Erhalt der Schießanlage.
Die Bereitstellung der Schießmöglichkeit darf kein Draufzahlgeschäft für den Betreiber sein.
Kommentar