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Urteil: mit jeder Waffe 12 bzw. 18 mal im Jahr schießen?

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    Urteil: mit jeder Waffe 12 bzw. 18 mal im Jahr schießen?

    Wenn dieses Urteil ernst gemeint ist, kommt neues Ungemach auf uns zu

    Der Direktlink funktioniert leider nicht, bitte auf der Seite nach: 4 A 2355/17.Z suchen.
    oderint dum metuant

    #2
    Von wem wurde das eingereicht? Wenn das kommt ist der schießsport tot!

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      #3
      Hat niemand eingereicht, einem inaktiven Schützen wurde das Bedürfnis aberkannt, das Gericht hat das Gesetz und die Verwaltungsvorschrift so interpretiert, dass 12/18 mit jeder Waffe der Wille de Gesetzgebers wäre um das Bedürfnis zu erhalten. Sehr abenteuerlich argumentiert und sicher hart an der Grenze zur Rechtsbeugung. Das bedeutet nicht, dass jetzt jede Behörde das ebenso sieht und danach handelt, aber es besteht natürlich das Risiko, das ein Sachbearbeiter ebenso drauf ist und WBK widerruft. Wenn du dann klagst, wird vermutlich jemand genau dieses Urteil aus der Tasche ziehen. Immerhin ein zweitinstanzlicher Beschluß.
      oderint dum metuant

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        #4
        Ich werde mal meinen Rechtsgelehrten dazu befragen ...

        An sich aber schon erschreckend, da der Bezug auf JEDE Waffe im Gegensatz zu den mir bisher bekannten Auslegungen steht.
        Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

        Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
        , aktueller denn je)

        I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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          #5
          Mein Bruder hat in Bayern einen Kurs zur Standaufsicht absolviert/müssen. Dort hatte er Kontakt zu einem vom Amt. Dort diskutiert man sehr wohl diese Option. Die sagen: Wer für die Waffe x ein Bedürfnis hat , muss diese Waffe auch in dem geforderten Maß 12/18 schießen. Allerdings wurde auch signalisiert, dass man aktuell noch keinen Weg hat, wie das zu kontrollieren wäre. Ja, wenn jemand den Schrank oder Schränke voll hat, wäre dies in der Tat ein großes Problem. Ich habe 5x lang und 2x kurz.... alles gleichzeitig kann man wohl kaum auf den Stand schleppen. Bei ca. 30 Terminen im Jahr aber wohl noch händelbar. Es ist zum ....ööö was hier abgeht.
          Gruß

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            #6
            Es gibt offenbar noch mehr solcher Urteile. Eine solche Rechtsauffassung steht dem vefasszen Recht und damit dem Willen des Gesetzgebers diametral entgegen. Das Gericht stellt damit das Prinzip der Gewaltenteilung in Frage, in d es selbst die Aufgaben der Legislative übernimmt. Wenn das so weitergeht,....
            oderint dum metuant

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              #7
              Demokratur, das wird kommen. Und dann wählen die Leute noch grün.............................
              MfG aus der schönen Pfalz

              Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
              Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

              "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

              Kommentar


                #8
                Schau mal, wer die Grünen in der Hauptsache gewählt haben. Die Jungen, die die Zusammenhänge und vieles mehr noch gar nicht kennen, aber super zu manipulieren sind. Warten wir‘s ab, es kommen Landtagswahlen und auch wieder . Die werden spätestens wenn sie Verantwortung übernehmen müssen, entzaubert. Hoffentlich geht bis dahin wenig kaputt...

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