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So . Alles gut . Magazine vor 2017 wurden alle als gemeldet bescheingt . Eingereicht per Mail . Amtliche Bescheinigung kam per Post .
Nun habe ich nur noch das Problem mit den drei AR 15 Magazinen . Antrag beim BKA mit Vermerk ,, möchte ich behalten ,, wird ja wohl
nicht klappen . Und auch evtl. spätere genehmigte notwendige Jagd auf auffälliges und Menschen angreifendes Wolfsrudel wird auch nicht reichen .
Aber ok . Sind Mags und nicht wertvoll . Gebe die dann zur Vernichtung ab .
Das Thema Wolf wird hier immer schlimmer. Schutzzäune die 10.000 und mehr Kosten werden den Schafzüchtern und Landwirten
aufgebürdet .Zuletzt geändert von ernst55; 22.05.2021, 20:47.
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Zitat von Weyland Beitrag anzeigen
Wo sollten sie denn eingetragen werden? Du erhältst von der Waffenbehörde eine Meldebescheinigung nach §37 h Waffengesetz.
Für Deine AR-Magazine ist nicht die Waffenbehörde sondern das BKA zuständig. Dort mußt Du nur eine Genehmigung nach "§ 58 Absatz 17 Waffengesetz (WaffG) in Verbindung mit § 40 Absatz 4 WaffG" beantragen. Meines Wissens ist sie sogar gebührenfrei.
https://www.bka.de/SharedDocs/Downlo...zMagazine.html
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Mein SB arbeitet im Home Office und ist nur schwer zu erreichen. Auf meine Bescheinigung warte ich jetzt schon 3 Monate und auf meine §27 Verlängerung 1 Monat.
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Zitat von ernst55 Beitrag anzeigenOb die Magazine nun eingetragen werden oder eine Bescheinigung ausreicht , wußte der SB noch nicht.
Allerdings nicht für meine AR 15 Magazine ( Waffenkauf nach dem 13.6.2017 ) Dann werde ich diese zur Vernichtung abgeben .
Für Deine AR-Magazine ist nicht die Waffenbehörde sondern das BKA zuständig. Dort mußt Du nur eine Genehmigung nach "§ 58 Absatz 17 Waffengesetz (WaffG) in Verbindung mit § 40 Absatz 4 WaffG" beantragen. Meines Wissens ist sie sogar gebührenfrei.
https://www.bka.de/SharedDocs/Downlo...zMagazine.html
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Ich bin demnächst wieder auf dem Amt um einen Schalldämpfer eintragen zu lassen. Abgegeben habe ich die Magazin-Auflistung am 02.03. Jetzt möchte ich schon gerne wissen, wann ich meine Bescheinigung bekomme.
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Habe gestern mit meiner Behörde gesprochen . Wußten auch nicht wie man das macht . Auflistung der Magazine und entsprechenden Waffenkauf mit Datum eingesandt. Termin erfolgt dann zeitnah. Ob die Magazine nun eingetragen werden oder eine Bescheinigung ausreicht , wußte der SB noch nicht.
Werde berichten . So wie es aussieht wird das unproblematisch möglich sein . Allerdings nicht für meine AR 15 Magazine ( Waffenkauf nach dem 13.6.2017 ) Dann werde ich diese zur Vernichtung abgeben .
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Zitat von ernst55 Beitrag anzeigenHat schon einer Magazine über 10 Schuß eintragen lassen und kann berichten ???
Einige wenige Sachbearbeiter / Behörden stellen sich etwas an. In den meisten Fällen führte dann ein Einspruch bzw. Rücksprache mit dem Behördenleiter zum Erfolg.
Ein Fall kam mir zu Ohr, wo ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden.mußte.
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Zitat von ernst55 Beitrag anzeigenHat schon einer Magazine über 10 Schuß eintragen lassen und kann berichten ??? Ich werde es im Juni machen . Bei den vor dem Stichtag erworbenen Waffen
wird ja wohl kein Problem geben .
Manche Behörde bezweifelt rundheraus die Richtigkeit der Angaben, wenn diese nicht durch eine Quittung o.ä. belegt werden können.
Dies ist bei einem Massenartikel zu Kleingeldpreisen, wie etwa dem G3-Magazin, nicht wirklich immer möglich.
Es wird spannend....
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Hallo,
dazu schreibe ich was, sobald ich die Bestätigung in Händen habe. Dauert noch ein paar Tage.
Gruß,
Bernhard
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Hat schon einer Magazine über 10 Schuß eintragen lassen und kann berichten ??? Ich werde es im Juni machen . Bei den vor dem Stichtag erworbenen Waffen
wird ja wohl kein Problem geben .
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Die nächste Bundestagswahl wird kommen. Ihr müsst nur darauf achten wem oder welcher Partei Ihr eure Stimme gebt. Die derzeit regierenden haben diese Vertrauen wohl sicher verspielt. Wolfi
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Zitat von Seepocke Beitrag anzeigen
Ja das stimmt, aber ich kenne keine Pumpe oder SLF mit mehr als 8 Schuß, also diesbezüglich doch ne Nullnummer, das Gesetz, oder?Im sportlichen Bereich werden in aller Regel Magazinverlängerungen verwendet und 10 Schuss sind dort Standard.
Der wichtige Punkt in dem Gesetz ist aber der Passus des "kleinsten bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers". Es zählt also bei einer 12/70 Flinte nicht nur dieses Kaliber, sondern eben auch alle möglich und zulässigen kleinen Varianten. Und das geht eben von gängigen wie 12/60 oder 12/65 bis zu irgendwelchen Exoten (12/45?). Da ist man dann schnell bei mehr als 10 Schuss (auch in einer 8er-Röhre)
.
Gleiches gilt auch für UHR. Wenn in die Röhre 10x357 Mag passt, gehen natürlich mehr in 38Spec. rein...
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Zitat von Sealord37 Beitrag anzeigenRöhrenmagazine in Selbstladeflinten sind fest verbaut
Für Jäger ist das Gesetz mit 10/20 ohne Bedeutung, da ohnehin nur Waffen mit kleinerer Kapazität geführt werden, aber wirklich ärgerlich für Sportschützen mit AR15 ff. Der Knaller ist die Frist. Wenn ich nun im Juli 2018 so ein Ding gekauft hätte, wäre ich im Arsch. Und sowas soll "Recht" sein??
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Röhrenmagazine in Selbstladeflinten sind fest verbaut
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Im Anhang ist die Rede ist von" fest verbauten Magazinen". Alle z.Z. auf dem Markt existierenden Halbautomaten egal welche Schussanzahl sie haben sind m.E. mit Ansteckmagazinen ausgerüstet. Soll fest verbautes Mag. gleich angestecktes Mag. heißen ?
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