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    #16
    Zitat von SHADOW Beitrag anzeigen
    Fertig geladen oder unterladen aufbewahren würde ich die Waffe dagegen nicht. Denn ich meine in so einem Fall wurde damals in dem Gerichtsurteil nämlich über den § 5 WaffG die Zuverlässigkeit des WBK-Inhabers infrage gestellt.
    Klar, mach ich auch nicht. Bleibt nur noch die Alternative, ein geladenes Magazin eben anderweitig zu parken - ist natürlich illegal aber fällt bei einer Kontrolle nicht auf. Die Beamten stellen ja schliesslich nicht die ganze Bude auf den Kopf. Die Ausrede, warum man dann im Fall des Falles so schnell schussbereit war, kann man sich ja in Ruhe vorher überlegen.

    Ich will hier nicht amerikanischen Verhältnissen das Wort reden aber wenn man auf dem Dorf wohnt, keine Polizei im näheren Umkreis, die holländische Grenze gleich ums Eck, öfter mal osteuropäische Fahrzeuge langsam durchs Dorf fahren sieht ... da macht man sich seine Gedanken.

    Aber was red ich ...
    Besser man hat eine Waffe und braucht sie nicht, als umgekehrt.

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      #17
      Zitat von SHADOW Beitrag anzeigen
      und es gab nur deswegen Ärger?
      Ja nur deswegen. Die Behörde sah sich im Recht und kam mit §5.2 durch. Das Gericht hat es auch so gesehen. Ich müsste mal auf der Homepage von DWJ oder VDW Düsseldorf nachschauen. Das Urteil sollte dort zu finden sein.
      "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
      Peter Ustinov

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        #18
        Zitat von ernst55 Beitrag anzeigen
        Geprüfte und ausgebildete Jäger und Sportschützen sollten einen grossen Waffenschein
        bekommen können in Deutschland .
        Warum ausgerechnet diese Gruppe, welche besondere Ausbildung und Prüfung haben die? Sie können natürlich den § 32 auswendig zitieren auch wenn ihn nicht jeder verstanden hat.

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          #19
          Zitat von johann Beitrag anzeigen
          Warum ausgerechnet diese Gruppe, welche besondere Ausbildung und Prüfung haben die? Sie können natürlich den § 32 auswendig zitieren auch wenn ihn nicht jeder verstanden hat.
          Ganz einfach :
          Mindestalter 30 Jahre plus mindestens 10 Jahre Erfahrung plus einer
          zusätzlichen Prüfung Kurzwaffe/Verteidigungsschiessen plus eigener vertrauter
          Kurzwaffe plus Eignungstest
          = Sicherheit das nichts passiert .

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            #20
            Wie Götterbote schon richtig gesagt hat, es gibt kein Bedürfnis für Selbstverteidigung für Sportschützen und Jäger.

            Ich glaube auch das ein voller magazin direkt neben der Waffe ärger bringen könte. Weniger problematisch wäre "denke ich persönlich" ein geladener Magazin im Monitionsfach oder in ein andere Behälter. Aber wie gesagt das kann keiner so genau beantworten weil jeder Behörde das anders wertet.

            Ein Revolver ist hier die Lösung die 6 Murmel sind schnell geladen.

            Aber mal im Ernst: Ich wäre da sehr vorsichtig was der Einsatz einer Waffe gegen vermeintliche Einbrecher angeht. Die Urteile und Ereignisse in der Vergangenheit haben gezeigt das du immer der gearschte bist. Ist der Einbrecher unbewaffnet zeigt dir den Fuck Finger , dreht sich um läuft weg dann kannst gar nichts machen außer ihm alles gute zu wünschen, weil du ihn mit der Waffe nicht verfolgen darfst. Ist er sagen wir mal bewaffnet und bedroht dich und du schießt ihn nieder dann fangen deine Probleme so erst richtig an. Dann kommt der Staatsanwalt und will wissen ob das Notwehr war oder nicht.

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              #21
              Zitat von babbi Beitrag anzeigen
              Aber mal im Ernst: Ich wäre da sehr vorsichtig was der Einsatz einer Waffe gegen vermeintliche Einbrecher angeht. Die Urteile und Ereignisse in der Vergangenheit haben gezeigt das du immer der gearschte bist. Ist der Einbrecher unbewaffnet zeigt dir den Fuck Finger , dreht sich um läuft weg dann kannst gar nichts machen außer ihm alles gute zu wünschen, weil du ihn mit der Waffe nicht verfolgen darfst. Ist er sagen wir mal bewaffnet und bedroht dich und du schießt ihn nieder dann fangen deine Probleme so erst richtig an. Dann kommt der Staatsanwalt und will wissen ob das Notwehr war oder nicht.
              Ein ordentlicher Ebenholzknüppel und feste druff (-: Aber nur auf den Körper und dazwischen ;-)
              !Nicht auf den Kopf oder in's Genicke! Wir wollen den lieben Einbrecher ja nicht lebenslänglich Unterhalt zahlen müssen... und hiebaggln wollen wir den ja auch nicht, sonst ist der Staatsanwalt auch böse ;-)
              Angeln im Karpfenteich ist wie Saujagd im Schweinestall.
              Ich schieße lieber auf wehrlose Scheiben mit: 5,6x15R, 8x57IS, 9x19, 9x29R, 9x33R
              -.. .--- ----. ..-. --.-

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                #22
                Zitat von babbi Beitrag anzeigen
                Wie Götterbote schon richtig gesagt hat, es gibt kein Bedürfnis für Selbstverteidigung für Sportschützen und Jäger.

                Ich glaube auch das ein voller magazin direkt neben der Waffe ärger bringen könte. Weniger problematisch wäre "denke ich persönlich" ein geladener Magazin im Monitionsfach oder in ein andere Behälter. Aber wie gesagt das kann keiner so genau beantworten weil jeder Behörde das anders wertet.

                Ein Revolver ist hier die Lösung die 6 Murmel sind schnell geladen.

                Aber mal im Ernst: Ich wäre da sehr vorsichtig was der Einsatz einer Waffe gegen vermeintliche Einbrecher angeht. Die Urteile und Ereignisse in der Vergangenheit haben gezeigt das du immer der gearschte bist. Ist der Einbrecher unbewaffnet zeigt dir den Fuck Finger , dreht sich um läuft weg dann kannst gar nichts machen außer ihm alles gute zu wünschen, weil du ihn mit der Waffe nicht verfolgen darfst. Ist er sagen wir mal bewaffnet und bedroht dich und du schießt ihn nieder dann fangen deine Probleme so erst richtig an. Dann kommt der Staatsanwalt und will wissen ob das Notwehr war oder nicht.

                Das ist genau richtig . Es geht nur darum bei durchgeknallten , bewaffneten und zu
                allem entschlossenen Monstern nicht schutzlos dazustehen .
                Zuletzt geändert von ernst55; 11.11.2017, 23:10.

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                  #23
                  Zitat von ernst55 Beitrag anzeigen
                  Das ist genau richtig . Es geht nur darum bei durchgeknallten , bewaffneten und zu
                  entschlossenen Monstern nicht schutzlos dazustehen .
                  Sehe ich auch so. Man erinnere sich nur an die Fälle, in denen schutzlose alte Menschen zu Hause überfallen und auf das übelste mißhandelt wurden - teilweise bis zum Tod. Solche Brüder stehen ja nicht wie teleportiert plötzlich im Schlafzimmer. Zumal ich die Schlafzimmertür abgeschlossen habe. Ich hoffe zumindest darauf, in einem solchen Fall die 9 mm noch aktivieren zu können - über die rechtlichen Folgen macht man sich wohl in einer solchen Situation keine Gedanken.

                  Natürlich schiesst man solchen Typen bei einer Flucht nicht in den Rücken aber von vorne ... so what? Wer will später beweisen, dass es keine Notwehr war? Wie soll sich ein alter Mann sonst wehren? Und den nötigen Warnschuss kann man immer noch später in die Decke stanzen
                  Besser man hat eine Waffe und braucht sie nicht, als umgekehrt.

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                    #24
                    Wie Götterbote schon richtig gesagt hat, es gibt kein Bedürfnis für Selbstverteidigung für Sportschützen und Jäger.

                    Dann stell dich einmal vor einen durchgedrehten Keiler ohne Waffe
                    Würde gerne noch Eintrittsgeld dafür bezahlen
                    Grüss dich

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                      #25
                      Jäger sind auch nicht gemeint. Das einzige Feindbild von Herrn Grafe sind wir BÖSEN "MORD"-, ähhh Sportschützen. KOTZ!!!!
                      http://german-rifle-association.de/welcome.html

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                        #26
                        Bin mir nicht sicher ob es eine gar so gute Idee ist, sowas öffentlich zu diskutieren und quasi noch Anleitungen zu geben was man im SV Fall dann macht. Auch die Thematik mit dem Verein gründen find ich nicht gut wenn man sie anspricht, auf so eine Idee würde nur jemand kommen der sich so gut mit dem Waffe gesetzt auskennt wie wir, aber nicht der Vorstand einer Radikalisierten Moschee . Ungeachtet meiner persönlichen Meinung dazu, finde ich einen öffentlichen Raum für den falschen Bereich

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                          #27
                          Gefulltes Magazin ist legal, es steht nurgends wie uch meine Mun zu verpacken habe....Tupperdose, Magazin oder Bonbonpapier. Un der Waffe bedeutet Waffe war geladen und das ist nicht erlaubt. Dass das führen einer geladenen Waffe auf dem eigenrn umfriedeten Grundstück erlaubt ist, klingt unglaublich, ist aber so. Mal sehn wie lange noch. Wahrscheinlich bis irgenein grüner Intellektueller Minderleister diesen Faden liest. Wobei erlaubt vielleicht das falsche Wort ist, ich wurde eher sagen: nicht ausdrücklich verboten. Denn im Streitfall könnte irgendwer behaupten, dass es sich hierbei um einen nicht sachgemäßen Umgang mit Waffen und Munition handelt.
                          oderint dum metuant

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