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FLÜCHTLING ERSCHOSSEN: VERFAHREN GEGEN JÄGER EINGESTELLT

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  • akrisios
    antwortet
    Sehr gutes Urteil.

    Bemerkenswert auch: "Die Familie des erschossenen Albaners hatte Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens wegen des Tötungsdelikts eingelegt". Wahrscheinlich war man noch auf Entschädigung aus. Geht doch normalerweise im Disneyland-Rechtsstaat, der leitplankenlosen Schutzmacht aller Straftäter mit Kennzeichen D.

    Ich vermute das die werte albanische Familie (ich sehe den Clan vor mir) nun darum bemüht ist über weitere Kreise Satisfikation vom Schützen zu erlangen, ganz nach südost"europäischer" Kultur- & Sitte.

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  • sportschütze007
    antwortet
    sehr richtig so!!
    ich hoffe nur die Karriere des Haagener Staatsanwalts ist damit nicht vorbei denn nun werden sie wieder aufjaulen, die Gutmenschen!
    [kein Bezug zum Thema Waffen. Gunny]
    Zuletzt geändert von Gunner; 29.12.2016, 06:00.

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  • Götterbote
    antwortet
    Richtig so!

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  • FLÜCHTLING ERSCHOSSEN: VERFAHREN GEGEN JÄGER EINGESTELLT

    Weil ein Flüchtling aus #Herford bei einem Einbruch erwischt wurde, schoss der Wohnungsbesitzer ihm in den Kopf. Trotzdem wird nicht weiter gegen den 63-Jährigen ermittelt. | TAG24
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