Stand: 28.10.2021 14:37 Uhr
Landwirtschaft und Bauprojekte - das sind die größten Feinde des Feldhamsters. Jetzt hat der EuGH das Recht der gefährdeten Tiere auf ihren Lebensraum gestärkt: Nicht nur ihr Bau sei zu schützen, sondern das gesamte Umfeld.
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Selbst Fortpflanzungsstätten, die der Feldhamster nicht mehr nutzt, müssen geschützt werden.
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In dem konkreten Fall aus Österreich wurde auf einem Grundstück gebaut, auf dem sich der Feldhamster bereits angesiedelt hatte. Dadurch wurden mindestens zwei Hamsterbaueingänge zerstört.
Gegen den leitenden Mitarbeiter der Baufirma wurden wegen eines Verstoßes gegen Naturschutzrecht eine Geldstrafe verhängt. Dieser legte Beschwerde beim Verwaltungsgericht Wien ein. Die dortigen Richter wandten sich an den EuGH und baten um Auslegung.
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