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    Pfändung

    Moin Community,

    hat jemand von euch schonmal ne Pfändung durchgemacht und weiß ob z.B. Waffen gepfändet werden dürfen? Bei https://www.privatinsolvenz.net/pfaendung/ steht ja sowas wie das alles gepfändet werden darf was Wert hat, wie wird denn dann der Wert ermittelt wenn eine Waffe z.B. ein Erbstück ist und halt unendlichen Wert für einen hat?

    #2
    Zitat von Hunter19 Beitrag anzeigen
    Moin Community,

    hat jemand von euch schonmal ne Pfändung durchgemacht und weiß ob z.B. Waffen gepfändet werden dürfen? Bei https://www.privatinsolvenz.net/pfaendung/ steht ja sowas wie das alles gepfändet werden darf was Wert hat, wie wird denn dann der Wert ermittelt wenn eine Waffe z.B. ein Erbstück ist und halt unendlichen Wert für einen hat?
    Das Schuldrecht und die Kaufleute kennen keine emotionalen Werte.
    Als ich einen Schrank voll Waffen von meinem Vater erbte, gingen die in der Erbschaftssteuer auch als "wertlos" durch.

    Verkauf die Dinger an einen vertrauenswürdigen, der sie Dir zum geeigneten Zeitunkt zurückverkauft.
    Am Besten an einen Freund, der Dir auf die Art einen Kredit gibt um Dich aus Deiner Notlage rauszuboxen.
    Übrigens: Eigentum an der Waffe ist nicht Gegenstand des Waffenrechts. Ich war schon Eigentümer einer Waffe, zu der ich (noch) keine Besitzberechtigung hatte. Der Verkäufer brauchte das Geld und ich habe sie ja nicht erworben im Sinne des WaffG. Die ist einfach bei dem auf WBK und im Schrank geblieben.
    Sippen sterben, Besitz vergeht, am Ende stirbst auch Du. Eines weiß ich, das nimmer stirbt: Der gute Ruf, den sich einer erwarb im Leben.

    Verstand ist ein zweischneidig' Schwert!
    Aus hartem Stahl, mit scharfem Schliff.
    Charakter ist daran der Griff.
    Und ohne Griff, ist es nichts Wert.
    -Und tötet gar, den der es führt.-

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      #3
      Zitat von Hunter19 Beitrag anzeigen
      Moin Community,

      hat jemand von euch schonmal ne Pfändung durchgemacht und weiß ob z.B. Waffen gepfändet werden dürfen? Bei https://www.privatinsolvenz.net/pfaendung/ steht ja sowas wie das alles gepfändet werden darf was Wert hat, wie wird denn dann der Wert ermittelt wenn eine Waffe z.B. ein Erbstück ist und halt unendlichen Wert für einen hat?
      Eine Pfändung habe ich noch nicht durchgemacht.

      Waffen wie auch andere Wertgegenstände können gepfändet werden.

      Bei den Kommunen bekommst Du auch Adressen für qualifizierte Beratung.
      Zuletzt geändert von johann; 21.10.2021, 11:11.

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        #4
        Zitat von Kjell Beitrag anzeigen

        Übrigens: Eigentum an der Waffe ist nicht Gegenstand des Waffenrechts. Ich war schon Eigentümer einer Waffe, zu der ich (noch) keine Besitzberechtigung hatte. Der Verkäufer brauchte das Geld und ich habe sie ja nicht erworben im Sinne des WaffG. Die ist einfach bei dem auf WBK und im Schrank geblieben.
        Dieser Weg wird ihm hier nicht helfen, denn was auf der WBK steht, ist aus staatlicher Sicht "seins" und kann gepfändet werden.
        Kommt dann noch hinzu, dass man die Waffe ohne den Weg des WaffG zu beschreiten, verkauft hat, dann kommen wahrscheinlich noch weitere Probleme hinzu. (Illegealer Waffenhandel...?!?)

        besitzerhaltende Grüße
        vom Gunner


        Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

        Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
        , aktueller denn je)

        I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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          #5
          Sofern man zu der Thematik Waffen pfänden Tante Google befragt, kommt man tatsächlich zu brauchbaren Ergebnissen.
          Wer hätte das nur gedacht ???

          KLICK MICH
          Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

          Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
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            #6
            Verkauf die Dinger an einen vertrauenswürdigen, der sie Dir zum geeigneten Zeitunkt zurückverkauft.
            wenn die pfändung schon ins haus steht und dir bekannt, dann darfst du gar nix mehr verkaufen!
            das kann ganz schnell nach hinten los gehen und du handelst dir sogar noch ne anzeige ein wegen "unterschlagung"!

            und JA, waffen sind "wertgegenstände" die wie jeder andere gegenstand gepfändet werden kann!
            "H&K - Because you suck, and we hate you!!!" (I-Net Blog)

            "Anything you do can get you killed, including nothing!" (Murphy's Law)

            "Das Wort eines Mannes ist nur soviel wert wie seine Information" (Verfasser Unbekannt!)

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              #7
              Danke für die fleißigen/hilfreichen Beiträge

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