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    Unfall

    Guten Tag liebe Forum-User,

    mir ist was seltsames passiert letztens und brauche euren Rat. Letzten Abend bin ich vom Einkaufen gekommen und habe mich in mein Auto begeben. Angeschnallt, Lenkrad eingeschlagen und bin langsam losgerollt. In dem Zuge habe ich dann das Licht angeschaltet, einige Sekunde später kam mir ein Rollerfahrer entgegen und hat sein Lenkrad rumgerissen und ist gestürzt. Ich habe ihn gefragt ob alle ok sei, er sagte das alles in Ordnung wäre und ist weiter gefahren. drei Stunden später stand dann die Polizei vor meiner Tür und hat mich der Fahrerflucht und Körperverletzung beschuldigt, was mich sehr stutzig macht da wir uns nicht einmal berührt haben. Ich haben in sämtlichen Foren nach einer Antwort gesucht aber nichts passendes gefunden. Deswegen versuch ich es hier auf diesem Weg, hat einer schonmal sowas erlebt?

    #2
    Zitat von Werrni0 Beitrag anzeigen
    Guten Tag liebe Forum-User,

    mir ist was seltsames passiert letztens und brauche euren Rat. Letzten Abend bin ich vom Einkaufen gekommen und habe mich in mein Auto begeben. Angeschnallt, Lenkrad eingeschlagen und bin langsam losgerollt. In dem Zuge habe ich dann das Licht angeschaltet, einige Sekunde später kam mir ein Rollerfahrer entgegen und hat sein Lenkrad rumgerissen und ist gestürzt. Ich habe ihn gefragt ob alle ok sei, er sagte das alles in Ordnung wäre und ist weiter gefahren. drei Stunden später stand dann die Polizei vor meiner Tür und hat mich der Fahrerflucht und Körperverletzung beschuldigt, was mich sehr stutzig macht da wir uns nicht einmal berührt haben. Ich haben in sämtlichen Foren nach einer Antwort gesucht aber nichts passendes gefunden. Deswegen versuch ich es hier auf diesem Weg, hat einer schonmal sowas erlebt?
    Hallo Werni0, also aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, dass egal was passiert, man immer die Polizei einschalten sollte. Es kann im nachhinein immer übler ausgehen wenn es nicht alles von der Polizei aufgenommen wurde. Das kann natürlich dazu führen das im Umkehrschluss darauf verwiesen wird, dass du Fahrerflucht begangen hast. Hab jetzt mal nachgeschaut und was gefunden was zu deinem Fall passt (https://www.bussgeld-info.de/meldepflichtiger-unfall/), lies dich mal rein und schalte eventuell einen Anwalt ein. Es kann sonst auch zum Fahrer Erlaubnis Entzug kommen.

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      #3
      Zitat von Hunter19 Beitrag anzeigen

      Hallo Werni0, also aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, dass egal was passiert, man immer die Polizei einschalten sollte. Es kann im nachhinein immer übler ausgehen wenn es nicht alles von der Polizei aufgenommen wurde. Das kann natürlich dazu führen das im Umkehrschluss darauf verwiesen wird, dass du Fahrerflucht begangen hast. Hab jetzt mal nachgeschaut und was gefunden was zu deinem Fall passt (https://www.bussgeld-info.de/meldepflichtiger-unfall/), lies dich mal rein und schalte eventuell einen Anwalt ein. Es kann sonst auch zum Fahrer Erlaubnis Entzug kommen.
      Danke für die schnelle antwort ich werd mich mal schlau machen und geb bescheid

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        #4

        § 142
        Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort




        (1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
        1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
        2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,
        wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

        ........

        (5) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.



        Bei einem Unfall muß es nicht unbedingt zu einem Zusammenstoß zwischen den Beteiligten kommen. Es würde in deinem Fall z. B. reichen, wenn du durch dein Verhalten deinen Unfallgegner zu einem Brems-/Ausweichmanöver zwingst, so daß dieser stürzt und dadurch einen Sach- und/oder Körperschaden erleidet. Ob dies der Fall war, kann und will ich natürlich von hier aus nicht beurteilen.

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          #5
          Maul halten und einen Anwalt beauftragen. Hier kann dir Deine Versicherung, auch die Haftpflicht wenn Du nicht Rechtschutzversichert bist weiterhelfen.

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            #6
            Ich habe die Erfahrung gemacht, daß es sehr erfolgreich ist, sehr kooperativ mit Polizei und Staatsanwaltschaft umzugehen. Je mehr Du selbst die Sache als "Mißverständnis" aufzulösen versuchst, in dem Du beispielsweise einen Bericht schreibst, um so einfacher haben die es, festzustellen, daß "kein Verfolgungsinteresse" vorliegt.
            Sippen sterben, Besitz vergeht, am Ende stirbst auch Du. Eines weiß ich, das nimmer stirbt: Der gute Ruf, den sich einer erwarb im Leben.

            Verstand ist ein zweischneidig' Schwert!
            Aus hartem Stahl, mit scharfem Schliff.
            Charakter ist daran der Griff.
            Und ohne Griff, ist es nichts Wert.
            -Und tötet gar, den der es führt.-

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              #7
              Hallo,

              ob ein Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wird entscheidet allein die Staatsanwaltschaft.

              Klappe halten, Fachanwalt für Verkehrsstrafrecht einschalten

              Gruß,

              Bernhard

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                #8
                Dito, sag nix ohne (D)einen Anwalt.
                MfG aus der schönen Pfalz

                Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
                Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

                "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

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                  #9
                  Mir ist mal was ähnliches passiert. Ich will in einen Kreisverkehr einfahren und sehe im letzten Moment, dass da schon ein Rollerfahrer fährt. Ich steig in die Eisen, komme aber noch vor der Haltelinie zum stehen. Der Roller kommt auch zum stehen und...kippt um. Zeugen haben die Polizei gerufen, die den "Umfall" (pun intended) aufgenommen hat. Ergebnis: mangelnde Beherrschung des Fahrzeugs. Mein Frau macht noch ein paar Fotos vom Kratzer am Roller, der alte Herr hat, laut eigener Aussage, nichts abbekommen. 3 Wochen später geht er zum Arzt und der stellt ihm ein Gefälligkeitsgutachten aus. Damit landete die Sache beim Staatsanwalt. Der Polizist, der den Unfall aufgenommen hat, rief mich zu Hause an und unterrichtete mich. Staatsanwalt sah das genau so und stellte das Verfahren ein. Und nun kommts. Meine Versicherung wollte auf Grund der Aktenlage eine Volllackierung des Rollers (ca 2.000,-) zahlen und mich zurückstufen, obwohl Polizei und SA andere Aussagen gemacht hatten. Da wurde ich dann auch deutlich und untersagte mit Androhung meines RA die Zahlung. Und tatsächlich, die Sparkassenversicherung knickte ein. Hab dann aber doch die Versicherung gewechselt.

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                    #10
                    Zitat von Cannonball Beitrag anzeigen
                    Mir ist mal was ähnliches passiert. Ich will in einen Kreisverkehr einfahren und sehe im letzten Moment, dass da schon ein Rollerfahrer fährt. Ich steig in die Eisen, komme aber noch vor der Haltelinie zum stehen. Der Roller kommt auch zum stehen und...kippt um. Zeugen haben die Polizei gerufen, die den "Umfall" (pun intended) aufgenommen hat. Ergebnis: mangelnde Beherrschung des Fahrzeugs. Mein Frau macht noch ein paar Fotos vom Kratzer am Roller, der alte Herr hat, laut eigener Aussage, nichts abbekommen. 3 Wochen später geht er zum Arzt und der stellt ihm ein Gefälligkeitsgutachten aus. Damit landete die Sache beim Staatsanwalt. Der Polizist, der den Unfall aufgenommen hat, rief mich zu Hause an und unterrichtete mich. Staatsanwalt sah das genau so und stellte das Verfahren ein. Und nun kommts. Meine Versicherung wollte auf Grund der Aktenlage eine Volllackierung des Rollers (ca 2.000,-) zahlen und mich zurückstufen, obwohl Polizei und SA andere Aussagen gemacht hatten. Da wurde ich dann auch deutlich und untersagte mit Androhung meines RA die Zahlung. Und tatsächlich, die Sparkassenversicherung knickte ein. Hab dann aber doch die Versicherung gewechselt.
                    Das ist echt ärgerlich, Personenschäden sind immer mit Vorsicht zu genießen.

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                      #11
                      Zitat von Werrni0 Beitrag anzeigen
                      Guten Tag liebe Forum-User,

                      mir ist was seltsames passiert letztens und brauche euren Rat. ...Deswegen versuch ich es hier auf diesem Weg, hat einer schonmal sowas erlebt?
                      Gibt es schon Neuigkeiten?

                      LG
                      Kjell
                      Sippen sterben, Besitz vergeht, am Ende stirbst auch Du. Eines weiß ich, das nimmer stirbt: Der gute Ruf, den sich einer erwarb im Leben.

                      Verstand ist ein zweischneidig' Schwert!
                      Aus hartem Stahl, mit scharfem Schliff.
                      Charakter ist daran der Griff.
                      Und ohne Griff, ist es nichts Wert.
                      -Und tötet gar, den der es führt.-

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                        #12
                        Zitat von Kjell Beitrag anzeigen
                        Gibt es schon Neuigkeiten?

                        LG
                        Kjell
                        Ich war beim Anwalt wie ihr alle empfohlen habt, Rechtsschutzversicherung hat gesagt das sie erst übernehmen falls ich für die Fahrerflucht nicht schuldig gesprochen werde. Das gleiche würde für die Versicherung gelten, nervig! Aber fühle mich ganz gut aufgehoben der Anwalt hat mir bisschen die Nervosität genommen.

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                          #13
                          Der Rollerfahrer hat sich doch als erster vom Unfallort entfernt. Hat er sich wg Fahrerflucht selbst angezeigt, bevor er dich angezeigt hat?

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                            #14
                            So hab ich das noch nie betrachtet aber ich werde das mal beim Anwalt ansprechen, danke!

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