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  • Cody
    antwortet
    Danke für euren Antworten, jetzt kenne ich mich ein bisschen besser aus

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  • Cannonball
    antwortet
    Zitat von johann Beitrag anzeigen
    ... Wenn natürlich die Parkzeit zeitlich begrenzt ist kann das anders aussehen....
    Die ist auf Autobahnparkplätzen aber auf 2 Jahre begrenzt. Dann ist der TÜV abgelaufen.

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  • Othmar
    antwortet
    Zitat von johann Beitrag anzeigen
    Schön wenn wir den kleinen eine Freude machen können!

    Wetten dass das der gebildete User wieder nicht versteht.[/QUOTE]

    Natürlich hast mir eine grosse Freude gemacht Johann, eine sehr grosse Fruede sogar und es scheint mir, dass du ein ganz Intelligentes Kerlchen bist welcher
    in unserem grossen Nachbarkanton lebt!
    Solche Kerlchen brauchen wir!
    Zuletzt geändert von Othmar; 15.07.2021, 14:31.

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  • johann
    antwortet
    Zitat von Kjell Beitrag anzeigen
    Na ja, es ging ja um das Übernachten. Ich meinte schon: "Über nacht den Klappstuhl draußen hinstellen" im Sinne von "ich richte mich hier ein". Dann nimmt die keiner mehr das "Rasten" ab. Ich dachte, der Bezug wäre klar gewesen.
    Für Othmar offensichtlich nicht, da campen mit häuslichem einrichten auf Parkplätzen in den meisten Staaten nicht erlaubt ist und ein Verbot bei uns dann doch nicht so besonders lustig sein sollte.
    Du, ich kann das auch sehr gut anders interpretieren. Zumal in einer Zeit, in der mehr und mehr selbsternannte Hochmoralisten mehr und mehr an Einfluß gewinnen und bestimmen, welche Worte wir benutzen können / dürfen / sollen.
    Wobei es nicht schaden muss dass man allgemein verständliche Begriffe verwendet.

    Manchmal wäre ich froh, wenn sich unser Land etwas von den Schweizern abschaute.
    Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen für Kfz (sonst meint wieder jemand ich meine die Munition) und die merkliche Summen bei Verstößen als Beispiel.

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  • Kjell
    antwortet
    Zitat von johann Beitrag anzeigen

    Das kann in bestimmten Situationen schon der Fall sein, zB an einem engen Parkplatz wenn dann der vorbeifahrende Verkehr behindert wird, wenn Du aber den Kühlschrank in deinem Wohnwagen nur über eine Stufe erreichst musst Du halt so parken dass du niemanden behinderst.

    Der Klappstuhl wird genauso wenig beanstandet wenn es um eine Pause auf der Reise geht, sogar die halbe Bier muss da kein Problem sein, Wenn natürlich die Parkzeit zeitlich begrenzt ist kann das anders aussehen.
    Na ja, es ging ja um das Übernachten. Ich meinte schon: "Über nacht den Klappstuhl draußen hinstellen" im Sinne von "ich richte mich hier ein". Dann nimmt die keiner mehr das "Rasten" ab. Ich dachte, der Bezug wäre klar gewesen.

    Zitat von johann Beitrag anzeigen
    Sicher kann Othmar es verstehen, er kann es aber auch sehr gut anders interpretieren.
    Du, ich kann das auch sehr gut anders interpretieren. Zumal in einer Zeit, in der mehr und mehr selbsternannte Hochmoralisten mehr und mehr an Einfluß gewinnen und bestimmen, welche Worte wir benutzen können / dürfen / sollen.

    Manchmal wäre ich froh, wenn sich unser Land etwas von den Schweizern abschaute.

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  • johann
    antwortet
    Zitat von Othmar Beitrag anzeigen

    Wer allerdings ein Treppchen an sein WoMo stellt, oder gar einen Klappstuhl davor, der hat überzogen und bekommt einen Platzverweis.
    So ist das in Deutschland.
    Das kann in bestimmten Situationen schon der Fall sein, zB an einem engen Parkplatz wenn dann der vorbeifahrende Verkehr behindert wird, wenn Du aber den Kühlschrank in deinem Wohnwagen nur über eine Stufe erreichst musst Du halt so parken dass du niemanden behinderst.

    Der Klappstuhl wird genauso wenig beanstandet wenn es um eine Pause auf der Reise geht, sogar die halbe Bier muss da kein Problem sein, Wenn natürlich die Parkzeit zeitlich begrenzt ist kann das anders aussehen.

    Sicher kann Othmar es verstehen, er kann es aber auch sehr gut anders interpretieren.



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  • Kjell
    antwortet
    Zitat von Othmar Beitrag anzeigen
    Es wird immer lustiger in unserem grossen Nachbarkanton
    1) @ Johann: Doch, er versteht es.
    2) @ Othmar: Kennst Du das: Man liebt sein Vaterland, OBWOHL so vieles absurd und grotesk läuft? Nicht "weil" es so läuft?
    Es laufen so viele Dinge gerade schief, die Ihr nicht abbekommt, weil ihr in eurer Confoedaratio Helvetica eine andere Geschichte, eine andere Kultur habt. Und damit meine ich nicht das platte "33-45"-Gedöhns.
    Aber dennoch: Es ist nunmal meine Heimat. Und zu der stehe ich. Auch, wenn ich Dein Kopfschütteln gut verstehen kann. Mir tut auch oft der Nacken weh vor lauter Kopfschütteln.

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  • johann
    antwortet
    Zitat von Othmar Beitrag anzeigen



    Es wird immer lustiger in unserem grossen Nachbarkanton
    [/QUOTE]

    Schön wenn wir den kleinen eine Freude machen können!

    Wetten dass das der gebildete User wieder nicht versteht.

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  • Othmar
    antwortet
    Zitat von Kjell Beitrag anzeigen

    Wer allerdings ein Treppchen an sein WoMo stellt, oder gar einen Klappstuhl davor, der hat überzogen und bekommt einen Platzverweis.
    So ist das in Deutschland.
    Es wird immer lustiger in unserem grossen Nachbarkanton

    Zuletzt geändert von Gunner; 15.07.2021, 15:08. Grund: Zitat instand gesetzt ;-)

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  • Gunner
    antwortet
    Ein Frage, die Tante Google schnell eindeutig beantwortet: KLICK

    stets rastend grüßt
    der Gunner

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  • Kjell
    antwortet
    Ich habe das tatsächlich mal bei der Polizeidienststelle an meinem Wohnort nachgefragt. Dort sagte man mir:
    1) Der öffentliche Parkraum ist Verkehrsraum, kein Campingplatz. Camping ist eine unerlaubte Umnutzung.
    2) Zur Teilnahme am Straßenverkehr gehört auch, zu "Ruhen, um die Fahrtüchtigkeit wieder herzustellen".Das nennt man dann "Rasten". Das soll ich immer antworten, wenn ein Polizist an den Bulli klopft und mich fragt, was ich da mache. "Guten Tag, ja, Ich ruhe, weil ich zum Fahren zu müde war. Dann stärke ich mich mit einer Dose Ravioli und weiter geht die Fahrt." Wenn ich dabei eine Flasche Bier in der Hand halte, so der Polizist, wirkt das aber unglaubwürdig.
    3) Das Essen kleiner Mahlzeiten gehört zum Rasten auch dazu.

    Wer allerdings ein Treppchen an sein WoMo stellt, oder gar einen Klappstuhl davor, der hat überzogen und bekommt einen Platzverweis.
    So ist das in Deutschland.

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  • johann
    antwortet
    Zitat von Cody Beitrag anzeigen
    Hey an alle eine Frage wie fahrt ihr so in den Urlaub?
    Mit Auto Motorrad oder Fahrrad, kommt halt auf die Situation an.


    Ich habe noch nie gehört das man für unbegrenzte Zeit wo sehen darf? Stimmt das?
    Da braucht Waffenbesitzer wieder mal eine Lösung für ein nicht bestehendes Problem..
    Wer braucht ein zugelassenes Fahrzeug wenn er nicht damit fahren will? Spätestens zum nächsten TÜV wird dann die unbegrenzte Zeit beendet und die Parklücke frei.

    Campingbetrieb fällt nicht unter parken.

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  • Cody
    hat ein Thema erstellt Wie fahrt ihr in den Urlaub?.

    Wie fahrt ihr in den Urlaub?

    Hey an alle eine Frage wie fahrt ihr so in den Urlaub? Ich fahr gerne mit dem Wohnmobil weg. In einem Artikel habe ich neulich gelesen https://www.sos-verkehrsrecht.de/c/stvo-wohnmobil/, das man eigentlich überall parken darf. Sofern die Nutzung eines Parkplatzes nicht in irgendeiner Weise beschränkt ist, dürfen Sie hier für unbegrenzte Zeit auch mit einem Wohnmobil parken. Wichtig ist, dass dieses über eine gültige HU-Plakette verfügt und innerhalb der Begrenzungsstreifen der Parkbucht steht. Ich habe noch nie gehört das man für unbegrenzte Zeit wo sehen darf? Stimmt das?
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