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  • Kjell
    antwortet
    Zitat von Othmar Beitrag anzeigen
    Obwohl wir hierzulande ein recht liberales Waffengesetz geniessen, darf ich als Privatperson keine Teilmantelmunition für Faustfeuerwaffen erwerben und müsste dementsprechend eine Spezialbewilligung beantragen welche nur schwer und gut begründet zu erlangen ist!
    Ich würde sagen, es ist einfach besser zuendegedacht, Euer Waffengesetz.

    Aber zum Thema: Nee, das lass ich lieber...

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  • Cannonball
    antwortet
    Nach einem früheren Einbruch habe ich in meinem neuen Haus alles an mechanischer Sicherung eingebaut, was gut und teuer ist, bis hin zu durchbruchhemmendem Glas. Wer also bei mir rein kommt benötigt schon etwas mehr als kriminelle Energie. Und damit muß ich mit einem körperlichen Angriff auf mich und meine Familie rechnen. Und das heißt für mich: wenn einer rein kommt dann kommt er ganz sicher nicht mehr raus. Punkt. Und dabei ist die Schußwaffe das letzte verfügbare Wirkmittel, denn die liegt ja gesetzestreu im Panzerschrank.

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  • Othmar
    antwortet
    Zitat von Gunner Beitrag anzeigen

    Damit liegst Du insofern falsch, als dass sich ARMEEN an die Genfer Konvention zu halten haben, keineswegs ist sie für Polizeien oder Privatpersonen bindend.
    An sonsten gäbe es nicht so viele Teilmantelmunition für Personal Defence und erst recht keine Action-4 bei den Polizeien.

    defensive Grüße
    vom Gunner
    Bei der Munition für Sicherheitseinsatzkräfte handelt es sich um mannstoppwirkende Geschosse, wie in deinem Artikel erwähnt mit Kuststoffspitzprojektilen, mit welcher die Umgebungsgefärdung massiv eingeschränkt wird und somit ein Durchschuss wie mit Vollmantel oder massiven Teilmantel verhindert werden kann und dafür wurde genau diese Muition entwickelt!
    Bei der Entwicklung dieser Munition wurde das Verbot (Genver Konvention, Haager Ldndkriegsordnung) miteinbezogen und somit ein Kompromiss getätigt.

    1899 wurden in der Haager Landkriegsordnung verschiedene Gebräuche im Landkrieg verabschiedet. Der Artikel 23 untersagt die Verwendung von Gift oder vergifteten Waffen sowie den Gebrauch von Waffen, Geschossen oder Stoffen, die geeignet sind, unnötigerweise Leiden zu verursachen.[3] Darunter fallen Antipersonengeschosse mit starker Deformations- und Zerlegewirkung. (z. B. Teilmantelgeschoss)

    1925 folgte das Genfer Protokollwelches chemische und biologische Waffen ächtete. Dieses Protokoll wurde ergänzt durch die Biowaffenkonvention (1972) und die Chemiewaffenkonvention (1993).

    Ob sich Kriegsparteien daran halten ist eine andere Frage, in jüngsten Konflikten wurden ja trotzdem auch chemische Kampfstoffe gegen Menschen eingesetzt!

    Obwohl wir hierzulande ein recht liberales Waffengesetz geniessen, darf ich als Privatperson keine Teilmantelmunition für Faustfeuerwaffen erwerben und müsste dementsprechend eine Spezialbewilligung beantragen welche nur schwer und gut begründet zu erlangen ist!

    Für die Ausübung der Jagd muss man die Teilmantelmuni nach Jagdvorschrift verwenden.

    Trotzdem danke für deine lehrreiche Mitteilung!

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  • Gunner
    antwortet
    Zitat von Othmar Beitrag anzeigen


    Ich denke da handelt es sich um Teilmantelgeschosse, welche wir für die Jagd verwenden und nach der Genfer Konvention ist es grundsätzlich verboten diese gegen Menschen einzusetzen!
    Damit liegst Du insofern falsch, als dass sich ARMEEN an die Genfer Konvention zu halten haben, keineswegs ist sie für Polizeien oder Privatpersonen bindend.
    An sonsten gäbe es nicht so viele Teilmantelmunition für Personal Defence und erst recht keine Action-4 bei den Polizeien.

    defensive Grüße
    vom Gunner

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  • johann
    antwortet
    Zitat von Othmar Beitrag anzeigen

    Ich denke da handelt es sich um Teilmantelgeschosse, welche wir für die Jagd verwenden und nach der Genfer Konvention ist es grundsätzlich verboten diese gegen Menschen einzusetzen!
    Das mag für Dich als Schweizer zutreffen, woanders ist das nicht unbedingt genauso.

    Ich denke da gibt es wirkungsvolle und weniger Schadenstiftende Arten!
    Eher so etwas https://www.frankonia.de/p/cci/38-sp...100grs/2001408
    Hast Du mit sowas schon mal geschossen? Auf kurze Entfernung eine üble Wirkung, auf 20 Meter wirkungslos oder die Plastikhülse zerlegt sich nicht, dann wirkt es wie ein WC Geschoß.

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  • Othmar
    antwortet


    Vielleicht sollstest Du zunächst bei einem geschossenen Stück Wild ansehen, was ein .308er Geschoß anrichtet.
    Dann schau Dir nochmals Deinen Satz an...[/QUOTE]


    Ich denke da handelt es sich um Teilmantelgeschosse, welche wir für die Jagd verwenden und nach der Genfer Konvention ist es grundsätzlich verboten diese gegen Menschen einzusetzen!
    Ich denke da gibt es wirkungsvolle und weniger Schadenstiftende Arten!

    Shotshell, wirkungsvoll und grosse Schadenbegrenzung gewiss.

    Eher so etwas https://www.frankonia.de/p/cci/38-sp...100grs/2001408

    Mir käme es überhaupt nicht in den Sinn, mit einer 9mm in meinem Haus herumzuballern, da die Schäden dementsprechend massiv sein könnten und auch die Umgebungsgefahr für nichtbeteiligte nicht einzuschätzen sind!
    Zuletzt geändert von Othmar; 12.10.2021, 19:33.

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  • johann
    antwortet
    Zitat von Werrni0 Beitrag anzeigen
    Kommt für mich auf die Situation an. Eigentlich finde ich pfefferspray perfekt, meist keine Langzeitschäden. Aber wenn bei mir einer nachts einbricht Oho da kenn ich keinen Spaß!!!
    Warten wir es ab. Manchmal gibt es kurzfristige Änderungen im Manöverplan.

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  • Kjell
    antwortet
    Zitat von Werrni0 Beitrag anzeigen
    Aber wenn bei mir einer nachts einbricht Oho da kenn ich keinen Spaß!!!
    Ich verweise auf meinen Beitrag #9: https://waffen-welt.de/forum/allgeme...881#post325881

    Das dort aufgeführte Prüfungsschema ist in etwa das, was der Richter zur Beurteilung ggf anwenden wird.

    Und auch den Rest würde ich immer wieder genauso schreiben.
    Nein, ich würde nicht um meines Geldbeutels Willen ein Leben nehmen. Auch nicht um eines Einbruchs Willen. Und auch nicht, weil ich einer Sache wegen "keinen Spaß mehr verstehe".
    Mein Vater hat im WK2 sein Leben riskiert, um einen jungen russischen Soldaten zu retten. Und russische Zivilisten haben ihr Leben riskiert um meinen Vater als entflohenen Kriegsgefangenen zu retten.
    Ich glaube nicht, daß es so ehrenvoll ist, nur weil "ich da keinen Spaß mehr kenne", einen, der einfach nur einbricht, zu töten. Und ich glaube nicht, daß ich meinem Vater dereinst mit solch einer Tat unter die Augen treten kann, wenn ich zu den Ahnen gehe.

    Und je mehr und je länger ich mit Schußwaffen umgehe (Bald sind's 40 Jahre), um so mehr Abstand bekomme ich zu dem Gedanken, solch ein Ding auf einen Mitmenschen zu richten.
    Vielleicht sollstest Du zunächst bei einem geschossenen Stück Wild ansehen, was ein .308er Geschoß anrichtet.
    Dann schau Dir nochmals Deinen Satz an...
    Zuletzt geändert von Kjell; 12.10.2021, 13:27. Grund: Kommaregeln

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  • Werrni0
    antwortet
    Kommt für mich auf die Situation an. Eigentlich finde ich pfefferspray perfekt, meist keine Langzeitschäden. Aber wenn bei mir einer nachts einbricht Oho da kenn ich keinen Spaß!!!

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  • Hunter19
    antwortet
    Zitat von Othmar Beitrag anzeigen

    Ausgenommen ein Knieschuss Also wenn sich ein Einbrecher, welcher des Nachts oder am Tag einsteigen will und sich vorher nicht die Mühe nimmt abzuklären, ob die Liegenschaft, Haus, Wohnung bewohnt ist oder nicht, der nimmt auch Gewaltanwendung gegenüber der im Haus lebenden Personen in Anspruch!

    Diesbezüglich habe ich mir schon frühzeitig über die Sicherheit für mich und meine Familie Gedanken gemacht wie ich in so einem Fall reagieren würde und somit ist für mich diese Frage ganz klar zu beantworten!!
    Da stimme ich dann doch auch zu!

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  • Othmar
    antwortet
    Zitat von Kjell Beitrag anzeigen

    Othmar,
    Ich bin Entwicklungsingenieur, E-Technik. Habe einige Coole Produkte im Markt.
    Wie stehen meine Chancen, Schweizer zu werden?
    Die landschaft in schweden gefällt mir Besser.
    Aber das wehrhafte Selbstverständnis, dabei die Friedensliebe UND Verbreitung von Waffen.... Da seid Ihr Schweizer meine Favoriten!

    Frei nach dem Motto: "Ich fange nie Stress an. Ich liebe meine Ruhe. Ich liebe sie so sehr, daß ich sie zu verteidigen bereit bin!"
    Ich denke mit deiner Ausbildung sollte es absolut kein Problem sein bei uns Arbeit zu finden um deinen Lebensunterhalt zu bestreiten!


    https://www.srf.ch/news/schweiz/zahl...an-der-schweiz
    https://www.auslandslust.de/arbeiten...iz-auswandern/

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  • Kjell
    antwortet
    Zitat von Othmar Beitrag anzeigen

    [...] der nimmt auch Gewaltanwendung gegenüber der im Haus lebenden Personen in Anspruch!

    Diesbezüglich habe ich mir schon frühzeitig über die Sicherheit für mich und meine Familie Gedanken gemacht wie ich in so einem Fall reagieren würde und somit ist für mich diese Frage ganz klar zu beantworten!!
    Othmar,
    Ich bin Entwicklungsingenieur, E-Technik. Habe einige Coole Produkte im Markt.
    Wie stehen meine Chancen, Schweizer zu werden?
    Die landschaft in schweden gefällt mir Besser.
    Aber das wehrhafte Selbstverständnis, dabei die Friedensliebe UND Verbreitung von Waffen.... Da seid Ihr Schweizer meine Favoriten!

    Frei nach dem Motto: "Ich fange nie Stress an. Ich liebe meine Ruhe. Ich liebe sie so sehr, daß ich sie zu verteidigen bereit bin!"

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  • Othmar
    antwortet
    Zitat von Hunter19 Beitrag anzeigen
    Ich finde Notwehr wichtig, und ein Pfefferspray einzusetzen finde ich allemal besser als eine Waffe die meist den Tod zu folge hat.
    Naja, Pfefferspray kann eine Alternative sein, doch der Schuss könnte auch nach hinten losgehen!!
    Abgesehen davon ist es dem Täter sein Problem wenn er in mein Haus eindringen will und muss demzufolge mit einer massiven Gegenreaktion rechnen!

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  • Othmar
    antwortet
    Zitat von Hunter19 Beitrag anzeigen
    Ich finde Notwehr wichtig, und ein Pfefferspray einzusetzen finde ich allemal besser als eine Waffe die meist den Tod zu folge hat.
    Ausgenommen ein Knieschuss Also wenn sich ein Einbrecher, welcher des Nachts oder am Tag einsteigen will und sich vorher nicht die Mühe nimmt abzuklären, ob die Liegenschaft, Haus, Wohnung bewohnt ist oder nicht, der nimmt auch Gewaltanwendung gegenüber der im Haus lebenden Personen in Anspruch!

    Diesbezüglich habe ich mir schon frühzeitig über die Sicherheit für mich und meine Familie Gedanken gemacht wie ich in so einem Fall reagieren würde und somit ist für mich diese Frage ganz klar zu beantworten!!

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  • Hunter19
    antwortet
    Ich finde Notwehr wichtig, und ein Pfefferspray einzusetzen finde ich allemal besser als eine Waffe die meist den Tod zu folge hat.

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