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Ja so wie es aussieht wurde ich erst 3- 4 Wochen später beim DSB gemeldet !
Naja, diejenigen die das Papiergedöns im Verein machen, tun dies halt in Ihrer Freizeit neben der Arbeit dennoch hätte er mich 14 Tage nach Vereinseintritt anmelden können
@ Olympia, die Sachbearbeiterin aufm Landratsamt meinte ich brauch erst die Bestätigung vom Verein und vom Verband, vorher geht nix.
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Zitat von dieterbuergy Beitrag anzeigendie Bestätigung vom Verband braucht wohl dann ab 21.10. auch noch 8 Wochen und dann noch das Landratsamt 2 - 4 Wochen. Seh ichs halt als Geburtstagsgeschenk für 2018
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ja, Antrag auf WBK bei der Behörde zieht sich teilweise bis zu 6 Monate. Kann aber auch in 2 Wochen da sein. Der DSB reagiert eigentlich schneller (Bedürfnisantrag), also das kleinste "Übel". Der Verein hat dich ab Eintritt 3-4 Wochen später beim Verband gemeldet?
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Hallo Leute,
habe gestern mal beim DSB angerufen und nachgefragt, die Sachbearbeiterin hat mir ne Mail mit dem Anmeldedatum 21.10.2016 zurückgeschrieben, also zählt nicht der Sportschützenausweis (auf dem steht 11/2016) obwohl auf die 9 Tage ist auch gesch.ssen :-) und auch nicht der Eintritt in den Schützenverein !
Also abwarten und Tee trinken, die Bestätigung vom Verband braucht wohl dann ab 21.10. auch noch 8 Wochen und dann noch das Landratsamt 2 - 4 Wochen. Seh ichs halt als Geburtstagsgeschenk für 2018 Shit happens.
Gruß Steffen
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Die Verbände sehen es leider meist anders. Die rechnen ab dem Zeitpunkt, wo du Mitglied im Verband bist. Verständlich, da die Verbände die Verantwortung tragen. Damit soll wohl vermieden werden, dass in einem Verein geschummelt wird was die Dauer anbelangt. Und die Verbände bestätigen ja das Bedürfnis.
Und "in einem VEREIN SEIN, DER EINEM ANERKANNTEN VERBAND ANGEHÖRT." sagt ja eigentlich nur, dass es keinen Sinn macht, einem Verein anzugehören, der keinem Verband angehört.
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Wenn ich mir das WaffG §14 Erwerb von Waffen durch Sportschützen genau anschaue, dann steht da, der SpoSchü muß 12Monate Mitglied in einem VEREIN SEIN, DER EINEM ANERKANNTEN VERBAND ANGEHÖRT. Dies macht in meinen Augen das Datum der Anmeldung des SpoSchü im VERBAND nebensächlich. Man kann ihm ja nicht die Lahmarschigkeit seines VEREINSVORSTANDES bezüglich des Meldewegs anlasten. Somit sollten doch 12 Monate Vereinsmitgliedschaft bei regelmäßigem Training ausreichen.
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Am Besten rufst du beim Verband mal an. Weil dieses "Die Meldung an den Verband (BSSB) ist erfolgt..." ist ja nicht wirklich präzise beim Datum. Und dein Schwager sollte das noch mal mt Datum des Eintritts korrigieren lassen.
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Also zählt das Datum 11/2016 bzw. eventl. ein paar Tage vorher, sprich die Anmeldung beim Verband.
Habe nämlich vor ca. 8 Wochen mein Zeugnis vom Böllerkurs beim Landratsamt in den Schein "umgetauscht" und die nette Sachbearbeiterin hatte ich gefragt wie es mit der WBK aussieht, Sie meinte zu mir Schiessbuch 12 bzw. 18 "offizielle" Einträge würden ausreichen, plus logischerweise Sachkunde etc.....:
So habe gerade meine Beitragsrechnung (20.09.2016) Jahresgebühr und Aufnahmegebühr vom Schützenverein rausgesucht, darin steht ....
"Die Meldung an den Verband (BSSB) ist erfolgt, der Versicherungsnachweis (BSSB-Ausweis) wird nach Erhalt ausgegeben."
:-) also bin ich seit 20.09.2016 im Verband gemeldet !Zuletzt geändert von dieterbuergy; 12.08.2017, 10:39.
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Du hast es doch selber heraus gesucht. Da steht doch nirgends, ab dem Datum welches auf einem Ausweis oder einer Chipkarte steht.
Es zählt das Datum, wann Dein Verein Dich beim Verband gemeldet hat.
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Wie Ole schreibt. Erst wenn der Verein dich an den Verband meldet, bist du im Verband auch als Mitglied gemeldet. Leider ist das nicht automatisiert, also mittels einer zentralen Datenbank wo die Vereine drauf zugreifen können.
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Bedürfnis für Sportschützen (§ 14)
Mindestens 12-monatige Mitgliedschaft in einem Schießsportverein, der einem anerkannten Schießsportverband angehört, sowie regelmäßige Ausübung des Schießsports. Als „regelmäßig“ wird in der Praxis vieler Behörden eine in der Regel 18-malige schießsportliche Betätigung im Jahr gefordert.
Hab ich mir mal rausgeooglet !?
Nach deren Aussage 12 Monatige Mitgliedschaft im Verein.
Das Problem , z.B. bei meinem Schwager wurde der Nachnahme auf dem Schützenausweis (11/2016) falsch geschrieben, er hat diesen zum korrigieren zurückgegeben hat Ihn dann ein halbes Jahr später mit dem richtig geschriebenen Namen wieder bekommen, aber ... Das Datum (05/2017) , muß er jetzt bis 05/2018 warten, obwohl er seit 09/2016 im Verein ist ?
Gruß Steffen
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Hallo Leute,
meine 12 Monate (lt. Schiessbuch und Vereinsanmeldung) sind ab 09/2017 auch rum, aber auf meinem BSSB/DSB Schützenausweis (Verband) steht 11/2016, was zählt den jetzt eigentlich ? Ab wann laufen die 12 Monate ?
Danke vorab
Gruß Steffen
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Zitat von akrisios Beitrag anzeigenDer BDS in Hessen verlangt für eine Vorderschaftrepetierflinte genau das gleiche. Teilnahme an der Landesmeisterschaft. Davor gibts kein Bedürfnis.
Ich denke bei einer SLF ist es genauso. Kamma wohl nix machen. Glaube die LM ist dann wieder im Juni/Juli 2017 soweit.
Bin nämlich auch an einer Vepr12 interessiert.
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Der BDS in Hessen verlangt für eine Vorderschaftrepetierflinte genau das gleiche. Teilnahme an der Landesmeisterschaft. Davor gibts kein Bedürfnis.
Ich denke bei einer SLF ist es genauso. Kamma wohl nix machen. Glaube die LM ist dann wieder im Juni/Juli 2017 soweit.
Bin nämlich auch an einer Vepr12 interessiert.
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