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    Neuling mit vielen Fragen

    Hallo zusammen,
    ich möchte mich mal kurz vorstellen: Ich heiße Uli, bin 45 Jahre alt, Landesangestellter im Forschungsbereich, Angehöriger des freiwilligen Polizeidienstes Baden-Württemberg, Motorradfahrer und Hobbyschrauber.
    Schießen habe ich bei der Polizei gelernt und bin dort auch regelmäßig zu dienstlichen Fortbildungen auf dem Schießstand. Habe in dem Zusammenhang auch den "Sachkundenachweis" erhalten.
    Sooooo - da ich also ein ziemlicher Techniknarr bin und die Schönheit in vielen Maschinen sehe - Waffen sind ja auch irgendwie Maschinen - finde ich Waffen interessant, faszinierend und ein tolles Sammelobjekt.
    Ich merkt, wo ich hinwill: Ich möchte gerne Waffensammler werden. Sportliche Wettbewerbe und das Vereinsleben in einem Schützenverein muss ich nicht unbedingt haben.
    Da ich ein einwandfreies Führungszeugnis habe, ein Eigenheim und Sachkunde besitze und so weiter, bin ich ja schon in einer guten Ausgangslage.
    Wie gehe ich jetzt aber am besten vor?
    Mir schweben zwei mögliche Sammelgebeite vor:
    1. Waffen aus der Amerikanischen Pionierzeit - also Westernromantik. Absolut mein Ding. Aber: darf ich dann nur original alte Waffen (die sicher unbezahlbar sind) sammeln, oder auch bezahlbare Nachbauten aus heutiger Fabrikation?
    2. Deutsche Polizeipistolen. Auf jeden Fall Walther PP, P5, P08 / Luger, P38....
    Was meint ihr, welche Sammlerthema eher die Chance hat, dass ich die grüne WBK zugeteilt bekomme? Oder ist meine Wahl grundsätzlich schlecht und würdet ihr die Thematik anders aufbauen?
    Ist ein teures Gutachten eines Sachverständigen zwingend erforderlich?
    Soll ich einfach mal bei der Stadtverwaltung vorsprechen - also rein informativ - oder kann ich mir durch so einen Termin eventuelle Chancen verbauen, weil ich Sammlungsziele oder Intentionen von mir gebe, die kontraproduktiv sind?
    Ich wäre euch wirklich sehr dankbar für jede Art der Hilfestellung.
    Viele Grüße
    Uli

    #2
    Hi Uli und herzlich bei uns!

    Ich habe leider jetzt keine Zeit, um ausführlich zu antworten, aber bis sich jemand anderes meldet, soll folgender vereinfachter Hinweis genügen:

    Wenn du ganz ohne "Vereinszwang" und ohne sportliches Schießen zu betreiben Waffen wirklich sammeln willst, geht das nur über die rote WBK. Grün und gelb gibt's für Jäger bzw. Sportschützen. Die Bedingungen, die an die rote WBK geknüpft sind, sind aber recht umfassend soweit ich das weiß. "Mal eben" die rote WBK beantragen ist also nicht. Das erfordert schon einiges an Vorarbeit und Nachweisen/Gutachten.


    Grüße

    Thomas
    Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin (11. November 1755)

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      #3
      Hallo und Willkommen im Forum!

      Der Weg zum "echten" Waffensammler führt über die rote WBK: (Waffensammelpass).

      In den Foren & Vereinen wird viel erzählt, das es heutzutage fast unmöglich ist eine Rote WBK zu bekommen usw.
      Lass Dich dadurch nicht verunsichern.
      Versuche es !
      Wenn Du mit Fleiß und Interesse etwas Zeit zur Vorbereitung verbringst,
      kannst Du Dein Gutachten selbst schreiben.

      Was ist der Sammelpass ?
      Du definierst ein abgegrenztes (Waffen-) Sammelgebiet, was auf der späteren roten WBK genau vermerkt ist und kannst innerhalb dieses Sammelgebiets ohne Voreintrag "einkaufen". (lediglich die Eintragung bei der Behörde binnen 14 Tagen ist zu beachten).


      Der Weg dorthin:

      Schritt 1. Waffensachkundeprüfung (inkl. Eignung & Zuverlässigkeit nachWaffG)

      Schritt 2. Besorge Dir Fachbücher um Dir Fachwissen über das gewünschte Sammelgebiet anzueignen.
      (kommt Dir bei Punkt 4 und 5 sehr entgegen)

      Schritt 3. Die sichere Unterbringung der geplanten Sammlung (Aufbewahrungskonzept)

      Schritt 4. Die Formulierung Deines gewünschten Sammelgebiets:
      (das hört sich einfach an, muss aber exakt formuliert sein, man sollte sich eingrenzen aber auch "Erweiterungshintertürchen" einbauen.) Und ganz wichtig das Sammelgebiet muß klar sein.
      Das A und O ist die genaue Eingrenzung des Themenbereichs!

      Schritt 5. Das Gutachten mit Begründung und Sammelplan:
      a) Entweder Du schreibst das Gutachten selbst, was als Laie zwar eine Herausforderung ist,
      aber mit Fleiß und Engagement möglich ist.
      Dieses Gutachten ist zusammen mit der Begründung und dem Sammelplan deines Sammelgebiets
      das Bedürfniss für deine gewünschte Sammlung !

      oder

      b) Du beauftragst einen externen Gutachter der Dich bis zur "Roten" begleitet.
      Das ist bequem aber nicht billig.... (geht so bei 400€ los, nach oben offen)


      Denn: Geld braucht man auch !
      Mit null Euro in der Tasche braucht man nicht anfangen.
      Karte mit Prüfung zusätzlich ca. 300,-€

      Außerdem musst Du beim Fachgespräch, (mündliche Prüfung) zu dem Du von der oberen Waffenbehörde eingeladen wirst,
      Rede und Antwort zum Sammelthema stehen.
      Deshalb bin ich der Meinung, das man, wenn die Möglichkeit besteht, (nicht alle SB erlauben das...)
      das Gutachten selbst schreiben sollte.

      Wenn Du Dir im groben klar bist, das Du die rote willst und das Sammelthema festgelegt hast,
      solltest Du mit Deinem Waffensachbearbeiter Konatkt aufnehmen und Ihn mit ins Boot nehmen.

      Hier ein paar Links:
      Bei welcher Behörde? In einigen Bundesländern bearbeiten die Ordnungsbehörden WBK-Anträge, so z.B. in Baden-Württemberg. In anderen Bundesländern wiederum werden Waffenrechtsangelegenheiten von den Kreis- und Stadtpolizeibehörden wahrgenommen, z.B. in Nordrhein-Westfalen.



      Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen.

      Gruß,
      Korthfan
      Zuletzt geändert von korthfan; 19.11.2015, 17:59.

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        #4
        Erstelle mal einen Sammelplan und rechne mal grob durch was es dich kosten wird bis du in deinem Sammelgebiet in weiten Teilen komplett bist, das ist ja das Ziel eines jeden Sammlers.
        Wenn du die Summe für ein Hobby aufbringen kannst und willst packe es an und beantrage die WBK. Das ist ein toĺles Hobby.
        Mach dich bei deiner Behörde auch bzgl. der Aufbewahrung schlau. Der einen Behörde reichen entsprechend viele B-Würfel, andere fordern Umbauten am Haus und Alarmanlagen und Tresore hoher Sicherheitsstufen. Ich rede da aus Erfahrung

        Kommentar


          #5
          Servus !

          Ein Fachgespräch ist keinesfalls zwingend nötig.

          Was ich noch unbedingt mit einreichen würde, ist eine kpl. Liste der zum Sammelgebiet gehörigen Waffen. Und die muss zu 100% stimmen ! Denn dann gibt´s hinterher keine Diskussion, ob die Waffe zum Sammelgebiet gehört und auch ein Verkäufer, der ja verpflichtet zu prüfen, ob Du die Waffe überhaupt kaufen darfst, tut sich da wesentlich leichter.

          Sammelthema mit Nachbauten wird sicherlich nicht genehmigt. Auch wird es die Behörde überhaupt nicht interessieren, was die Waffen kosten.

          Und beim Thema 2 sehe ich echt keinerlei Probleme. Da gibts hervorragende Literatur darüber.

          Lass Dir auch nichts von irgend einer Jahresbeschränkung nach "Sammelstufe 1" und einer späteren Erweiterung erzählen.

          Ich habe meine Sammler-WBK auch sofort bis Konstruktionsjahr 2000 bekommen.

          Im Netz findest Du genug Artikel und Threads, was in so einem Gutachten alles drinnenstehen soll/muss.

          Und falls der SB der Meinung ist, dass ein selbstgeschriebenes Gutachten nicht akzeptiert ist, dann lass Dir mal zeigen, wo das steht !

          Ein ausführliches Gespräch im Vorfeld was er dazu meint bzw. wie er sich das vorstellt, wäre wirklich sehr hilfreich. Nicht alles was er meint haben zu wollen, muss dann letztendlich auch so sein!

          Ansonsten hat ja "Korthfan" hier alles perfekt beschrieben.

          Kommentar


            #6
            Fachgespräch als mündliche Prüfung der Roten WBK

            Zitat von AdventureQ Beitrag anzeigen
            Servus !

            Ein Fachgespräch ist keinesfalls zwingend nötig.
            @AdventureQ:

            Zwingend im Sinne des §17 WaffG bzw. der WaffGVwV zu §17 sicherlich nicht,
            aber höre Dich mal bei "Roten WBK`lern" um, die Ihren Sammelpass neu beantragt und genehmigt bekommen haben:

            Die Zeiten, als nach Anerkennung von Sammelgebiet, Sammelplan und Gutachten die Rote WBK einfach zugeschickt wurde, ist vorbei !

            Es ist schon seit einiger Zeit gängige Praxis der Genehmigungsbehörden,
            das nach der Anerkennung des Sammelgebiets, des Sammelplans und des Gutachtens,
            der Antragsteller zu einem Fachgespräch bei der übergeordneten Behörde mit einem Sachverständigen
            eingeladen wird und dort zum Sammelthema Rede & Antwort stehen muß !

            Man kann dieses Fachgespräch sogar als mündliche Prüfung bezeichnen,
            denn dort wird von einem vereidigten bestellten Waffensachverständigen zusammen mit einem Vertreter der übergeordneten Behörde
            (Obere Waffenbehörde bzw. ADD je nach BL) die Entscheidung auf Erteilung der roten WBK getroffen
            und dem Antragsteller mitgeteilt ob der den Sammelpass bekommt oder nicht.

            Die Ausstellung der roten WBK erfolgt dann auf Weisung der übergeordneten Behörde die das Fachgespräch durchgeführt hat,
            durch den Waffensachbearbeiter (bei der Polizei bzw. der unteren Waffenbehörde) auf lokaler Ebene.

            Fazit:
            Da dieser Ablauf schon seit einiger Zeit gängige Praxis bei vielen Verwaltungen ist, muß man,
            auch wenn das Fachgespräch nicht explizit im WaffG und WaffGVwV gefordert ist,
            es doch absolvieren (und vor allem Bestehen !) um die Rote WBK zu erlangen.

            Gruß Korthfan

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              #7
              Zitat von korthfan Beitrag anzeigen
              @AdventureQ:

              Fazit:
              Da dieser Ablauf schon seit einiger Zeit gängige Praxis bei vielen Verwaltungen ist, muß man,
              auch wenn das Fachgespräch nicht explizit im WaffG und WaffGVwV gefordert ist,
              es doch absolvieren (und vor allem Bestehen !) um die Rote WBK zu erlangen.

              Gruß Korthfan
              Nachtrag:
              Das ist auch der Grund warum der Antragsteller versuchen sollte,
              die Beantragung (Gutachten, Sammelplan und Begründung)
              selbst zu schreiben, denn was er selbst erarbeitet hat, ist auch im Fachgespräch present !

              Denn auch wenn die Unterlagen von einem ausgewiesenen Fachmann
              bequem erstellt und strukuriert wurden, (nicht billig übrigens: 400,-€ aufwärts kostet das Gutachten...)
              so muß der Antragsteller doch den darin enthaltenen Inhalt im Fachgespräch
              sehr gut kennen und dazu Stellung nehmen !

              Was bedeutet, das er den Inhalt des fremd erstellten Gutachtens intensiv lernen sollte
              und deshalb die Arbeit des Sachverständigen, der die Unterlagen erstellt hat,
              so intensiv nacharbeiten muß, das er das Gutachten auch selbst hätte schreiben können und sich das Geld dafür hätte sparen können !

              Gruß Korthfan

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                #8
                Zitat von korthfan Beitrag anzeigen
                @AdventureQ:

                Zwingend im Sinne des §17 WaffG bzw. der WaffGVwV zu §17 sicherlich nicht,
                aber höre Dich mal bei "Roten WBK`lern" um, die Ihren Sammelpass neu beantragt und genehmigt bekommen haben:

                Die Zeiten, als nach Anerkennung von Sammelgebiet, Sammelplan und Gutachten die Rote WBK einfach zugeschickt wurde, ist vorbei !

                Es ist schon seit einiger Zeit gängige Praxis der Genehmigungsbehörden,
                das nach der Anerkennung des Sammelgebiets, des Sammelplans und des Gutachtens,
                der Antragsteller zu einem Fachgespräch bei der übergeordneten Behörde mit einem Sachverständigen
                eingeladen wird und dort zum Sammelthema Rede & Antwort stehen muß !

                Servus !

                Sorry, aber das stimmt so nicht !

                Das kommt sicherlich auf die Behörde an oder evtl. macht sich da ein SB wichtig.
                Bei der für mich zuständigen Behörde gibt´s das nicht. Da wird ein Gutachten, ein Sammelplan, ein Antrag eingereicht und gut ist´s. Das Gutachten wird von einem Fachmann beim LKA in München gelesen und mit dem einen oder anderen Vermerk wieder zum SB zurück geschickt. Dann wird mit dem Antragsteller darüber gesprochen und gut ist´s!
                Das war bei mir vor 5 Jahren so und bei einem Bekannte im September diesen Jahres.

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                  #9
                  Zitat von korthfan Beitrag anzeigen

                  Die Zeiten, als nach Anerkennung von Sammelgebiet, Sammelplan und Gutachten die Rote WBK einfach zugeschickt wurde, ist vorbei !

                  Diese Praxis kenne ich gar nicht.
                  Ich musste 1992 schon eine Prüfung ablegen, damals war noch die Bezirksregierung als obere Waffenbehörde zuständig für RLP

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                    #10
                    Zitat von AdventureQ Beitrag anzeigen
                    Servus !

                    Das Gutachten wird von einem Fachmann beim LKA in München gelesen und mit dem einen oder anderen Vermerk wieder zum SB zurück geschickt.
                    Hier in RLP wird`s so gehandhabt wie ich es beschrieben habe, evtl. ist das bei Euch in Bayern anders.
                    Allerdings habe ich die Info auch von Sammlern außerhalb von RLP, das ein Fachgespräch stattfand.
                    Ist in Bayern wieder mal alles anders ? ;-)
                    Allerdings schreibst Du, das Du mit Deinem Waffen-SB ein Gespräch hattest...kann das evtl. das Fachgespräch gewesen sein ohne das Du es bemerkt hast ?

                    Kann das evtl. auch an der Wahl des Sammelgebiets liegen ?
                    Das ein Standard-Sammelgebiet was schon sehr viele Sammler als Bedürfniss haben, das das anders (einfacher) gehandhabt wird
                    wie z.B. ein Sammelgebiet das erst weit nach 1945 beginnt und bis in die Gegenwart reicht ?

                    Kann das sein, das da nach Sammelgebiet differenziert wird ?
                    Wie waren denn die Bezeichnungen der Sammelthemen bei denen bei Euch in Bayern kein Fachgespräch stattfand ?

                    Gruß Korthfan
                    Zuletzt geändert von korthfan; 02.12.2015, 23:04.

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von korthfan Beitrag anzeigen
                      Allerdings schreibst Du, das Du mit Deinem Waffen-SB ein Gespräch hattest...kann das evtl. das Fachgespräch gewesen sein ohne das Du es bemerkt hast ?


                      Mir fehlen die Worte !

                      P.S.: wenn das Fachgespräch natürlich so aussieht, dass der SB sagt "ich würde vorschlagen, dass sie die WBK selbst ausfüllen und dann auch noch bei den "Auflagen" reinschreiben "jede Waffe lt. Sammelplan nur 1 Exemplar", und "dafür dass das Konstruktionsjahr noch vor dem Jahr 2000 ist sind sie verantwortlich" dann hast Du natürlich recht mit dem "Fachgespräch", welches nicht mal annähernd 5 Minuten dauerte.

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                        #12
                        Na Schnuffi - läuft bei Dir?

                        Man hört gar nix mehr? Ich hoffe Dir ist nicht die Luft ausgegangen. Wäre schon interessant wie weit Deine Pläne gediehen sind inzwischen.

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                          #13
                          @ gekko101

                          Ich habe gehört, das die Behörde verlangt das man " aktiv " sammelt. Soll heißen, der SB erwartet, je nach Sammelgebiet, mehr oder weniger Zukäufe pro Jahr. Dann kann das Sammeln aber gehörig ins Geld gehen, falls das so ist. Kennst Du dich damit aus?

                          Gruß
                          Dieter
                          Veni, Vidi, Violini - Ich kam, sah und vergeigte

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