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Hallo Leute. Ich bin neu hier
Habe gehört, daß wenn man als erste Patrone eine Gummigeschoßpatrone verfeuert, und als 2.Patrone eine Richtige, dann kann einem vor Gericht die Tötungsabsicht nicht unterstellt werden.
Bin auf der Suche nach 9mm Para und 375Mag mit Gummigeschossen.
Sofern der TE nicht aus einem Land kommt, in dem ein Stand your ground Gesetz gilt, halte ich das für absoluten Quatsch.
Wenn das erste Gummigeschoss den Angreifer nicht ohnehin schon schachmatt setzt (das Ding verursacht übelste Hämatome!), dann ist das zweite, echte Geschoss erst recht ein Beweis DAFÜR, dass eine Tötungsabsicht bestand.
Daher: nur Gummigeschosse werden VIELLEICHT als Notwehr ausgelegt, aber eine Beimischung mit echten Geschossen, das würde schwer zu erklären sein.
(...)wenn man als erste Patrone eine Gummigeschoßpatrone verfeuert, und als 2.Patrone eine Richtige, dann kann einem vor Gericht die Tötungsabsicht nicht unterstellt werden.(...)
Wieso sollte die Absicht dadurch ausgeschlossen sein? Wie wäre es mit
"In Kenntnis, dass die erste Patrone nicht zum Tode führen würde, schoss der Angeklagte zwei Schüsse kurz hintereinander ab, in dem absoluten Willen das Opfer zu töten."
Wenn tatsächlich Notwehr vorliegt, wird es keine Rolle spielen in welchen Zustand sich der Angreifer danach befindet. Darum kann man meiner Meinung nach auch gleich von Anfang an richtige Munition nehmen.
Zumal mir Gummigeschosse in der Wirkung beim Angreifer zu unsicher wären.
Wenn tatsächlich Notwehr vorliegt, wird es keine Rolle spielen in welchen Zustand sich der Angreifer danach befindet. Darum kann man meiner Meinung nach auch gleich von Anfang an richtige Munition nehmen.
Zumal mir Gummigeschosse in der Wirkung beim Angreifer zu unsicher wären.
Sehe ich genau so.
So wird es auch gehandhabt.
Diesen Satz mussten wir in der Sachkunde auswendig lernen:
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Dazu wurde dann noch gesagt, mit den dafür angemessenen Mitteln.. oder mildesten Mitteln.
Beispiel von vor wenigen Wochen, dass durch die Medien ging:
als die Person ( in Berlin war es wohl ?) auf den polizisten mit dem Messer zu ging... hatte der Polizist in Notwehr geschossen, sein Kollege hätte es auch gekonnt ( von sich oder anderen ).
Und wer möchte in einem Einsatz, bei dem eine Bedrohung durch Schusswaffen besteht, erst eine Gummikugel abfeuern wenn die Gegenseite gleich scharf schiesst ?
Diesen Satz mussten wir in der Sachkunde auswendig lernen:
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Bei uns "von dritten"
Also im ganzen: "Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff gegen sich oder dritte abzuwenden"
A Wise Man Once Said: "It Is Better To Have It And Not Need It, Than To Need It And Not Have It."
@Vincent, lass Dich nicht drauf ein.
Er ist immer verwirrt und sucht nur einen Fred, in dem er noch nicht rumgenervt hat.
Gestern war es Derda, vorgestern war es Polaris - er kann es nicht lassen.
Dann gib du mir doch eine Antwort, was er gemeint hat/haben könnte, wenn du doch alles so viel besser kannst, weisst und sowieso bist als alle anderen. Ich verstehe nicht, was er ausdrücken will, aber hee, Hauptsache Streit gesucht, stimmts ?
Wieso sollte die Absicht dadurch ausgeschlossen sein? Wie wäre es mit
"In Kenntnis, dass die erste Patrone nicht zum Tode führen würde, schoss der Angeklagte zwei Schüsse kurz hintereinander ab, in dem absoluten Willen das Opfer zu töten."
Wissen ("Kenntnis") + Wollen ("Willen") = Vorsatz
Vorsatz + überwiegender Wille = Absicht
Sofern der TE nicht aus einem Land kommt, in dem ein Stand your ground Gesetz gilt, halte ich das für absoluten Quatsch.
Wenn das erste Gummigeschoss den Angreifer nicht ohnehin schon schachmatt setzt (das Ding verursacht übelste Hämatome!), dann ist das zweite, echte Geschoss erst recht ein Beweis DAFÜR, dass eine Tötungsabsicht bestand.
Daher: nur Gummigeschosse werden VIELLEICHT als Notwehr ausgelegt, aber eine Beimischung mit echten Geschossen, das würde schwer zu erklären sein.
Für mich glasklar...
Gruß,
Michael
A Wise Man Once Said: "It Is Better To Have It And Not Need It, Than To Need It And Not Have It."
Das erklärt aber noch nicht den herbei konstruierten Zusammenhang Gummi = Notwehr und Nicht Gummi = Tötungsvorsatz vulgo Mord. Und das führte bei mir zum und dafür wollte ich eine Erklärung, was ich bekommen habe, ist bekannt.
Hallo Leute. Ich bin neu hier
Habe gehört, daß wenn man als erste Patrone eine Gummigeschoßpatrone verfeuert, und als 2.Patrone eine Richtige, dann kann einem vor Gericht die Tötungsabsicht nicht unterstellt werden.
Bin auf der Suche nach 9mm Para und 375Mag mit Gummigeschossen.
Bin schon auf Eure Kommentare gespannt.
Willkommen im Forum
Ich würde eher auf Nummer sicher gehen und den Gummi-Quatsch lassen, das stoppt im Ernstfall keinen, besonders nicht Alkohol-, Drogen- oder Adrenalin-vollgepumpte.
Ich habe mal bei der Waffensachkunde gelernt, dass man den 1. Schuss im Fall der Fälle als Warnschuss setzten soll. Das zeigt ja wohl zu 100%, dass keine Tötungsabsicht besteht.
Sollte dafür keine Zeit sein (Angreifer mit Messer läuft auf dich zu und ist auf 5-7 Meter ran), musst Du dich aber auch nicht auf das Gummi verlassen...
Just my two Cents
HamburgerJung
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CAG bringt es auf den Punkt. Wo ist der Zusammenhang?
Dass Du meinen Post nicht verstehst, tut mir leid. Der TE glaubt, ein Gummigeschoss und der StA kann keinen Tötungsvorsatz (der TE spricht sogar von Absicht) annehmen. Ich zeigte ihm das Gegenteil.
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