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    Erlauben Sie mir mich Vorzustellen und um die Hilfe bitten

    Hallo zusammen,
    seit 2016 bin ich hier angemeldet, bis jetzt habe ich immer nur als passives Mitglied gewesen, nun ist es langsam Zeit sich vorzustellen.
    Ich komme aus Hessen und bin seit über zwei Jahren leidenschaftlicher Schützer geworden.
    Ich bin immer noch unerfahren, und diese Seite hat mich über vieles gelernt, dafür ich an euch alle mein größten Dank Aussprechen möchte.
    Gleichzeitig möchte ich um die Hilfe bitten, unsere Waffenbehörde findet Spaß uns als Sportschützen zu schikanieren und untätig zu sein, meine DREI Anträge für erhalt einer WBK wurden jedes mal abgelehnt, und immer wieder muss ich auf den Antwort sehr lange warten.
    Mit lange meine ich über zwölf Wochen, und jetzt erneut mit über sieben Wochen.
    Erst nach dem als mein Anwalt gedroht hat wegen Untätigkeit zu klagen haben wir ein negatives Rückmeldung erhalten.

    Jetzt ist meine Frage: Kann mir jemand die Adresse von der Beschwerdestelle beim BVA geben, in Net und auf die Webseite von BVA habe ich keine gefunden.

    Für jegliche Hilfe werde ich tausend mal Dankbar.

    Gruß
    Andi

    #2
    Bitte

    Das BVA hat sein neues Internet-Angebot gestartet. Dadurch werden möglicherweise derzeit Links aus Suchmaschinen, von anderen Webseiten oder Lesezeichen nicht mehr richtig angezeigt.


    auch wenn die Dir kaum weiterhelfen können.

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      #3
      Mit welcher Begründung würden die Anträge denn abgelehnt?

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        #4
        Da ich gleichzeitig als Einzelmitglied und über ein Verein bei der Verband war habe ich die Bedürfnis als Einzel beantragt und Bekommen, unsere Verband dürfte diese an einzelne Mitglieder erteilen, ist von BVA genehmigt. Nach über zwölf Wochen Wartezeit Ablehnung, Begrünung: ich musste einem Verein zugehören der einem zugelassenen Verband zugehört.
        Und dazu noch mir gedroht mit dem Meldung bei BVA, angeblich dürfte der Verband nicht mir Bedürfnis erteilen als Einzelmitglied.
        Habe nichts böses gedacht und erneut Bedürfnis über Verein beantragt, nach erhalt neue Antrag gestellt.
        Nach sieben Wochen warten hat mein Anwalt wieder angerufen, Ergebnis: Meldung an der BVA mit Begründung das ich den Frist innerhalb des Verbandes nicht eingehalten habe.
        Ich bin ununterbrochen seit 2,5 Jahren bei unserem Verein und den Verband.
        So siehts aus. Jetzt will ich eine Beschwerdeschreiben bei BVA als Amtsmissbrauch einreichen. Für mich ist das nichts anderes als einfach Machtspiel und Schikahne.

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          #5
          Ist denn bei Deinem Verband nicht auch automatisch ein Rechtschutz gegeben?
          Verbände die Einzelmitgliedschaften anbieten, haben dies doch oft eingeschlossen, oder?
          Insbesondere wenn nun das Amt eine Meldung beim BVA abgegeben hat (unwahrscheinlich, da das erstmal bei der Landesbehörde landet - in Stadtstaaten aber durchaus möglich, dass das Amt dann die Landesbehörde ist), ist der Verband sicherlich schon aus Eigeninteresse sehr daran interessiert, den Fall aufzuklären, da sonst sogar als folgender Schritt vom BVA angestrebt werden könnte, dass keinerlei Bedürfnisbescheinigungen von diesem Verband mehr bei Ämtern anerkannt werden dürfen.
          Bei wem auch immer der Fehler in Bezug auf den Umgang mit der Bedürfnisbescheinigung liegt, und wenn der Stelle (Verband oder Amt) dann auch noch wissentliches, vorsätzliches falsches Handeln nachgewiesen wird, dürfte es wohl erhebliche Konsequenz für die Verantworlichen nach sich ziehen.
          Die Beschwerde beim BVA aber auch bereits auf der Ebene der Waffenbehörde wäre jedenfalls empfehlenswerterweise etwas für einen ausgewiesenen Profi (Anwalt) im Waffenrecht.

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            #6
            Zitat von Olympia Beitrag anzeigen

            Bei wem auch immer der Fehler in Bezug auf den Umgang mit der Bedürfnisbescheinigung liegt, und wenn der Stelle (Verband oder Amt) dann auch noch wissentliches, vorsätzliches falsches Handeln nachgewiesen wird, dürfte es wohl erhebliche Konsequenz für die Verantworlichen nach sich ziehen.
            Die Beschwerde beim BVA aber auch bereits auf der Ebene der Waffenbehörde wäre jedenfalls empfehlenswerterweise etwas für einen ausgewiesenen Profi (Anwalt) im Waffenrecht.
            Und wenn der Fehler beim Antragsteller liegt?

            Könnte auch sein dass der Antragsteller aus Hessen eben über den Verein kein Verbandsmitglied ist. siehe hier: https://www.bva.bund.de/DE/Home/_mod...takt_node.html

            Ein Anwalt mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht der auch noch die übliche Form der Kontaktaufnahme (Schriftform) beherrscht kann hier sicher helfen.

            Das BVA ist hier sicher nicht der Ansprechpartner.

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              #7
              Zitat von DX85 Beitrag anzeigen
              Mit welcher Begründung würden die Anträge denn abgelehnt?
              Genau diese Frage hat sich beim Lesen des Gesuchs bei mir auch gestellt.
              Nicht: "Wir schaffen das" sondern "Die schafft uns"

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                #8
                [QUOTE=johann;n317511]

                Und wenn der Fehler beim Antragsteller liegt?

                Könnte auch sein dass der Antragsteller aus Hessen eben über den Verein kein Verbandsmitglied ist. siehe hier: [url]


                Laut Gesetzestext muss ein Sportschützen einem Verein zugehören der einem zugelassenen Verband zugehört, es stand nicht das ein Sportschütze unbedingt gleichzeitig nur über den Verein bei Verband sein muss.

                "Sportschützen

                Bei den sportlich interessierten Schützen ergibt sich das Bedürfnis für den Waffenbesitz durch die Ausübung des Schießsports. Das Bedürfnis wird in der Praxis nur anerkannt, wenn die Schützin oder der Schütze mindestens 18 Mal im Jahr schießt, dies über ein Schießbuch nachweist und mindestens seit 12 Monaten Mitglied in einem Sportschützenverein ist. Das Bedürfnis für den Erwerb einer Waffe ergibt sich dann aus den sportlich geschossenen Disziplinen, die über das Kaliber definiert sein können (aber nicht müssen).

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                  #9
                  Zitat von andi710_1 Beitrag anzeigen


                  Laut Gesetzestext muss ein Sportschützen einem Verein zugehören der einem zugelassenen Verband zugehört, es stand nicht das ein Sportschütze unbedingt gleichzeitig nur über den Verein bei Verband sein muss.
                  Es steht auch nirgends im Geschäft dass Du nicht mit Monopolygeld oder sonstwas bezahlen darfst und doch wird es im Streit darauf hinauslaufen dass Du mit von den offiziellen Euros löhnen musst.

                  Mag sein dass man für die Musterschüler des großen Juristen Alois E. noch präziser formulieren muss.

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                    #10
                    Fahr hin und frag nach was das problem ist, da sitzen ganz normale menschen. Wenn du dann weißt was das problem ist, kannst daran arbeiten.
                    ​​​​​​

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                      #11
                      Das habe ich bereits versucht, leider wollen die überhaupt nicht mit dir reden. Die haben was gegen unseren Verein und versuchen alles mögliches um das Leben den Mitglieder schwer zu machen.

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                        #12
                        Wie heißt der Verband?

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                          #13
                          DSU

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                            #14
                            Insbesondere die DSU soll einen sehr guten Gruppenrechtsschutzvertrag bieten.

                            Ich würde nach den dargestellten Handlungen der Behörde nun Rücksprache mit dem Verband (idealerweise mit dem Justitiar der DSU) halten, wie dort weiter vorzugehen ist.
                            Sollte dort wieder erwarten niemand zu erreichen sein, mit Deiner DSU Nr. (wahrscheinlich ist sie es, über die ein Anwalt mit der Rechtsschutzversicherung des Verbandes abrechnet) dann zum nächsten Fachanwalt, der für Dich den Fall klärt. Ich würde mich mit der Behörde vorläufig nur noch nach Absprache mit einem Anwalt in Verbindung setzen, aber wie gesagt, idealerweise übernimmt nun der Anwalt die Kommunikation.

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                              #15
                              Zitat von Olympia Beitrag anzeigen
                              Insbesondere die DSU soll einen sehr guten Gruppenrechtsschutzvertrag bieten.

                              Ich würde nach den dargestellten Handlungen der Behörde nun Rücksprache mit dem Verband (idealerweise mit dem Justitiar der DSU) halten, wie dort weiter vorzugehen ist.
                              Sollte dort wieder erwarten niemand zu erreichen sein, mit Deiner DSU Nr. (wahrscheinlich ist sie es, über die ein Anwalt mit der Rechtsschutzversicherung des Verbandes abrechnet) dann zum nächsten Fachanwalt, der für Dich den Fall klärt. Ich würde mich mit der Behörde vorläufig nur noch nach Absprache mit einem Anwalt in Verbindung setzen, aber wie gesagt, idealerweise übernimmt nun der Anwalt die Kommunikation.
                              Vielen Dank, das werde ich machen.
                              Ich wollte alles friedlich klären, leider mit unsere Behörde ist das nicht möglich.
                              Ich hätte bereits schon beim ersten Ablehnung klagen musste.

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