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Keine Ankündigung bisher.
NRW - Jäger tötet albanischen Einbrecher
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Also, bitte verlinke was anständiges und nicht die ichBILDdirdeineMeindung.
http://www.focus.de/panorama/welt/dr...d_5470307.html. Warum nicht Bild? Weil die mir u.a. den Inhalt nicht einfach so zeigen wollten (Javascript vs. NoScript).
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Übrigens: Danke für die Meldung, finde ich interessant und im Hinblick eines Urteils (drei Jahre Haft für Sportschützen) auch wichtig, die Entwicklung zu verfolgen.Zuletzt geändert von derda; 26.04.2016, 15:40.
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Danke für den Link ..
Zitat von J.P. Sauer Beitrag anzeigenIn Lüdenscheid (NRW) tötet ein Jäger einen bewaffneten albanischen Einbrecher mit Kopfschuss: Link
Einbrecher mit Waffe im eigenen Haus ( und zwar egal ob Mieter oder Besitzer ) ... Polizei ermittelt wie das Messer in die Wohnung kam ...
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Da wird sicher wieder auf den Jäger "medial" eingeprügelt und keine Ruhe gegeben bis der Mann als erstes seine Waffen los ist und zweitens ins Gefängnis muß
Ich sag`mal,wer Nachts in ein fremdes Haus eindringt um anderen Ihr sauer verdientes Hab`und Gut abzunehmen muß eben auch die Konsequenz tragen!
Mein Mitleid gilt in dem Fall einzig dem Jäger!
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Thanks
Zitat von Cmark73 Beitrag anzeigenDa wird sicher wieder auf den Jäger "medial" eingeprügelt und keine Ruhe gegeben bis der Mann als erstes seine Waffen los ist und zweitens ins Gefängnis muß
Ich sag`mal,wer Nachts in ein fremdes Haus eindringt um anderen Ihr sauer verdientes Hab`und Gut abzunehmen muß eben auch die Konsequenz tragen!
Mein Mitleid gilt in dem Fall einzig dem Jäger!
Sportschuetze oder ,, Vollprofi ,, Notwehrrecht bleibt Notwehrrecht !!!!
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Zum Glück sind Wiederholungstaten des Einbrechers ausgeschlossen.
Bedauerlich finde ich, dass man sich um den Täter Gedanken macht. Ich mache mir Gedanken um den Schützen, der vielleicht einen Gehörschaden durch den Revolverknall davongetragen hat.
Das ist für mich ein viel wichtigerer Punkt. Der Fensterlgucker (auf Lynchtour?) ist zum Glück Geschichte.
Übrigens, ein BILD-Verlinkung ist prinzipiell nicht unseriös. Zumindest nicht unseriöser, als sich Frau Merkel im TV oder im Radio oder in der Presse anzutun.
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Zitat von Cmark73 Beitrag anzeigenIch sag`mal,wer Nachts in ein fremdes Haus eindringt um anderen Ihr sauer verdientes Hab`und Gut abzunehmen muß eben auch die Konsequenz tragen!
Mein Mitleid gilt in dem Fall einzig dem Jäger!
bei unserer Rechtsauslegung hättest Du Dir mir so einer Aussage ein schönes Eigentor geschossen...
Es gibt Situationen, bei denen Personen gezwungen sind, strafbare Handlungen zu vollzuziehen um sich oder andere Personen vor Dritten oder Gefahren zu schützen. In diesen Fällen wird von Notwehr und Notstand gesprochen."The best way to improve the AR-15 is to unscrew the front sight, and put a new gun under it."
Zitat von KerkermeisterAber der Deutsche ist und bleibt ein Denunziant.
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Zitat von Elvis2609 Beitrag anzeigenHoffe das Verfahren wird wegen Notwehr eingestellt! Wenn es so war wie geschildert, ist es klare Sache!
Bleibt nur zu hoffen, dass der Jäger nicht mit waffenrechtlichen Konsequenzen rechnen muss..
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Zitat von imi-uzi Beitrag anzeigen
bei uns zieht ein Schusswaffeneinsatz in jedem Fall eine Strafuntersuchung nach sich, und dann sieht man schnell mal alt aus, wenn sich zeigt, dass Du den Angriff nicht mit angemessener Weise abgewehrt hast...A Wise Man Once Said: "It Is Better To Have It And Not Need It, Than To Need It And Not Have It."
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Zitat von hobby999 Beitrag anzeigenEine klare Sache ist sowas in Deutschland nie.
Was ein alt 68er Richter daraus macht..das ist was anderesleider..
K.I.S.S. - Keep it simple, stupid
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Zitat von imi-uzi Beitrag anzeigenIst das bei euch schon ein Grund, um auf ungebetene Leute zu schiessen?
bei unserer Rechtsauslegung hättest Du Dir mir so einer Aussage ein schönes Eigentor geschossen...
was daran ist unverständlich ?
Wenn eine Person Nachts in ein fremdes Haus eindringt um zu stehlen,muß er damit rechnen erwischt zu werden und eben auch damit ,daß sich der Hausbewohner durch seine Person bedroht fühlt und sich wehrt!
Der Schuß auf den Dieb erfolgte zumindestens m.M.n. nicht aus dem Grund einen Diebstahl zu verhindern - sondern aus Angst um Leben und Gesundheit !
In der Situation ganz klar eine Notwehrlage!
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Zitat von Cmark73 Beitrag anzeigennicht aus dem Grund einen Diebstahl zu verhindern - sondern aus Angst um Leben und Gesundheit !
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Zitat von CAG Beitrag anzeigenWas heißt denn hier sondern ? Auch das Erstere IST vom §32 gedeckt, denn Eigentum ist immer noch ein Notwehr-fähiges Rechtsgut. Das vergessen wohl viele allzu oft.K.I.S.S. - Keep it simple, stupid
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Zitat von CAG Beitrag anzeigenWas heißt denn hier sondern ? Auch das Erstere IST vom §32 gedeckt, denn Eigentum ist immer noch ein Notwehr-fähiges Rechtsgut. Das vergessen wohl viele allzu oft.
Hätte sich das Opfer damals auf das entwendete Portemonnaie berufen und nicht auf die vermeintliche Gefahr für Leib und Leben, wäre der Waffeneinsatz gerechtfertigt gewesen.
Gefahr für Leib und Leben bestand aber aus Sicht des Richters nicht mehr, da sich der Täter bereits umgedreht hatte und augenscheinlich somit bereits auf der Flucht befand.
Hier ist es genau umgekehrt. Würde sich das Opfer auf sein Hab und Gut berufen, hieße es, der Einbrecher habe ja noch nichts mitgenommen.Roman Grafe: "Man weicht eben nicht auf das nächste Tatmittel aus - zumal es schwerer ist, mit einem Messer zu morden als mit einer Pistole.", http://mobil.n-tv.de/politik/Der-Myt...e18287901.html
Japan: Mann tötet bei Messerattacke 19 Menschen, http://www.zeit.de/gesellschaft/zeit...ass-behinderte
2015: Polizei verzeichnet rund 2400 Messer-Angriffe in Berlin
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