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Fragen zu 12/18 Regel

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    Fragen zu 12/18 Regel

    Hallo zusammen

    Mann muss ja mindestens 12 mal Schiessen im Jahr.

    Nirgends habe ich was gefunden ob 1 Stunde reicht oder ob es mehr sein sollten.

    Über die Anzahl der Patronen die Verschossen werden sollten habe ich auch nichts gefunden ob 50 oder 500 Schuss.

    Gibt es irgendein gesetz oder regel woran mann sich halten sollte?

    Oder darf es jeder so machen wie er will??

    Auf zahlreiche Antworten würde ich mich freuen

    mfg
    Dirk

    #2
    Hallo,

    also man kann 12 mal im Jahr regelmäßig, 1 mal im Monat oder 18 mal unregelmäßig auf das Jahr bezogen gesehen schießen.
    Wieviel oder wie lange du schießt ist nicht geregelt, 1 Schuss reicht quasie aus um den Stempel in deinem Schiesbuch zu bekommen.

    MfG

    Bibo

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      #3
      Ein Gesetz gibt es da nicht. Es sollte nachvollziehbar sein das es sich jeweils um mindestens eine Trainingseinheit handelt. Da bei fast allen Verbänden ein Wettkampf aus mindestens 20 Schuss besteht, ist ein Training für einen Wettkampf ab 20 Schuss nachvollziehbar. Wenn also in deinem Schiessbuch steht Training DSU K 2 - 20 Schuss, so ist das eine Trainingseinheit für diese Disziplin. Das währe eine logische Argumentation falls der Sachbearbeiter nachfragt. Mehr geht immer. Für weniger Schuss Argumente zu finden ist schwerer.
      Veni, Vidi, Violini - Ich kam, sah und vergeigte

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        #4
        Zitat von Bibo Beitrag anzeigen
        Hallo,

        also man kann 12 mal im Jahr regelmäßig, 1 mal im Monat oder 18 mal unregelmäßig auf das Jahr bezogen gesehen schießen.
        Wieviel oder wie lange du schießt ist nicht geregelt, 1 Schuss reicht quasie aus um den Stempel in deinem Schiesbuch zu bekommen.

        MfG

        Bibo
        Also müsste 1 mal im Monat 1 Stunde und 50 Schuss reichen für mich

        Gilt es nur für 1 Disziplin ins Schiesbuch einzutragen oder können es 2 Disziplinen sein im Schiesbuch in 1 stunde?

        Kommentar


          #5
          genau wenn du jeden Monat eine Stunde und deine 50 Schuss machst sollte das in einem Jahr was werden.
          Bei mir war es so das pro Tag nur einmal gestempelt wurde egal ob KW und LW geschossen wurde, weil das trägst du ja in dein Schiesbuch ein was du geschossen hast.

          Kommentar


            #6
            Wenn es in deinem Verein eine Liste gibt in die du dich eintragen musst, dann achte darauf dich einzutragen. Am Ende des Jahres muss der Verein dir die Teilnahme bestätigen. Bei uns im Verein gilt im Zweifel die Liste und nicht nicht das Schiessbuch. Keine 12 Einträge in der Liste - keine Bestätigung der regelmäßigen Teilnahme am Schießen - kein Bedürfnis vom Verband - keine WBK.
            Gruß
            Dieter
            Veni, Vidi, Violini - Ich kam, sah und vergeigte

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              #7
              Hi Folks,

              Zitat von Fieli Beitrag anzeigen
              ...keine 12 Einträge in der Liste - keine Bestätigung der regelmäßigen Teilnahme am Schießen - kein Bedürfnis vom Verband - keine WBK.
              Immer wieder ein interessantes Thema. In meinem Verein hat die Vereinsführung 18/12 und Wettkampfteilnahme bis einschließlich Kreismeisterschaft festgelegt.

              Wer das nicht erfüllt, bekommt kein Bedürfnis. Es gib sogar einen von unseren Trainern ausgearbeiteten Trainingsplan 2 x die Woche (Mo & Do-also mindestens 90 Trainingsmöglichkeiten im Jahr), und es werden die Nummern der Disziplinen nach DSB - Wettkampfordnung in das Schießbuch eingetragen.

              Hat nun ein Schütze ein Bedürfnis und somit eine WBK erhalten, gilt nach wie vor die gleiche Regelung für ihn.

              Mit einer kleinen Änderung:
              Sollte er unbegründet die Trainingseinheiten 18/12 nicht einhalten, wird er unmittelbar seiner zuständigen Behörde gemeldet. Und das ab dem Zeitraum, indem es ihm theoretisch nicht mehr möglich ist die Trainingseinheiten zu erfüllen...also quasi ab letzte Oktoberwoche.

              Ich weis, dass klingt hart... aber wenn man sich daran gewöhnt und verstanden hat wofür man sein Bedürfnisnachweis bekommt und behält, eigentlich kein Problem mehr.
              Gruss
              J.W.
              Irgendwann wirst Du feststellen, dass es etwas nicht mehr gibt obwohl es doch immer da war...
              und das nur, weil DU nicht dafuer gekaempft hast.
              s.o.d.

              Kommentar


                #8
                Sorry, aber dem Verein würd ich einen ..... und mit der Meldung an die Behörde wird es grenzwertig, stichwort Datenschutz...das kann ins Auge gehen!

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von John Wayne Beitrag anzeigen
                  Immer wieder ein interessantes Thema. In meinem Verein hat die Vereinsführung 18/12 und Wettkampfteilnahme bis einschließlich Kreismeisterschaft festgelegt.

                  Wer das nicht erfüllt, bekommt kein Bedürfnis.
                  Sorry, aber was ist das denn für eine komische Regelung ???

                  Da haut´s mich um...obwohl ich mind. 2 x pro Woche am Stand bin, keinen Nachweis bzw. Schiessbucheintrag brauche etc., würde ich so einem Verein nie im Leben beitreten.

                  Es gibt genug Leute, die aus berufl. Gründen nicht regelmäßig zum Training kommen können (Fernfahrer, Schichtarbeiter usw usw usw) ODER die einfach keinen Bock auf WETTKÄMPFE haben und nur aus Spaß alle 1 - 2 Monate EINMAL zum Schiessstand möchten.

                  Hat jemand, bei dem es so aussieht dann bei Euch KEIN RECHT auf eine eigene Waffe ?

                  Ist er kein "zuverlässiger Schütze" nur weil er keine Wettkämpfe bestreiten möchte ?

                  Bei solchen Regularien kann ich nur den Kopf schütteln !!!

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von John Wayne Beitrag anzeigen
                    Hat nun ein Schütze ein Bedürfnis und somit eine WBK erhalten, gilt nach wie vor die gleiche Regelung für ihn.

                    Mit einer kleinen Änderung:
                    Sollte er unbegründet die Trainingseinheiten 18/12 nicht einhalten, wird er unmittelbar seiner zuständigen Behörde gemeldet. Und das ab dem Zeitraum, indem es ihm theoretisch nicht mehr möglich ist die Trainingseinheiten zu erfüllen...also quasi ab letzte Oktoberwoche.

                    Ich weis, dass klingt hart... aber wenn man sich daran gewöhnt und verstanden hat wofür man sein Bedürfnisnachweis bekommt und behält, eigentlich kein Problem mehr.
                    Das klingt wohl nach einem Verein, der ausschließlich Spitzensportler möchte und keinerlei Breitensportinteressen hat. Dann kann man sowas natürlich machen. Das man damit den Waffengegnern in die Hände spielt, ist natürlich die andere Seite.

                    Neben dem von Matthias Horner genannten Problem wäre es natürlich lustig, wenn da mal ein fähiger SB einer Behörde die Jungs auf den Pott setzen würde. Er könnte die ja süffisant fragen, warum die ihn mit sowas belästigen. Schließlich sieht selbst der Gesetzgeber spätestens nach der ersten Regelüberprüfung nach 3 Jahren und nur Waffen im Grundkontingent überhaupt keine 12/18 Regel mehr vor...

                    gruss
                    blackys

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                      #11
                      Ich habe seit dem ich unserem Sport nachgehe ja schon jede Menge blödsinniger Vereinsinterner Regelungen kennengelernt, aber der Schwachfug in J.W.s Verein schlägt dem Fass den Boden aus.

                      Freut mich wenn ihr genug Schützen habt die dieser Regelung folgen (können).
                      Ich hätte mich wohl ziemlich laut lachend umgedreht, genau wie bei dem Verein hier um die Ecke der erstmal 500€ Beitrittsgebühr haben wollte und dann nach einem Jahr den Vorstand entscheiden lassen wolle ob man ein Bedürfnis hätte...

                      Aber schönerweise leben wir in einem freien Land wo jeder soviel Vereinskasperei betreiben kann wie er will.
                      Ich für meinen Teil möchte einen Sport ausüben und keinen bewaffneten Kleingärtnern in Uniform im Weg stehen.
                      (Verzeihung sollte ich jetzt irgendwelche Kleingärtnergefühle verletzt haben.)
                      Zuletzt geändert von Firefly; 01.02.2016, 20:58.

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                        #12
                        500€ Beitrittsgebühr kenne ich auch 2 Stück

                        bin auch sofort gegangen ich hab mich nun beim dsu angemeldet als einzelmitglied

                        mein favorit den ich kennenlernen durfte war 250 eu bei antragsabgabe und 300 eu bei aufnahme im verein plus 80 eu jahresbeitrag
                        Zuletzt geändert von Blitzli; 01.02.2016, 21:12.

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                          #13
                          Naja, je nach Anlage ist 500€ Aufnahmegebühr imho zu vertreten....

                          Kommentar


                            #14
                            Zitat von Matthias Horner Beitrag anzeigen
                            Naja, je nach Anlage ist 500€ Aufnahmegebühr imho zu vertreten....
                            jo aber die haben noch nicht mal eine eigene Anlage gehabt müssen immer bei anderen schiessen gehen

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                              #15
                              sag ja, je nach Anlage

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