ich bin am suchen, finde aber nicht den Gesetzestext zu Repetierflinten im Waffengesetz.
Für einen Sportschützen gilt doch eine Mindestlauflänge von 45cm und eine Gesamtlänge von mindestens 95cm oder?
Also eine Winchester 1300 Defender mit Standard Holzschäftung, Lauflänge 45,5cm und eine Gesamtlänge von über 100cm sollte zulässig sein.
Bei der Behörde sprach ein Sachbearbeiter von mindestens 60cm Lauflänge und das kürzere Läufe nicht erlaubt seien.
Hat jemand zufällig das Gesetz zur Hand?
Gruß Stephan
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