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durchsetzten eines waffenbesitzverbotes

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    durchsetzten eines waffenbesitzverbotes

    servas.

    kleine frage.

    wenn behörde X gegen person X ein waffenverbot erlässt, wie stellt die behörde eigentlich sicher das person X das verbot auch einhält. lese nämlich gerade das einem psychisch kranker mann wegen unsachgemässen waffengebrauchs von SV waffen ein solches Waffenbesitzverbot auferlegt wurde.

    LG dom

    #2
    Zitat von icon-6 Beitrag anzeigen
    servas.

    kleine frage.

    wenn behörde X gegen person X ein waffenverbot erlässt, wie stellt die behörde eigentlich sicher das person X das verbot auch einhält. lese nämlich gerade das einem psychisch kranker mann wegen unsachgemässen waffengebrauchs von SV waffen ein solches Waffenbesitzverbot auferlegt wurde.

    LG dom
    Zentrales Waffenregister
    Führungszeugnis
    Vernetzung-Internet...

    Eigentlich wissen die von jedem alles

    wenn er schon Waffen hat, dann werden die jetzt behördlich beschlagnahmt

    Gruß

    PS.: wenn er sich illegal versorgt, dann wissen sie es nicht und DAS ist das eigentliche Problem
    A Wise Man Once Said: "It Is Better To Have It And Not Need It, Than To Need It And Not Have It."

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      #3
      Die Frage ist: im welchen Land? Da ich "SV" lese, nehme ich an, dass es um Österreich geht, richtig?

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        #4
        achso ich dachte da kommt ab und an jemand vorbei und macht stichprobenartige kontrollen . zunächst habe ich auch angenommen das eine art abfrage verfahren bei den händlern erfolgt und die dann die waffen gar nicht erst rausgeben, aber das ist aus logistischer sich ja fast ned machbar...

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          #5
          nein nein deutschland mit SV meinte ich selbstverteidigungswaffen. es ging wohl um reizstoffmittel wie z.B Cs-gas oder pfefferspray.

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            #6
            Zitat von icon-6 Beitrag anzeigen
            nein nein deutschland mit SV meinte ich selbstverteidigungswaffen. es ging wohl um reizstoffmittel wie z.B Cs-gas oder pfefferspray.
            Zitat von MiWi Beitrag anzeigen
            Zentrales Waffenregister...
            Schreckschusswaffe sind in D ab 18 Jahren frei verkäuflich und werden nicht registriert.

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              #7
              hmmm...

              aber siweit ich weiss kann doch auch ein waffenbesitzverbot ausgesprochen werden das F""-waffen sowie Ptb-waffen einschliesst? also generell freie waffen

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                #8
                Upps, dachte es geht um scharfe. SRS Waffen habe ich garnicht auf dem Radar.
                A Wise Man Once Said: "It Is Better To Have It And Not Need It, Than To Need It And Not Have It."

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                  #9
                  Zitat von icon-6 Beitrag anzeigen
                  hmmm...

                  aber siweit ich weiss kann doch auch ein waffenbesitzverbot ausgesprochen werden das F""-waffen sowie Ptb-waffen einschliesst? also generell freie waffen
                  Ja, das geht.

                  Nur ist das Durchsetzen halt nicht zu 100% möglich.

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                    #10
                    Ist alles Wunschdenken, wenn dieser, bzw überhaupt ein Staat, ein Waffenbesitz-Verbot durchsetzen könnte,
                    hätte man ja wohl keine Probleme mit den Illegalen Waffen...

                    Gruß Wolf...

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                      #11
                      Wo lebst Du eigentlich?

                      Es gibt keine illegalen Waffen, weil die sind verboten.
                      "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
                      (Prof. Max Otte)

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                        #12
                        Zitat von icon-6 Beitrag anzeigen
                        wie stellt die behörde eigentlich sicher das person X das verbot auch einhält.
                        Gar nicht.

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                          #13
                          ok so ist das also....dann..man dankt

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                            #14
                            Aber lass Dich dann mal mit ner Waffe erwischen...

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                              #15
                              Hallo

                              Das wird durchgesetzt wie ein Führerscheinentzug: Es wird betreffender Person erklärt und wenn sie sich auffällig verhält ist es in den Akten. Sollte die Person als Gefährdung für die Gesellschaft oder sich selber eingestuft werden, kann ihr die Freiheit entzogen werden, mit oder ohne Waffen!

                              Oder sehe ich das falsch?

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