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wenn behörde X gegen person X ein waffenverbot erlässt, wie stellt die behörde eigentlich sicher das person X das verbot auch einhält. lese nämlich gerade das einem psychisch kranker mann wegen unsachgemässen waffengebrauchs von SV waffen ein solches Waffenbesitzverbot auferlegt wurde.
wenn behörde X gegen person X ein waffenverbot erlässt, wie stellt die behörde eigentlich sicher das person X das verbot auch einhält. lese nämlich gerade das einem psychisch kranker mann wegen unsachgemässen waffengebrauchs von SV waffen ein solches Waffenbesitzverbot auferlegt wurde.
achso ich dachte da kommt ab und an jemand vorbei und macht stichprobenartige kontrollen . zunächst habe ich auch angenommen das eine art abfrage verfahren bei den händlern erfolgt und die dann die waffen gar nicht erst rausgeben, aber das ist aus logistischer sich ja fast ned machbar...
aber siweit ich weiss kann doch auch ein waffenbesitzverbot ausgesprochen werden das F""-waffen sowie Ptb-waffen einschliesst? also generell freie waffen
aber siweit ich weiss kann doch auch ein waffenbesitzverbot ausgesprochen werden das F""-waffen sowie Ptb-waffen einschliesst? also generell freie waffen
Ja, das geht.
Nur ist das Durchsetzen halt nicht zu 100% möglich.
Ist alles Wunschdenken, wenn dieser, bzw überhaupt ein Staat, ein Waffenbesitz-Verbot durchsetzen könnte,
hätte man ja wohl keine Probleme mit den Illegalen Waffen...
Das wird durchgesetzt wie ein Führerscheinentzug: Es wird betreffender Person erklärt und wenn sie sich auffällig verhält ist es in den Akten. Sollte die Person als Gefährdung für die Gesellschaft oder sich selber eingestuft werden, kann ihr die Freiheit entzogen werden, mit oder ohne Waffen!
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