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  • H&K Schütze
    antwortet
    Na dann herzlichen Glückwunsch und viel Freude daran !

    Mike

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  • Camouflage
    antwortet
    Zitat von Dzilmora Beitrag anzeigen
    Meinst du mit Zuverlässigkeitsprüfung den Auszug aus dem Bundeszentralregister?
    Ja, vermutlich meine ich das. Oder auch was immer die in diesem Zusammenhang anzapfen ... staatsanwaltliches Melderegister, lokale Polizeibehörde .... was weiß der Geier

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  • Dzilmora
    antwortet
    Meinst du mit Zuverlässigkeitsprüfung den Auszug aus dem Bundeszentralregister?

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  • Camouflage
    antwortet
    So, habe also gestern meine erste eigene WBK (grün und gelb) abgeholt.

    Das Ganze Procedere hatte ich im Sinne einer für mich schlanken und zeitnahen Abwicklung natürlich im Vorfeld vorbereitet, was allerdings die Unterstützung der zuständigen Behörde voraussetzt. Ich habe da einen wirklich ausgesprochen hilfsbereiten SB.

    Die Zuverlässigkeitsprüfung habe ich bereits ein paar Wochen vorher per Email bei der Behörde angestoßen. Das läuft wohl weitgehend online heutzutage. Auch den entsprechenden Antragsvordruck habe ich mir im Vorfeld bereits schicken lassen, diesen ausgefüllt und vorab per Email-Kopie (nebst Sachkunde etc.) an die Behörde geschickt. Diese signalisierte mir kurz darauf, dass alles i.O. sei und ich nur noch die Originalunterlagen nebst Bedürfnis vorlegen müsse.

    Das geschah gestern und ich konnte als stolzer WBK-Inhaber die Behörde wieder verlassen und unmittelbar den Gang zum Waffenhändler antreten, wo meine vorbestellte Bennelli Super 90 M3 bereits auf mich wartete

    Auch das mit dem Soforteintrag hat der SB problemlos gemacht. Hatte vorher die genauen Daten inkl. Seriennummer besorgt.

    VG
    Camouflage

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  • dakota
    antwortet
    Bitte unterscheiden...

    Kaufen darfst Du die Waffe erst, wenn die Behörde einen Voreintrag gemacht hat, so das normale Procedere. Wenn Du die Waffe schon reserviert hast und genau weisst, welche es genau wird, kann die Behörde es schon fertig machen. Aber die wären ja blöd, immerhin kostet sowohl der Voreintrag als auch die Eintragung der Waffe Gebühren, auf die man nicht verzichten will. Bei uns sind das 60 + 15€!

    Du musst mitbringen:
    1) Antrag
    2) Bedürfnisbescheinigung des Vereins, ggf. auch das Schießbuch, manche Sachbearbeiter schauen genauer hin und verlassen sich nicht auf die Bestätigung des Verbands
    3) Nachweis über Waffenschrank (Rechnung o.ä.)
    4) Personalausweis
    5) Sachkundenachweis

    Die Behörde prüft dann noch Deine Zuverlässigkeit, dazu wird das Bundeszentralregister und das zentrale Staatsanwaltschaftsregister abgefragt, ausserdem das Melderegister und die örtliche Polizeidienststelle (früher nannte man das den Leumund). Die Abfrage (vor allem BZR) bringt alles zu Tage, was in Deiner Akte steht, selbst wenn Verfahren beispielsweise nach §170 (2) StPO niedergeschlagen wurde. Das alles soll dazu dienen, zu beurteilen, ob Du charakterlich geeignet bist, eine Waffe zu besitzen. Das kann beispielsweise auch dann der Fall sein, wenn jemand wiederholt ohne Führerschein Auto gefahren ist. Dann geht man von einer Art Unbelehrbarkeit aus und das stellt die persönliche Eignung in Frage.
    Erst wenn die Ergebnisse vorliegen, und das kann auch mal 2-3 Wochen dauern, stellen sie Dir die WBK aus. Bei der Erstausstellung wird normalerweise auch gleich ein Voreintrag gemacht. Vergiß nicht, auch den Munitionserwerb mit zu beantragen. Ist zwar nur ein kleiner Stempel und bedarf auch keiner zusätzlichen Prüfung, aber ansonsten wird es kompliziert.

    Gruß,
    dakota

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  • Gunner
    antwortet
    Es gibt eben nicht "Die Behörde", sondern es kommt jeweils auf "Deine Behörde" an !
    Und selbst da kann es von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter unterschiedlich gehandhabt werden.
    Schlußendlich gilt hier nur: "Versuch macht kluch" !

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  • igel64
    antwortet
    Zitat von HornerArms Beitrag anzeigen
    Wenn die BEhörde das macht!

    Für mich total unverständlich, hatte ich nun schon 2x den Fall, wo die Behörden sich geweigert haben!
    Beim Kreis Borken ist es auch so. Immer zwei mal antanzen.

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  • Matthias Horner
    antwortet
    Wenn die BEhörde das macht!

    Für mich total unverständlich, hatte ich nun schon 2x den Fall, wo die Behörden sich geweigert haben!

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  • H&K Schütze
    antwortet
    Genau so ist es ! Und wenn diese schon bekannt ist, kann man sich eine Menge Weg und Zeit sparen.

    Mike

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  • Camouflage
    antwortet
    Ok, dazu würde ich wohl vom Händler die Seriennummer benötigen ?

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  • H&K Schütze
    antwortet
    Du kannst Dir auch einen Weg sparen indem Du die Waffen Deiner Wahl bereits kennst und statt einen Voreintrag kannst Du die Waffe die zu diesem Zeitpunkt noch beim Händler liegt bei der Behörde eintragen lassen und die Waffe danach beim Händler abholen. So mache ich dass immer. Oder ich habe sie bereits mit Leihschein zu Hause ( max. 4 Wochen ) und lasse sie dann eintragen. Zu letzteren Verfahren muß man allerdings bereits Erwerbsberechtigt sein.

    Mike

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  • Camouflage
    antwortet
    Danke, werde also darauf achten, dass der Munerwerb gleich mit eingetragen wird. Guter Hinweis !

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  • Gunner
    antwortet
    Zu 1: Ja, der Händler (und NUR der Händler) trägt die Waffe in die WBK ein. Bei Käufen von Privat trät die Behörde die Waffen ein. Du selber füllst stets nur das Meldeformular aus.

    Zu 2: Du darfst nur dann Munition mit der grünen WBk kaufen, wenn Du zuvor den Munerwerb mit beantragt hast und dieser in der WBK eingetragen ist. In diesem Fall kannst Du sofort alles kaufen.

    Abweichend davon beinhaltet der Eintrag in der Sportschützen- (gelben) WBK den Munitionserwerb ohne weitere Genehmigungen.

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  • Ole
    antwortet
    Hallo,

    falls du den Munerwerb gleich hast mit eintragen lassen kannst du auch Munition mitkaufen. Das Amt gibt, glaube ich, nochmal einen Stempel in die WBK und macht etwas Papierkram.

    Gruß Ole

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  • Camouflage
    hat ein Thema erstellt Ablauf WBK (grün) Erstellung neu.

    Ablauf WBK (grün) Erstellung neu

    Hallo,

    meine Wartezeit ist jetzt endlich vorüber. Nächste Woche habe ich alle Voraussetzungen erfüllt, mir meine erste eigene Sportwaffe zu kaufen (Erbwaffe mal nicht mitgezählt). Da mich mein Verein hat hängen lassen und mich erst 1 vollen Monat nach Vereinsbeitritt beim Verband gemeldet hat, dauerte meine Wartezeit nicht 12, sondern 13 Monate . Ja - laut Gesetz beginnt die Jahresfrist erst mit bestätigter Aufnahme im Verband (üblicherweise wohl DSB), nicht etwa mit dem Vereinsbeitritt! Ich wusste das damals nicht, sonst hätte ich den Kameraden Beine gemacht!!

    Wie geht das jetzt genau weiter? Ich marschiere also mit den ganzen Nachweisen (Bedürfnis, Sachkunde etc.) zum Amt und bekommen dort die WBK grün mit einem entsprechenden Voreintrag, bzw. Einträgen. Die Prüfung meiner Zuverlässigkeit/weißen Weste habe ich im Vorfeld bereits veranlasst.

    Mit den Voreinträgen marschiere ich dann zu meinem Sportwaffenhändler, wo die guten Stücke bereits auf mich warten.

    Frage 1: Trägt der Händler dann die Waffen direkt in die WBK ein und was macht ggf. das Amt hinterher noch, wenn ich dort binnen 14 Tagen vorstellig werden muss - abstempeln?

    Frage 2: Kann ich beim Händler aufgrund des Voreintrages dann auch gleich die passende Munition mitnehmen oder ja ?

    Danke schon mal!

    Gruß
    Michael
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