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"Wenn ein Gewehr für Freiheit steht"

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    "Wenn ein Gewehr für Freiheit steht"

    Ein, wie ich meine, hochinteressanter Artikel heute in der FTD. I


    Wo kommt den auf einmal die neue Sachlichkeit im deutschen Blätterwald her?

    Mich hat der Hintergrund der verfassungsrechtlichen Verankerung des US-Waffenrechtes echt nachdenklich gemacht .....

    Konservative Politiker und die mächtige Lobby der Waffenindustrie verteidigen dieses Grundrecht seit Jahrzehnten mit all ihrer Macht. Und womit? Mit Recht.
    Genauer gesagt: mit dem Zweiten Verfassungszusatz, der bis ins Jahr 1791 zurückgeht. Damals wollte man damit vor allem sicherstellen, dass sich die Bürger auch gewaltsam gegen ihre Regierung zur Wehr setzen können, falls sich diese nicht mehr an die Verfassung gebunden fühlt.
    VG
    Michael
    Mitglied: RSUKp RP, VdRBw, BDMP

    #2
    "Freiheitsrechte, die in einer Verfassung festgeschrieben werden, damit sich der Bürger im Ernstfall gegen die Regierung zur Wehr setzen kann, müssen grundsätzlich so ausgestaltet sein, dass die Politik sie weder abschaffen noch aushöhlen kann. Nur dann können sie ihren Zweck erfüllen und dem Einzelnen seine fundamentalen Rechte garantieren."

    Diese Eigenschaft würde ich mir für den Artikel 20, Abs. 4 GG mal wünschen.

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      #3
      Ja ne, schon klar Mich erstaunte weniger die Unverrückbarkeit der/des entsprechenden Artikel, als die Tatsache, dass dem Bewaffnungsrecht primär die innere und nicht etwa äußere Gefahrenabwehr zugrunde liegt.

      Das wusste ich tatsächlich nicht, aber es hat mich wie gesagt sehr nachdenklich gemacht. Insbesondere, wenn ich mir ausmale, was wohl mit dieser unserer freiheitlichen Demokratie geschehen mag, wenn die eine oder andere Verbotspartei einmal ernsthaft zum Zuge kommen sollte ....

      Nur so Bauchgefühle und durchaus nicht beschränkt auf unser Thema hier ....

      Gruß

      Camouflage
      Mitglied: RSUKp RP, VdRBw, BDMP

      Kommentar


        #4
        Zitat von Vincent Beitrag anzeigen
        ....damit sich der Bürger im Ernstfall gegen die Regierung zur Wehr setzen kann
        Das wäre was...."Der Bonze so lang lacht, bis die Bombe unter´m Auto kracht"

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          #5
          "... damit sich der Bürger im Ernstfall gegen die Regierung zur Wehr setzen kann, müssen grundsätzlich so ausgestaltet sein, dass die Politik sie weder abschaffen noch aushöhlen kann. Nur dann können sie ihren Zweck erfüllen und dem Einzelnen seine fundamentalen Rechte garantieren."


          Merkel sagte, dass wir kein Anrecht auf ewige Demokratie haben. So eine Aussage ist nur möglich in der Gewissheit, dass sich keiner dagegegen erhebt. Eigentlich hätte schon das Verfassungsgericht bei dieser Aussage hellhörig werden müssen.

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