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    Anfängerfragen

    Hi@all

    Also vorweg,ich bin absoluter Anfänger.
    Ich belese mich jetzt schon seit ein paar Tagen im Netz und habe dennoch einige Fragen die ich mir nicht schlüssig Beantworten kann.
    Ich hab auch hier im Forum Schon eine art ''Anfängerthread'' gesucht aber nichts gefunden. Also fals schon einer Existiert, bitte das Thema an ort und Stelle rücken.
    Also ich habe vor mir eine Schreckschusswaffe zu kaufen. (Walther P99)
    Nutzen möchte ich sie an Silvester und evtl. zur Selbstverteidigung.

    1. Ganz Grundlegend
    Der kleine Waffenschein berechtigt ja zum Führen, aber darf ich damit an Silvester außerhalb eines Befriedeten Geländes überhaupt Schießen ?

    2. Waffenschrank
    Voraussetzung für den kleinen Waffenschein ist ja ein Waffenschrank. Unter 1000 kg muss er ja gesichert werden.
    aber wie muss diese Sicherung aussehen?

    3. Führen
    Ich bin viel Nachts im Wald und an Abgelegenen Orten mit dem Fahrrad unterwegs. darf ich die Waffe dann mit Reizgas geladen Griffbereit halten?
    Natürlich vorausgesetzt das ich dann den kleinen Waffenschein habe.

    Vielen dank schon mal für die Hilfe im voraus.
    MFg
    Wenig Käse hat wenig Löscher, mehr Käse um so mehr-
    Ergo umso mehr Käse desto weniger Käse

    #2
    Willkommen im Club!

    kurz und knapp zu Deinen Fragen:

    1) Auch mit kleinem Waffenschein darfst Du an Sylvester, nicht mal auf eigenem Grundstück, schießen. Dazu brauchst Du eine behördliche Schießerlaubnis. Generell wird die Knallerei an Sylvester jedoch toleriert.

    2) Zur Ausstellung eines kleinen Waffenscheines benötigst Du keinen Waffenschrank. Schreckschußwaffen müssen nur sicher weggeschlossen werden. Dazu genügt jeder beliebige Schrank/Schublade mit Schloß. Besondere Anforderungen werden hier nicht gestellt.

    3) Mit dem Kleinen Waffenschein darfst Du Schreckschuß/Reizgaswaffen zugriffsbereit mitführen (ausser bei politischen Veranstaltungen oder auf Volksfesten u.ä.) Das ist ja der Sinn des Ganzen.
    Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

    Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
    , aktueller denn je)

    I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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      #3
      Wenn ich Dir einen guten Rat geben darf, kauf Dir für Silvester lieber einen Revolver im Kal. 9mm denn da hast Du mehr davon. Die Muntion ist billiger und er ist zuverlässiger als der Walther Umarex - Müll . Zum Selbstschutz kaufe Dir vom gesparten Geld lieber ein modernes Reizstoffsprühgerät ( Vertrieb über GSG ) denn dies ist sicherer und zuverlässiger und da hast Du mehr davon sollte es mal zu einer " Situatiuon " kommen.


      Mike
      Ich suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)

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        #4
        Na das ging ja flott :-)

        wer denkt sich nur diese Gesetzestexte aus????
        Wäre mal ne Idee jedes Gesetz in 2 Ausführungen auszugeben eins für Juristen und das andere für den großen Rest ;-)

        zu 1
        Wie genau ist dann Toleriert zu definieren? Also kann mir dann ein Ordnungshüter das Leben schwer machen wenn der Kaffee Morgens nicht geschmeckt hat ???

        2
        Also darf ich die Waffe jederzeit zur Notwehr Ziehen?
        Wie genau sich Notwehr definiert weiß ich zwar jetzt nicht genau. ( das wird bestimmt ein Riesen Act das herauszufinden)
        Aber Ich habe bisher noch nie eine Waffe vermisst und werde sie einfach sicher daheim lassen.

        Und die Aufbewahrung könnte demnach auch so eine Art Geldkassette sein?
        Wie schaut es mit der Munition aus?

        MFg
        Wenig Käse hat wenig Löscher, mehr Käse um so mehr-
        Ergo umso mehr Käse desto weniger Käse

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          #5
          Hi Stony - Mahony,

          zu 2: § 32 StGB - Notwehr

          1. Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
          2. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

          Die entscheidenden Worte hier sind „gegenwärtig“ und „rechtswidrig“.

          Eigentlich ganz simpel!

          Gruß Thomas
          P30L V3 & Glock 17 & Uhl WS .22
          DSB & BDS

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            #6
            Normalerweise wird das verschiessen von Pyrotechnischer Munition an Silvester geduldet, erlaubt ist es ohne Behördliche Genehmigung dennoch nicht.

            Gefällt der Polizei Deine Art des Feuerwerks nicht oder geht eine Beschwerde ein, liegt das Problem damit auf Deiner Seite. Das ganze kann von Verwarnung, über einziehen der SSW, bis hin zur Anzeige gehen.

            Bei SSW darf die Munition zusammen mit der Waffe gelagert werden. Beides muss nur ordentlich verschlossen gelagert werden, da reicht auch eine Geldkassette.

            Ganz persöhnlich würde ich Dir aber auch zu einem Pfefferspray raten.
            Verbietet Hartschalenfrüchte! Jedes Jahr werden weltweit 150 Menschen von Kokosnüssen erschlagen!

            Mitglied im Komitee gegen die Entführung von Kühen durch Ausserirdische.

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              #7
              Nabend allerseits

              Erst mal vielen Dank für die reichlichen Antworten.

              Also das ein Revolver zuverlässiger und günstiger ist habe ich auch schon herausgefunden. Allerdings passen mehr schuss ind die Walther und das aussehen Kommt ja auch nicht an letzter Stelle.
              Was Silvester angeht werde ich mir dann einfach einen Platz suchen der weit weg von Ordnungshütern und Potenziell genervten Menschen ist. Ich denke mir dann einfach mal das ich im schlimmsten Fall eine Verwarnung bekomme. Ich habe ja nicht vor Blödsinn damit zu machen

              Was das mit der Selbstverteidigung abgeht werde ich erst mal abwarten, ich hab ja alle Zeit.

              Wo beantrage ich den Kleinen Waffenschein und wie lang dauert die Bearbeitungszeit?

              Gruß
              Wenig Käse hat wenig Löscher, mehr Käse um so mehr-
              Ergo umso mehr Käse desto weniger Käse

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                #8
                Den Antrag auf den Kleinen Waffenschein gibt es bei jeder Polizeidienststelle. Der Spaß kostet 50 Euronen und dauert, je nach behörde, zwischen 3 Wochen und 6 Monaten.
                Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

                Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
                , aktueller denn je)

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                  #9
                  o ha

                  Ich bin jetzt eigentlich vom Ordnungsamt oder so ausgegangena aber ok.
                  Wenn das bis zu 6 Monaten dauern kann wirds ja langsam zeit für den antrag :-)
                  thx

                  Gruß
                  Wenig Käse hat wenig Löscher, mehr Käse um so mehr-
                  Ergo umso mehr Käse desto weniger Käse

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                    #10
                    Zitat von Gunner Beitrag anzeigen
                    Den Antrag auf den Kleinen Waffenschein gibt es bei jeder Polizeidienststelle.
                    Woher hast du das den?
                    In welchem Bundesland soll das den der Fall sein? Hier in Hessen definitiv nicht.

                    Also mich würde es wirklich wundern wenn das in einigen Bundesländern anders gehandhabt wird. Die Polizei darf ja nicht einmal mehr Bescheinigen bzw. Beglaubigen. Das sie dann einfach als ausstellende Behörde in Anspruch genommen werden kann scheint mir unwahrscheinlich.
                    ECRA

                    Patronensammlervereinigung

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                      #11
                      Zitat von KESSELRING Beitrag anzeigen
                      Woher hast du das den?
                      In welchem Bundesland soll das den der Fall sein? Hier in Hessen definitiv nicht.

                      Also mich würde es wirklich wundern wenn das in einigen Bundesländern anders gehandhabt wird. Die Polizei darf ja nicht einmal mehr Bescheinigen bzw. Beglaubigen. Das sie dann einfach als ausstellende Behörde in Anspruch genommen werden kann scheint mir unwahrscheinlich.
                      In Bayern sind z.B. die Landratsämter zuständig, aber es ist tatsächlich so, dass die Polizei in anderen Bundesländern zuständig ist.

                      Gruß

                      Michael
                      sigpic

                      “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

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                        #12
                        Beispielsweise Berlin:



                        Gruß

                        Michael
                        sigpic

                        “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

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                          #13
                          Nicht so ganz Michael,zumindest was die Zuständigkeit betrifft. Es steht sogar da in deinem Link von Berlin.

                          "Zuständig für die Bearbeitung der Anträge für den "Kleinen Waffenschein" ist die Waffenbehörde."

                          Die Zuständigkeit ist nicht bei der Polizei, die darf, zumindest lese ich das so, nur Postbote und Geldeintreiber spielen.
                          ECRA

                          Patronensammlervereinigung

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                            #14
                            In Wesel (NRW) wird das ganze komplett durch die Kreispolizeibehörde abgewickelt...
                            Verbietet Hartschalenfrüchte! Jedes Jahr werden weltweit 150 Menschen von Kokosnüssen erschlagen!

                            Mitglied im Komitee gegen die Entführung von Kühen durch Ausserirdische.

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                              #15
                              In meiner Stadt macht es das Ordnungsamt.

                              Gruß David

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